Westdeutschland habe sich 1952 verpflichtet, das NS-Unrecht zu beseitigen. Das sei 1990 vor der Wiedervereinigung bekräftigt worden. Laut Schnabel hat das Bundesverfassungsgericht diese völkerrechtliche Verpflichtung in den 90er-Jahren bestätigt und dem Gesetzgeber dabei „einen weiten Gestaltungsspielraum für Gesetze eingeräumt“.
Der Restitutionsexperte forderte zudem, „alle bei Gurlitt sichergestellten Werke und Geschäftsunterlagen“ in der Datenbank Lostart.com zu veröffentlichen. Er vertraue auf die international vernetzte Restitution Community, die zu schnellen Forschungsergebnissen kommen würde. Auf Ergebnisse der „Taskforce“ sollte keiner warten. Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien warf Schnabel in FOCUS „in Sachen Gurlitt nur schwere Versäumnisse“ vor. Die Ankündigungen klängen „nach lahmer Ente, aber nicht nach schneller Eingreiftruppe“.