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'Restitution von NS-Raub- und Beutekunst'

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Title

Restitution von NS-Raub- und Beutekunst

Author

Article by Andrea Bambi for the Historisches Lexikon Bayern

Date

June 2012

Description

Restitution von NS-Raub- und Beutekunst

Die Restitution der sog. NS-Raub- und Beutekunst ist ein Anliegen, das bereits kurz nach Kriegsende 1945 begann und seit 1949 wichtiger Bestandteil bundesdeutschen Handelns und bundesdeutscher Staatsräson wurde. Dabei spielte Bayern eine von Anfang an wichtige Rolle. Nicht nur war hier ein Großteil der NS-Raub- und Beutekunst gelagert, die amerikanische Besatzungsmacht in München hatte auch einen "Collecting Point" eingerichtet, von dem aus die Kunstgegenstände an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wurden. Bis heute gibt es Forschungsprojekte zur Provenienz von NS-Raub- und Beutekunst. Nach wie vor werden auch aus bayerischen Sammlungen immer wieder Objekte restituiert.


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Artikel von Andrea Christine Bambi

Ausgangssituation

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Im Zeitraum 1933 bis 1945 fand - bedingt durch politische Umstände, unrechtmäßigen Raub und kriegsbedingte Sicherungen - eine umfangreiche Verlagerung von Kunst- und Kulturgütern statt, die bis heute nicht restlos aufgearbeitet ist.

Dem organisierten Kunstraub der Nationalsozialisten folgten die Raubzüge der sowjetischen Trophäenkommissionen oder einzelner alliierter Soldaten. Weiterhin führte die Veränderung der Grenzverläufe dazu, dass viele Kulturgüter aus öffentlichem und privatem Eigentum zum Schutz vor Luftangriffen plötzlich auf ausländischem (nach heutigem Grenzverlauf) Territorium ausgelagert waren.

Nach 1945 kam es in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zu weiteren einschneidenden Eigentumsveränderungen: Hier sind die Schlossbergungen, d. h. die Auflösung von Adelssitzen, die als Teil der Bodenreform 1945/46 enteignet wurden, wie auch der Kunstbesitz von sog. Republikflüchtlingen, den diese in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zurücklassen mussten, zu nennen.

Gesetzliche Grundlage

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Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) hat in der völkerrechtlichen Vereinbarung von 1990 zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Frankreich, den USA, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR, dem sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag die Verpflichtung übernommen, NS-verfolgungsbedingte Vermögensverluste zu regeln. Dieser Verantwortung hatte man sich bereits ab Juli 1945 mit den Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren auf dem Gebiet der alten Bundesländer und seit 1990 auch auf dem Gebiet der neuen Bundesländer in Form des Vermögensgesetzes gestellt. Auf der "Washington Conference on Nazi-Confiscated Art" vom 3. Dezember 1998 bekannten sich Deutschland und 43 andere Staaten in den dort gefassten elf Prinzipien zur Verpflichtung, NS-verfolgungsbedingte Kulturgutverluste wiedergutzumachen.

Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden ("Washington Principles") (veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998)

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  1. Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.
  2. Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden.
  3. Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
  4. Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurde, sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich waren.
  5. Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
  6. Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden.
  7. Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden.
  8. Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden konnten, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen konnte.
  9. Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden konnten, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
  10. Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerke vornahmen und zur Klärung strittiger Eigentumsfragen beitrugen, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.
  11. Die Staaten wurden dazu aufgerufen, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betraf insbesondere die Einrichtung alternativer Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.

Begriffe Raubkunst und Beutekunst

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Die Unterscheidung von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken in Raubkunst und Beutekunst für kriegsbedingt verbrachte Kulturgüter berührt zwei grundsätzlich verschiedene Sachverhalte innerhalb des großen Themenkomplexes der Restitution von Kunstwerken. Während man unter Raubkunst ausschließlich Kulturverluste versteht, die dadurch entstanden sind, dass das NS-Regime Sammler, Händler und Eigentümer von Kunstwerken ihres Besitzes beraubt hat, ist Beutekunst ein kulturelles Phänomen, das es als Folge von Kriegen schon vor der Zeit des Nationalsozialismus gegeben hat.

