News:

Wo bleibt der Rechtsstaat?

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine 18 November 2013
Von Julia Voss

Hier die Moral, dort das deutsche Recht: Cornelius Gurlitt verlangt seine Kunstsammlung zurück. Und so wie es aussieht, hat er das Gesetz auf seiner Seite. Der Fall entwickelt sich zum Skandal.

Münchner Kunstfund: Eine Auswahl der Bilder der Sammlung Gurlitt

Nun ist der schlechteste aller anzunehmenden Fälle eingetreten: Cornelius Gurlitt fordert seine Sammlung zurück. Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet, das den achtzigjährigen Mann aufspürte und während einer Zugreise zu einem Arzt befragte, weigere er sich, mit den Behörden zu sprechen. „Ich werde nicht mit denen reden“, wird Gurlitt junior in der aktuellen „Spiegel“-Ausgabe zitiert, „und freiwillig gebe ich nichts zurück, nein, nein. Die Staatsanwaltschaft hat genug, was mich entlastet.“ Beschrieben wird ein alter Mann mit tränenden Augen, dessen Arzt ihm rät, in ein Heim zu gehen. Gurlitts Stimme sei leise, der Sakko zu groß, eine chronische Wunde am Fuß müsse behandelt werden. Drei Tage habe die Journalistin Özlem Gezer Gurlitt begleitet.

Das sind also die jüngsten traurigen Trophäen einer öffentlichen Jagd, die begann, als durch eine Recherche des „Focus“ bekannt wurde, dass in München mehr als tausend Kunstwerke von der Augsburger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden seien, von denen etwa 590 unter Raubkunstverdacht stünden. Gurlitts Wohnung wurde seitdem von Reportern belagert, eine Hatz, die durch den leitenden Staatsanwalt weiter befeuert wurde: „Wir wissen nicht, wo er ist, und wir müssen das derzeit auch gar nicht wissen“, hatte Staatsanwalt Reinhard Nemetz auf der Pressekonferenz am 5. November verkündet.

Gegen Gurlitt werde wegen des Verdachts eines möglichen Steuerdelikts ermittelt und wegen Unterschlagung. Das war der Startschuss für zwei Verfahren, die seitdem parallel in der Öffentlichkeit laufen: Zum einen ein historisch-moralisches, bei dem es um die Frage geht, welche Schuld der NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt auf sich geladen hat und mit ihm sein Sohn Cornelius. Zum anderen stehen juristische Fragen im Raum: Was nämlich hat die Augsburger Staatsanwaltschaft gegen Cornelius Gurlitt in der Hand? Und wird er die 590 Werke, die im Verdacht stehen, Raubkunst zu sein, an Erben zurückgeben müssen?

Die bittere Wahrheit lautet: Die moralische und die juristische Frage haben nach deutschem Recht wenig miteinander zu tun. Das ist, was das Ausland und die Erbenvertreter fassungslos zur Kenntnis nehmen müssen und was ein denkbar schlechtes Licht auf die Bundesrepublik wirft. Ausgerechnet in Deutschland nämlich – im Gegensatz zu Frankreich, den Niederlanden oder Österreich – hielt man auch bei NS-Raubkunst an Verjährungsfristen fest. Nach dreißig Jahren laufen diese aus. Cornelius Gurlitt erhielt die Sammlung anscheinend 1967, als seine Mutter Helene starb. Die Verjährung des Falls trat also nach deutschem Recht schon in den späten neunziger Jahren ein.

Bleibt die Frage nach möglichen Steuerdelikten: Die Staatsanwaltschaft hat noch immer keine Anklage erhoben, bisher wird gegen Cornelius Gurlitt nur ermittelt. Die rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung wird daher von Juristen zunehmend bezweifelt, insbesondere die Maßnahme der Staatsanwaltschaft, 590 verdächtige Werke in die Datenbank „Lostart“ einzustellen und damit öffentlich zu machen.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstmarkt/muenchner-kunstfund-wo-bleibt-der-rechtsstaat-12668607.html
© website copyright Central Registry 2024