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Bührle-Stiftung legt neue Dokumente vor

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Neue Zürcher Zeitung 1 November 2012
By Marcel Gyr
Juan Carlos Emden beansprucht im Namen der chilenischen Nachkommen von Max Emden bei der Bührle-Stiftung Restitution für das Ölgemälde «Mohnblumen bei Vétheuil» von Monet.
Juan Carlos Emden beansprucht im Namen der chilenischen Nachkommen von Max Emden bei der Bührle-Stiftung Restitution für das Ölgemälde «Mohnblumen bei Vétheuil» von Monet. (Bild: Reuters)

Nicht wie angekündigt die Nachkommen des Kunstsammlers Max Emden, sondern die Stiftung E. G. Bührle hat am Donnerstag neue Dokumente aus den USA vorgelegt, mit denen sie Restitutionsforderungen für ein Bild aus ihrer Sammlung entgegentritt.

Beide Experten gehören inzwischen zum umfangreichen Beraterteam von Juan Carlos Emden, der im Namen der chilenischen Nachkommen von Max Emden bei der Bührle-Stiftung Restitution für das Ölgemälde «Mohnblumen bei Vétheuil» beansprucht. Trotz dieser imposanten Ansammlung an Fachwissen hat das Team Emden, zusätzlich verstärkt durch einen deutschen und einen amerikanischen Anwalt, am Donnerstagmorgen entgegen seiner Ankündigung keine neuen Fakten auf den Tisch gelegt, als es sich mit Lukas Gloor traf, dem Direktor der Bührle-Stiftung.

An der nachfolgenden Medienkonferenz fasste Emdens Rechtsvertreter Markus H. Stötzel das Gespräch als «regen Gedankenaustausch» zusammen, den man in den nächsten Wochen fortzusetzen gedenke. Er sprach von Lücken in der Provenienz des fraglichen Bildes, die man in Zusammenarbeit mit der Bührle-Stiftung schliessen wolle. Insbesondere verwies Stötzel auf angeblich offene Fragen bei den diversen Eigentumswechseln des Monets in den Kriegsjahren 1940 und 1941. Konkreter wurde auf Anfrage Stiftungsdirektor Gloor, der nicht zur Medienkonferenz eingeladen worden war: Die Gegenseite verlange sämtliche Verkaufsbelege aus der fraglichen Zeit.

Nach dem Tod von Max Emden im Sommer 1940 gelangte «Mohnblumen bei Vétheuil» als Teil einer grösseren Kunstsammlung in den Besitz des Alleinerben Hans Erich Emden. Dieser veräusserte es im Winter 1940/41 an den jüdischen Kunsthändler Walter Feilchenfeldt in St. Gallen, der erst kurz zuvor aus Deutschland geflüchtet war. Dieser besass in der Schweiz zwar eine Niederlassungs-, aber keine Arbeitsbewilligung. Es war ihm somit verboten, Kunsthandel zu betreiben. Für den Weiterverkauf an Emil Bührle im Frühling 1941 wurde deshalb mit Fritz Nathan ein ebenfalls jüdischer Zwischenhändler eingeschaltet, der die nötige Arbeitsbewilligung besass.

Dass für diese Transaktionen keine Verkaufsbelege vorhanden sind, habe damit zu tun, dass Feilchenfeldt wegen der fehlenden Arbeitsbewilligung nach aussen unter keinen Umständen mit dem Geschäft in Verbindung gebracht werden wollte, schreibt die Bührle-Stiftung in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Vorhanden für die fragliche Zeit ist hingegen ein Eintrag in Feilchenfeldts Agenda und in einer Inventarkarte der damaligen Privatsammlung Bührle. Daraus lassen sich die Kaufpreise ablesen: Feilchenfeldt kaufte Hans Erich Emden den Monet für 30 000 Franken ab und veräusserte ihn wenige Monate später, unter Einbezug des Zwischenhändlers, für 35 000 Franken an Bührle. Für Kunstexperten gilt dies für die damaligen Verhältnisse als durchaus fairer, wenn nicht sogar hoher Preis.