Restitution und Raubkunst in Bayern

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Restitution wiederum steht für die Rückgabe von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern bzw. die Wiederherstellung einer Rechtslage, hier dem Recht an Eigentum, die durch völkerrechtliches Unrecht gestört wurde. Sie kann als "restitutio in integrum" und als "restitution in kind" (geldwerter Ausgleich) erfolgen.

Der größte Teil der aufgefundenen Kunstwerke befand sich nach Kriegsende in Bayern und damit in der US-Zone. Die Westalliierten gaben über die "Collecting Points" in München und Wiesbaden von den Nationalsozialisten geraubte Kunstobjekte an die Herkunftsländer zurück.

Von August 1945 bis Mai 1951 konnten vom Münchner "Collecting Point" am Königsplatz 250.000 der aufgefundenen Kunstwerke herausgegeben werden. Insgesamt wurden in dieser Zeit 463.000 Gemälde zurückgeführt. 1949 stellte der "Collecting Point" seine Tätigkeit ein und übertrug seine Aufgaben dem Deutschen Restitutionsausschuss. 1952 wurde dieser von der Deutschen Treuhandverwaltung für Kulturgut, die dem Auswärtigen Amt angegliedert war, abgelöst. Bis 1959 erfolgten 16.000 Restitutionen aus jüdischem Kulturgut an Regierungen der besetzten Länder (Frankreich, Holland, Österreich, Polen, Tschechoslowakei, Italien, Luxemburg). Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen restituierten in diesem Zeitraum 29 Werke, im Wesentlichen an Frankreich und Österreich. Der aus den Bergungsorten im "Collecting Point" eingeflossene Kunstbestand stammte aus den enteigneten Vermögen von

Auch Objekte aus nationalsozialistischen Einrichtungen wie Parteiforum, Parteikanzlei und Parteibauten am Königsplatz, dem Platterhof am Obersalzberg, dem Amt Reichsleiter Rosenberg Berlin und der Reichsleitung in Berchtesgaden wurden ab 1950 an die Staatsgemäldesammlungen, das Bayerische Nationalmuseum und andere staatliche Museen in München überwiesen. Außerdem kam es zu Abgaben aus dem so bezeichneten Kunstbesitz der NSDAP und sog. NS-Vermögen. Ausgehend davon, dass die nationalsozialistischen Parteiführer bei der Machtergreifung mittellos bzw. verschuldet waren, wurde diesen das unrechtmäßig angehäufte Vermögen nach 1945 entzogen. Grundlage dafür war das von den Amerikanern erlassene "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946. So wurde das Vermögen von Hermann Göring (1893-1946) und anderen Parteiführern sowie der Partei für Zwecke der Wiedergutmachung vollständig eingezogen. Eine Direktive der Militärregierung vom 10. Februar 1949 legte außerdem fest, dass das Vermögen ehemaliger Parteiführer nicht als persönliches sondern als Parteieigentum anzusehen und demgemäß zu behandeln sei. Die übertragenen Vermögenswerte gingen durch Übertragungsurkunden und je nach Auffindungsort, d. h. Bergungsort, in das Eigentum der Bundesländer und somit zu einem großen Teil in das Eigentum des Freistaates Bayern über. Das Göring-Vermögen wurde zwischen den Staatsgemäldesammlungen und dem Bund aufgeteilt, der heute intensiv die Provenienzen dieser Werke recherchieren lässt und die bisherigen Ergebnisse veröffentlicht hat (http://www.badv.bund.de). Die Staatsgemäldesammlungen haben dazu einen Provenienzbericht vorgelegt. Im Januar 1963 übernahm die Oberfinanzdirektion München sämtliche noch vorhandenen Unterlagen des "Collecting Point". Auf Grundlage der Washington Principles von 1998 und der "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" vom Dezember 1999 (überarbeitet 2007, hg. vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien) sind die deutschen Einrichtungen seitdem aufgefordert, ihre Bestände aktiv nach NS-Raubkunst zu durchsuchen. Seit 1998 wurden bislang 80 Restitutionen aus jüdischem Besitz mit 1.500 Objekten registriert. Dabei bietet die sog. Handreichung (Handreichung zur Umsetzung der "Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" vom Dezember 1999, vom Februar 2001, überarbeitet im November 2007) eine "rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe" zur Umsetzung der "Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden". Aus dieser freiwilligen, moralischen Selbstverpflichtung ist kein einklagbarer Rückgabeanspruch abzuleiten. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München waren Teilnehmer der Washingtoner Konferenz und begannen im Anschluss mit der Überprüfung der Bestände der drei Pinakotheken und der elf Zweiggalerien in Bayern. Sie restituierten seitdem acht Werke aus fünf Sammlungen (Elisabeth Glanville [1901-1983], Ottmar Strauss [1878-1940], Max Meirowski [1866-1949], Josef Block [1863-1943], August Liebmann Mayer [1885-1944]). Die Städtische Galerie im Lenbachhaus restituierte 2003 ein Werk von Max Slevogt [1868-1932] an die Erben von Bruno Cassirer (1872-1941). Die Stadt Nürnberg restituierte 1998 ein Werk von Adolf Menzel (1815-1905) an die Erben von Max Silberberg (1878-1942).

