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Restitutionsgesetz in Deutschland? - Restitution Law in Germany?

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1970
1945
Radio Stimme Russlands 6 December 2013
By Irina Popowa

Restitutionsgesetz in Deutschland?

Die Aufarbeitung der Fragen zur NS-Raubkunst und zur „entarteten“ Kunst ist in der Bundesrepublik eindeutig nicht gelungen. Der Skandal um den Münchner Kunstfund hat dies nur ein weiteres Mal ausdrücklich gezeigt. Doch wie soll man damit umgehen? Wäre ein Restitutionsgesetz, für das seit Jahren und jetzt mit einer gesteigerten Energie so viele plädieren, tatsächlich eine Lösung?

„Er ist aus der Zeit gefallen“, – erklärt die „Spiegel“-Reporterin Özlem Gezer, die Cornelius Gurlitt vier Tage lang begleiten durfte, und verweist darauf, dass der 80-Jährige sein Hotelzimmer immer noch per Brief reserviert und mit dem Erscheinen vom ZDF aufgehört hat fernzusehen. Der Mann scheint also nur in Ruhe gelassen werden und seine beschlagnahmten Bilder zurückbekommen zu wollen. Jedoch halten die Anwälte der ehemaligen Opfer des Holocaust und derer Nachfahren das Alter und die Lebensbedingungen von Cornelius Gurlitt nicht für ein tragbares Argument. Der israelische Anwalt Joel Levi sagte dem Bayerischen Rundfunk gegenüber, dass die Tatsache, dass Gurlitt 80 Jahre alt sei, wirklich nichts ändere. Er habe eine Mandantin, die in drei Jahren 100 Jahre alt werde. Deswegen solle Gurlitt seinen Kopf beugen und die Bilder, die er von seinem Vater geerbt hat, an diejenigen abgeben, die das Recht an deren Eigentum hätten.

Es ist eigentlich neu, mit dem Alter der an einem Verfahren beteiligten Parteien zu argumentieren. Doch wenn man bloß über diese Zahlen – 80 Jahre, 100 Jahre alt ... – ein wenig nachdenkt, fällt einem unvermeidlich auf, wie alt diese Menschen einfach sind und wie alt also das Problem selbst ist – und ob man das Ganze nicht irgendwie sein lassen sollte. Doch je mehr Zeit vergeht, desto heikler die Probleme werden und desto schwieriger wird es, an die Fragen überhaupt noch heranzugehen. Für Deutschland gilt dies in einem viel größeren Maße als anderswo, weil man ein besonderes historisches Erbe und damit Verantwortung hat.

Die Aufarbeitung von Fragen der NS-Raubkunst ist in Deutschland bisher eindeutig nicht gelungen – generell wurde in diesem Bereich nicht viel geleistet. Der Politikwissenschaftler Dr. Prof. Hajo Funke, Experte in Fragen des Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland, betont, dass das Problem der NS-Raubkunst sowohl international als auch in Deutschland konkret bis heute weitgehend ungelöst sei und von der Politik nicht ernst genug genommen werde.

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„Man glaubte, man kommt so durch, man schweigt darüber, man nimmt hin, die Staatsanwaltschaft in Augsburg redet nicht darüber. Und irgendwann platzt das in die Öffentlichkeit. Das ist Resultat des vorherigen Versagens der Behörden und der deutschen Öffentlichkeit in der Frage der Raubkunst.“

Das Thema bleibt also nach wie vor brandaktuell und bietet ausreichend Zündstoff, der ab und zu explodiert – vor allem, wenn es zu großen Restitutionsfällen kommt, wie dies zum Beispiel 2006 bei dem Streit wegen des Kirchner-Bildes „Berliner Straßenszene“ oder bei dem Corinth-Gemälde „Römische Campagna“ in Hannover ein Jahr danach der Fall gewesen ist. Nach solchen sporadisch auftretenden Skandalen beruhigt sich die Situation wieder, die Politik schweigt sich aus und reagiert praktisch überhaupt nicht darauf. Deshalb ist es nur logisch und konsequent, aber vielleicht genauso falsch, dass es in Deutschland immer noch kein Rückgabe- bzw. Restitutionsgesetz gibt.

Der Anfang November enthüllte Kunstfund in München – angeblich der Größte seit dem Kriegsende – hat einen neuen großen Skandal verursacht, der bereits ernsthafte internationale Auswirkungen hat. So klagte der Zentralrat der Juden gegen den Umgang Deutschlands mit NS-Raubkunst. Auch der jüdische Weltkongress hat die deutsche Vorgehensweise kritisiert und eine Änderung der Verjährungsfristen gefordert. Der Politikwissenschaftler Dr. Fajo Funke meint dazu, Deutschland werde international zu Recht kritisiert und der Druck solle noch verstärkt werden.

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„Die Sache selbst gebietet größte Aufmerksamkeit, auch international. Egal, von wo diese Aufmerksamkeit kommt, ob aus Moskau, oder aus Tel-Aviv, oder aus Washington, oder aus Bonn und Berlin. Der Druck ist doch gerechtfertigt, wenn jemand verschweigt und Gestohlenes besitzt, dann erhöht sich sogar noch der Druck. Ich hoffe, es gibt noch mehr Druck.“

Doch ist fraglich, ob der Druck überhaupt dem erklärten Ziel dienen könnte, die gesetzliche Situation der Raubkunst in Deutschland zu klären. Jedenfalls bietet der so genannte Fall Gurlitt eine bequeme Möglichkeit, dem internationalen Image des Landes Schaden zuzufügen – oder zumindest, dies zu versuchen. Es geht dabei um einen Respektverlust für Deutschland, national wie international. National werden damit die Rechtsstaatlichkeit und die Transparenz des Justizsystems in der Bundesrepublik in Frage gestellt.