Dank neu ausfindig gemachten Dokumenten kann nach Ansicht von Direktor Gloor zudem nachgewiesen werden, dass Hans Erich Emden zu keinem Zeitpunkt in einer Notlage war, die ihn gezwungen hätte, die Kunstsammlung seines Vaters zu ungünstigen Bedingungen zu veräussern. Vielmehr sei er ein wohlhabender Geschäftsmann gewesen, der nach dem Verlassen der Schweiz ungehindert Zugang zu seinen finanziellen Ressourcen gehabt habe.

Aufschlussreicher Fund

Die bisher nicht bekannten Dokumente, mit denen die Bührle-Stiftung die Gegenseite überraschte, stammen aus den National Archives and Records Administration in Washington DC.

Es handelt sich um den Geldverkehr von Hans Erich Emden, den die amerikanischen Behörden in den Kriegsjahren überwachten, weil sie ihn aufgrund seiner deutschen Herkunft als «feindlichen Ausländer» einstuften. Die umfangreiche Zusammenstellung, die von der Bührle-Stiftung öffentlich gemacht werden soll, weist für Hans Erich Emden zu jener Zeit ein Gesamtvermögen von rund 1,6 Millionen Franken aus, wovon die Isole die Brissago mit rund 600 000 Franken bewertet wurden.

Dass Hans Erich Emden über sein Vermögen tatsächlich verfügen konnte, zeigt eine Transaktion im Jahr 1940, als er sich Bargeld und Wertpapiere im Wert von 60 000 US-Dollar, damals rund 240 000 Franken, nach New York überweisen liess. Auf die aufschlussreichen Dokumente in den amerikanischen Nationalarchiven ist Laurie Stein gestossen, eine Provenienz-Forscherin aus Chicago, die auch anderweitig für die Bührle-Stiftung tätig ist.

Aus dem Fundus des britischen Geheimdienstes stammt zudem ein Brief aus der Feder von Olga Ammann, einer Tessinerin, die von Hans Erich Emden mit der Abwicklung der Bilderverkäufe beauftragt worden war. Aus dem Brief geht hervor, dass sie ein Angebot für zwei Bilder aus der Erbschaft ablehnte, da ihr der Preis als zu gering erschien. Angesichts dieser neuen Erkenntnisse könne von einem überstürzten Notverkauf, wie ihn die Nachkommen Emdens geltend machen, erst recht nicht die Rede sein, folgert Gloor.

Er wolle sicher nicht das Gespräch verweigern, sagt er abschliessend, aber die Gegenseite müsse schon gute Argumente vorbringen, damit dies auch wirklich einen Sinn ergebe und nicht einfach in eine Endlosschlaufe münde.

Wie sich Flucht- von Raub- und Beutekunst unterscheidet

Der Ausdruck Fluchtkunst ist relativ neu. Gängiger ist der Begriff Raub-oder Beutekunst. Darunter versteht man Kulturgüter, die vom Naziregime zwischen 1933 und 1945 konfisziert und deren zumeist jüdische Eigentümer enteignet wurden. Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs definierte das Bundesgericht 77 Gemälde als derartige Raubkunst. 13 dieser Bilder befanden sich im Besitz des schwerreichen Industriellen Emil Georg Bührle, der vor allem mit dem Verkauf von Waffen zu seinem Vermögen gekommen war. Nach Ansicht des Bundesgerichts handelte Bührle beim Erwerb der Raubkunst gutgläubig. 9 der 13 Bilder erwarb Bührle nach dem höchstrichterlichen Entscheid ein zweites Mal, 4 gab er den rechtmässigen Eigentümern zurück. Nach Bührles Tod gelangten 7 ehemalige Raubkunstwerke in die Sammlung E. G. Bührle, 2 blieben im Privatbesitz seiner zwei erbberechtigten Kinder. Dieses Kapitel ist anerkanntermassen abgeschlossen. Zuletzt zu reden gab hingegen die Problematik um Fluchtkunst, ein Begriff, der im Zusammenhang mit den «Washingtoner Richtlinien» von 1998 eingeführt wurde. Demnach wird als Fluchtkunst verstanden, wenn jemand Kunstwerke aus einer Notlage heraus unter Wert verkaufte, um sich die Flucht vor dem Naziterror finanzieren zu können. Aufgrund dieses Passus beanspruchen die chilenischen Nachfahren von Max Emden weltweit Restitution. Neben der Bührle-Stiftung wird unter anderem auch vom deutschen Staat, von der National Gallery of Victoria in Melbourne und von diversen Museen in den USA Wiedergutmachung verlangt.

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