Die Handreichung und ihre Anwendung

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Zielsetzung der in diesem Kontext notwendigen Provenienzforschung an Museen, Bibliotheken und Archiven sowie öffentlichen Einrichtungen, die Kulturgut bewahren, ist eine möglichst lückenlose Dokumentation der Provenienzen, die die Aufklärung von Eigentumsverhältnissen erleichtert. Die dafür notwendigen Bestandsprüfungen und Dokumentationen konzentrieren sich auf Erwerbungen von Kulturgut vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945, zum Teil auch darüber hinaus. Das Entstehungsdatum des zu untersuchenden Objektes liegt dabei immer vor 1945. Im Vordergrund stehen Erschließung von Beständen, Nachforschungen bei konkreten Anfragen sowie die eigenaktive Suche im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben. Ziel ist die Offenlegung von nachweislich verfolgungsbedingtem Entzug. Die Handreichung gibt folgende Anleitung: "Die Sammlungen der öffentlichen Hand sollten sich der Verantwortung bewußt sein, zur Auffindung NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter in ihren Beständen beizutragen, indem sie anhand der ihnen zugänglichen Dokumente unter Berücksichtigung des derzeitigen Forschungsstandes derartige bzw. in einer solchen Vermutung stehende Erwerbungen aufspüren, Informationen darüber mithilfe der Internet-Webseite www.lostart.de der Koordinierungsstelle Magdeburg der Öffentlichkeit zugänglich machen sowie gegebenenfalls potenziellen Berechtigten weiterführende Hinweise zu geben." Die Handreichung hat eine Checkliste zur Einzelfallprüfung entwickelt, die Verdachtsmomente im Erwerbvorgang eindeutig benennt, ausgehend von unklaren Provenienzen bei Eigentümerwechsel (Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis, amtliche Zuweisung) im Erwerbungszeitraum 1933 bis 1945. Bis 2011 wurden 122.000 detailliert erfasste Einzelobjekte (Such- und Fundmeldungen Raub- und Beutekunst) sowie mehrere Mio. summarisch beschriebene Beutekunst (Bibliothekskonvolute, Silberwaren, Porzellan etc.) von über 1.100 in- und ausländischen Einrichtungen und Personen bei www.lostart.de gemeldet.

Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung, Berlin

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Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung (AfP) ist dem Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz angegliedert. Sie hat die Aufgabe, Museen, Bibliotheken, Archive und andere öffentlich unterhaltene, Kulturgut bewahrende Einrichtungen in der BRD bei der Identifizierung von Kulturgütern in ihren Sammlungen und Beständen zu unterstützen, die während der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden. Seit 2008 stehen Fördermittel in Höhe von einer Mio. Euro, seit 2012 in Höhe von 2 Mio. jährlich aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Stärkung der Provenienzforschung zur Verfügung. Die Arbeitsstelle für Provenienzforschung fördert in Bayern aktuell Projekte in München, Nürnberg und Augsburg. Seit 2001 wird in den Kunstsammlungen und Museen Augsburg Provenienzforschung betrieben. Zunächst wurden die Kunstobjekte aus der Sammlung des umstrittenen Kunsthändlers Karl Haberstock (1878-1956), der während des NS-Regimes eine wichtige Rolle im Kunsthandel einnahm, untersucht. Mit der Unterstützung der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung in Berlin und dem Stiftungsamt der Stadt Augsburg haben die Kunstsammlungen die Aufarbeitung des hauseigenen Bestandes begonnen. Bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wird seit 2009 mit Unterstützung der AfP an der Geschichte der Beschlagnahmung jüdischer Kunstsammlungen 1937/38 in München geforscht. Das Projekt soll Anfang 2013 beendet sein und eine Publikation zu 65 jüdischen Kunstsammlungen in München vorlegen.

Beutekunst

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Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion begann die Zerstörung russischer Kulturgüter sowie der systematische Raub und Abtransport russischer Kunstschätze. Die Rote Armee ließ ihrerseits von 1943 an deutsche Kunstgegenstände aus den besetzten Gebieten abtransportieren – als Kompensation für die im Krieg erlittenen Verluste. Nach dem Sieg über den Nationalsozialismus beauftragte Josef Stalin (1879-1953) sog. Trophäenbrigaden, die in Deutschland Kunstwerke für ein geplantes Museum voller Weltkunst in Moskau aufspüren sollten. Das Museum wurde nie eröffnet und die abtransportierte Trophäenkunst verschwand größtenteils in den Depots Moskauer, Leningrader und Kiewer Museen. Bis 1952 brachten russische Kunstexperten in Uniform deutsche Kunstobjekte in die Sowjetunion. Mitte der 1950er Jahre, nach dem Tod Stalins, erlebte die DDR-Öffentlichkeit eine große Überraschung: Nikita S. Chrustschow (1894-1971) veranlasste die Rückgabe der Kunstschätze, zumindest an die Museen im sozialistischen Bruderland. Ab 1956 konnte beispielsweise die Gemäldegalerie "Alte Meister" in Dresden wieder die "Sixtinische Madonna" Raffaels (1483-1520), den "Zinsgroschen" Tizians (1477-1576) oder die "Schlummernde Venus" Giorgiones (1478-1510) zeigen.

1993 hoffte man, es ließe sich die Frage der Trophäen- bzw. Beutekunst zwischen Russland und der Bundesrepublik einvernehmlich lösen und damit könne eine Rückführung weiterer Bestände in ihre Ursprungsmuseen möglich werden. 1996 verabschiedete das russische Parlament ein Gesetz, das Beutekunst zum Eigentum Russlands erklärte. Nach politischen Auseinandersetzungen trat dieses Gesetz vor zehn Jahren in Kraft. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 schützt Kulturgut bei kriegerischen Auseinandersetzungen; der Duma-Beschluss verstößt gegen international gültige Bestimmungen. Grundsätzlich betrifft das Thema Beutekunst die Provenienzforscher in den sog. Neuen Bundesländern stärker als in Bayern.


Literatur:

