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Restitutionsexperte sieht völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands - Restitution Expert sees Germany's International Obligation

1998
1970
1945
Focus 1 December 2013
 
München. Der Fund des Münchner Bilderschatzes von Cornelius Gurlitt provoziert eine juristische Debatte um das Gesetz für „NS-verfolgungsbedingte Vermögensverluste“. Der Restitutionsexperte Gunnar Schnabel forderte im Nachrichtenmagazin FOCUS, die Gesetze zur NS-Raubkunst „radikal zu ändern“. Der Berliner Anwalt schrieb in einem Gastbeitrag: „Streicht die Verjährungsfristen für NS-Vermögensverluste!“ Schnabel verwies darauf, dass wegen der Einmaligkeit der NS-Verbrechen bereits 1969 die Verjährung für Völkermord und 1979 die für Mord aufgehoben worden sei. Die Streichung der Verjährungsfrist ist für den Juristen „nicht mehr als die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtung“ der Bundesrepublik gegenüber den Siegermächten.

Westdeutschland habe sich 1952 verpflichtet, das NS-Unrecht zu beseitigen. Das sei 1990 vor der Wiedervereinigung bekräftigt worden. Laut Schnabel hat das Bundesverfassungsgericht diese völkerrechtliche Verpflichtung in den 90er-Jahren bestätigt und dem Gesetzgeber dabei „einen weiten Gestaltungsspielraum für Gesetze eingeräumt“.

 

 

Der Restitutionsexperte forderte zudem, „alle bei Gurlitt sichergestellten Werke und Geschäftsunterlagen“ in der Datenbank Lostart.com zu  veröffentlichen. Er vertraue auf die international vernetzte Restitution Community, die zu schnellen Forschungsergebnissen kommen würde. Auf Ergebnisse der „Taskforce“ sollte keiner warten. Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien warf Schnabel in FOCUS „in Sachen Gurlitt nur schwere Versäumnisse“ vor. Die Ankündigungen klängen „nach lahmer Ente, aber nicht nach schneller Eingreiftruppe“.

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-49-2013-restitutionsexperte-sieht-voelkerrechtliche-verpflichtung-deutschlands_id_3445275.html
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