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Die Franzosen hätten einen längeren Hebel

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Frankfurter Allgemeine 14 November 2013

Die Veröffentlichung von 25 Bildern aus dem Münchner Kunstfund ist nur ein erster Schritt: Es gibt Erben, die Ansprüche auf Werke erheben – und auch der französische Staat könnte sich melden.


Obwohl kein ausgebildeter Kunsthistoriker, gilt der Provenienzforscher Willi Korte als Koryphäe auf dem Gebiet der Restitutionsfragen von NS-Raubkunst

err Korte, es kommt Bewegung in den Fall. Die Bundesregierung ist dabei, eine Taskforce zum „Schwabinger Kunstschatz“ einzuberufen, wie Sie das in dieser Zeitung gefordert haben.

Die Bundesregierung hat auf ein politisches Problem politisch reagiert. Ein erster Schritt, mit dem sie sich erst mal aus der Schusslinie bringt. 25 Werke, die besonders belastet zu sein scheinen, wurden ins Internet gestellt. Aber auch eine Unterteilung wurde vorgenommen. Demnach können 380 Bilder der „Entarteten Kunst“ zugeordnet werden, bei 590 Werken muss geprüft werden, ob ein NS-verfolgungsbedingter Entzug vorliegen könnte. 25 von insgesamt 1406, das ist nicht viel. Vielleicht eine Salamitaktik, jedoch habe ich auch Verständnis dafür. Denn das ist ja ein juristisch äußerst komplexes Thema. Ich gehe davon aus, dass es peu à peu mehr werden: Weitere Werke der Raubkunst werden dazukommen, die als „entartet“ verfemte Kunst aber dürfte draußen bleiben, weil die Ansprüche der deutschen Museen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Die Taskforce soll von der Berliner Arbeitsstelle für Provenienzrecherche und -forschung koordiniert werden; die Werke sind auf der Plattform www.lostart.de der Koordinierungsstelle Magdeburg eingestellt, die fortlaufend aktualisiert werden soll. Ist das der richtige Ort dafür?

Das ist eine Datenbank, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es ist keine Einrichtung, an die sich, wer Restitutionsansprüche hat, wenden kann. Doch die Staatsanwaltschaft in Augsburg ist dafür auch die falsche Adresse. Im Grunde müssten sich Erben an Cornelius Gurlitt wenden, aber der hat wohl nicht einmal einen Anwalt.

Wäre es nicht möglich, einen Pflichtanwalt für Herrn Gurlitt zu bestellen?

Wäre das angemessen? Die Frage muss man stellen. Bisher haben wir es nur mit einem Steuerverfahren zu tun, und Steuerverfahren werden, wie wir wissen, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes in der Regel diskret behandelt.

Und Gurlitts mutmaßliche Steuerhinterziehung ist nicht schwerwiegend genug, um deshalb den ganzen Bilderschatz im Netz publik zu machen?

Jedenfalls würde ich mir diesen Zugang auch zu Privatsammlungen wünschen, in denen Raubkunst bekannt ist. Vergleichen Sie das doch mal mit den drei Bildern, die beim Auktionshaus Van Ham in Köln eingeliefert wurden und aus dem Eigentum des 1937 aus Düsseldorf vertriebenen Kunsthändlers Max Stern stammen. Eines von ihnen wurde restituiert, die anderen beiden konnten die Einlieferer anonym zurückziehen. Obwohl die Bilder von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben sind, ist die Kriminalpolizei in Köln nicht tätig geworden. In München sind die Strafverfolgungsbehörden, nach meiner persönlichen Erfahrung, nicht so lax.

Rechtmäßige Erben werden es also nicht leicht haben, ihre Ansprüche durchzusetzen?

Was nach wie vor fehlt, ist ein Prozedere für die Anspruchsteller. Was jetzt beschlossen wurde, ist nicht mehr als ein erster Schritt.

Aber kann die Bundesregierung überhaupt handeln, wenn die Ansprüche verjährt sind und sich die Bilder im privaten Besitz von Cornelius Gurlitt befinden?

Vielleicht liegt hier das erste und größte Versäumnis der Bundesregierung. Sie hätte mit Cornelius Gurlitt den Dialog aufnehmen, ihm klarmachen müssen, dass das ein Riesenthema wird, und mit ihm zusammen eine Lösung im Sinne von Transparenz und Offenheit suchen müssen.

Nun ist ja zu erwarten, dass auch Staaten, etwa Frankreich, Restitutionsansprüche stellen, und sie werden sich an die Bundesregierung wenden.

Die Franzosen hätten einen längeren Hebel, die würden sich beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen melden, das dem Bundesfinanzministerium untersteht. Das wäre eine ganz andere Konstellation. Denn die Franzosen müssten auch nicht nachweisen, wem die Funde gehören, also etwa Paul Rosenberg, sondern nur, dass sie während des Krieges aus Frankreich ausgeführt wurden. Die Bundesregierung könnte das nicht abwimmeln wie die Anfrage eines Anwalts, da steht sie in internationalen Verpflichtungen, da gibt es auch keine Verjährungsfrist. Aber auch das Bundesfinanzministerium kann Herrn Gurlitt die Bilder nicht einfach wegnehmen.

Wie groß ist denn, nach Ihren bisherigen Recherchen, der Anteil der Werke mit französischer Provenienz?

Wenn man sich die Liste des „Collecting Point“ anschaut und die Gemälde von Louis Gurlitt herausnimmt, dann haben wir es im Wesentlichen mit zwei Gruppen von Bildern zu tun: einmal mit „Entarteter Kunst“ und zum anderen mit Werken, die einen Bezug zu Frankreich haben, sei es, dass sie von französischen Künstlern, von Courbet bis Degas und Picasso, sind, sei es, dass es ältere Werke sind, die durch den französischen Kunsthandel gegangen sind. Das passt zu den beiden großen Projekten der Nationalsozialisten, an denen Hildebrand Gurlitt maßgeblich beteiligt war: als Händler, der Werke der „Entarteten Kunst“ durch den Verkauf ins Ausland „verwertet“ hat, und als Großeinkäufer, der in Frankreich Kunst für das Museum einsammelte, das Hitler in Linz plante.

Die erste Expertengruppe bestand aus nur vier privilegierten Händlern.

Die andere Gruppe war sehr viel größer, doch Gurlitt war der Einzige, der über sieben, acht Jahre an beiden großen Kunstraubaktionen der Nazis prominent beteiligt war.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/der-fall-gurlitt/provenienzforscher-korte-zu-gurlitt-die-franzosen-haetten-einen-laengeren-hebel-12662759.html
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