  • Thomas Armbruster, Rückerstattung der Nazi-Beute. Die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg, Berlin 2008.
  • Andrea Baresel-Brand (Bearb.), Die Verantwortung dauert an. Beiträge deutscher Institutionen zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle Magdeburg 8), Magdeburg 2010.
  • Angelika Baumann/Andreas Heusler, München arisiert. Entrechtung und Enteignung der Juden in der NS-Zeit, München 2004.
  • Inka Bertz/Michael Dorrmann (Hg.), Raubkunst und Restitution. Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute, Frankfurt am Main 2008.
  • Emily D. Bilski, Die Kunst und Antiquitätenfirma Bernheimer. Kat. Ausst. Jüdisches Museum München, München 2007.
  • Emily D. Bilski, "Nichts als Kultur" - Die Pringsheims. Kat. Ausst. Jüdisches Museum München, München 2007.
  • Sabine Brantl, Haus der Kunst, München: ein Ort und seine Geschichte im Nationalsozialismus, München 2007.
  • Axel Drecoll, Der Fiskus als Verfolger. Die steuerliche Diskriminierung der Juden in Bayern 1933-1941/42, München 2008.
  • Andreas Heusler, Das Braune Haus: wie München zur "Hauptstadt der Bewegung" wurde, München 2008.
  • Hans Günter Hockerts u. a. (Hg.), Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern. Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München in Kooperation mit der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2004.
  • Horst Keßler, Karl Haberstock: umstrittener Kunsthändler und Mäzen, München 2008.
  • Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste (Hg.), Verantwortung wahrnehmen/Taking Responsibility. NS-Raubkunst - eine Herausforderung an Museen, Bibliotheken und Archive/Nazi-looted Art - a Challenge for Museums, Libraries and Archives; bearbeitet von Andrea Baresel-Brand, Magdeburg 2009.
  • Christiane Kuller, Finanzverwaltung und Judenverfolgung. Die Entziehung jüdischen Vermögens in Bayern während der NS-Zeit, München 2008.
  • Iris Lauterbach, Central Collecting Point und Zentralinstitut für Kunstgeschichte 1945-1949 - Kunstschutz, Restitution und Wissenschaft, in: Iris Lauterbach (Hg.), Kunstgeschichte in München 1947. Institutionen und Personen im Wiederaufbau (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 22), München 2010, 7-18.
  • Irene Netta, Provenienzen am Lenbachhaus: Einblicke in eine wechselvolle Sammlungsgeschichte, in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg (Hg.)/Andrea Baresel-Brand (Bearb.), Entehrt, ausgeplündert, arisiert: Entrechtung und Enteignung der Juden, Magdeburg 2005, 309-334.
  • Kerstin Odendahl/Peter Johannes Weber (Hg.), Kulturgüterschutz - Kunstrecht - Kulturrecht. Festschrift für Kurt Siehr, Baden-Baden 2010.
  • Stadtarchiv München (Hg.), Biographisches Gedenkbuch der Münchner Juden. 1933-1945, München 2003-2007.
  • Monika Ständecke, Dirndl, Truhen, Edelweiss - Die Volkskunst der Brüder Wallach. Kat. Ausst. Jüdisches Museum München, München 2007.
  • Barbara Staudinger, Die jüdische Welt und die Wittelsbacher. Kat. Ausst. Jüdisches Museum München, München 2007.
  • Elisabeth Vaupel/Stefan L. Wolff (Hg.), Das Deutsche Museum in der Zeit des Nationalsozialismus. Eine Bestandsaufnahme, Göttingen 2010.
  • Ilse von zur Mühlen, Die Kunstsammlung Hermann Görings. Ein Provenienzbericht der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München 2004.
  • Matthias Weniger, Die Sammlungen Siegfried Lämmle und Ludwig Gerngroß im Bayerischen Nationalmuseum 1938-1953, in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg (Hg.)/Andrea Baresel-Brand (Bearb.), Entehrt, ausgeplündert, arisiert. Entrechtung und Enteignung der Juden, Magdeburg 2005, 291-308.
  • Richard Winkler, "Händler, die ja nur ihrem Beruf nachgingen". Die Münchner Kunsthandlung Julius Böhler und die Auflösung jüdischer Kunstsammlungen im "Dritten Reich", in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg (Hg.)/Andrea Baresel-Brand (Bearb.), Entehrt, ausgeplündert, arisiert. Entrechtung und Enteignung der Juden, Magdeburg 2005, 206-246.
  • Richard Winkler, Jüdische Kunstsammler als Kunden der Kunsthandlung Julius Böhler in München 1890-1938, in: Wolfgang Stäbler (Hg.), Kulturgutverluste, Provenienzforschung, Restitution. Sammlungsgut mit belasteter Herkunft in Museen, Bibliotheken und Archiven, München 2007, 89-101.

Weiterführende Recherche:

Externe Links:


Empfohlene Zitierweise:

Andrea Christine Bambi, Restitution von NS-Raub- und Beutekunst, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46253> (11.06.2012)


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