Die Themen NS-Raubkunst und Restitution sind in Deutschland rechtlich so gut wie gar nicht geregelt, und zwar nicht bloß, weil sich die Regierung dagegen verweigert oder weil Deutschland bis zum heutigen Tag nazistisch geprägt sei – wie es manchmal von israelischen Medien zu hören ist. Es liegt vielmehr in erster Linie an der nicht gerade einfachen Geschichte Deutschlands: Nach dem Krieg war in Deutschland ein Rückgabegesetz aus vielerlei Gründen nicht durchzusetzen. Nicht zuletzt waren internationale Auswirkungen eines solchen Gesetzes zu berücksichtigen, weil viele beschlagnahmte Kunstwerke ins Ausland abtransportiert wurden, dort in Museen gelandet waren oder im Kunsthandel verkauft wurden.

Die Aufarbeitung in Fragen der NS-Raubkunst begann in Deutschland tatsächlich erst nach der Wiedervereinigung 1990, als die Wiedergutmachungsverpflichtungen des alliierten Rückerstattungsrechts von der Bundesrepublik übernommen wurden. Ein Meilenstein in diesem Prozess wurde durch die erwähnte Washingtoner Erklärung gesetzt, die Deutschland 1998 gemeinsam mit 43 anderen Staaten unterschrieben hat. Dr. Hajo Funke betont, dies sei eine längst überfällige und im Grunde genommen eine verspätete Entscheidung gewesen, die zudem nicht ausreichend konkrete Regelungen bietet.

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„Auch die Washingtoner Erklärung, viel zu spät gekommen, hat nicht die Präzision, die man braucht, um tatsächlich zu restituieren und insofern ein ungeheures Verbrechen an denen, die diese Bilder besaßen, ein wenig wieder auszugleichen.“

Zwar ist die Erklärung kein rechtlich bindendes Dokument, man übernimmt aber mit dessen Unterzeichnung zumindest eine Art moralisch-politischer Verpflichtung, NS-Raubkunst aufzuspüren, diese öffentlich zu machen und, wenn möglich, sie an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Die moralisch-politische Verantwortung hat jedoch bisher eher kaum funktioniert. Zudem sind die Washingtoner Prinzipien gegenüber den Privatsammlern kaum durchzusetzen, obwohl auch Letztere in der Erklärung ausdrücklich dazu aufgefordert werden, sich an die dort verankerten Grundsätze zu halten.

Juristisch gesehen muss man klar zwischen zwei Problemen unterscheiden – der NS-Raubkunst einerseits und den von den Nazis aus den öffentlichen Sammlungen als „entartet“ beschlagnahmten Kunstwerken andererseits. Was das erste Problem betrifft, so ist die Hauptforderung heutzutage die Aufhebung bzw. Verlängerung der Rückgabefristen, nach denen die Rückgabeansprüche in Deutschland nach 30 Jahren verjährt waren. Die Lösung des zweiten Problems bedarf der Aufhebung der NS-Gesetze zur Einziehung „entarteter“ Kunst. Der Historiker und Direktor des Moses Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam, Julius Schoeps, betont, es gebe auch viele andere Möglichkeiten, um die Fragen zu regeln, und verweist unter anderem auf das Beispiel von Österreich, wo man eine Kompromisslösung für heutige Besitzer der Bilder und Nachfahren von denen gefunden hat, von denen die Bilder beschlagnahmt wurden.

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„In Österreich ist es so, dass festgehalten wird, dass ein Bild als Raubkunst identifiziert worden ist, dann wird dieses Bild auf dem Markt verwertet und der Erlös kommt den entsprechenden Opfern oder Opfereinrichtungen zugute.“

Beide Probleme – NS-Raubkunst und „entartete“ Kunst – stellen höchst komplizierte Sachverhalte dar, und deren rechtlicher Regelung muss eine umfangreiche Forschungsarbeit vorausgehen. Die genannten gesetzlichen Maßnahmen als solche können angesichts der heutigen Situation in Deutschland und dem Stand der Provenienzforschung unvorhersehbare Folgen haben. Dies wird nämlich zu einem gewaltigen und komplizierten Bildertausch führen.

Die Provenienzforschung befindet sich in Deutschland im Vergleich zum Beispiel zu Österreich oder den Niederlanden immer noch auf einem relativ niedrigen Niveau. Weltweit besteht ein großes Problem darin, dass die Provenienzforschung bisher bestandsbezogen betrieben wird, d.h. die Museen erforschen ausschließlich ihre eigenen Gegenstände in ihren eigenen Sammlungen. Die Archive von Kunsthändlern und Auktionshäusern bleiben also nach wie vor verschlossen und für die öffentliche Kontrolle unzugänglich. Außer diesen objektiven Schwierigkeiten gibt es auch Probleme, die mit der mangelnden Effizienz der Arbeit von entsprechenden Stellen und Behörden zusammenhängen. Beispielsweise gibt es ziemlich viel Kritik an der staatlichen Datenbank Lost Art, die eine Plattform bietet, um die Werke einstellen zu können (lostart.de). So hält beispielsweise der Historiker und Direktor des Moses Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam, Julius Schoeps, nicht viel von der Arbeit dieses Portals.

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„Wenn Sie zum Beispiel versuchen, in Lost Art hineinzusehen, wissen Sie nicht, wo Sie suchen sollen. Das System, das man da entwickelt hat, ist unbrauchbar.“

Es ist jedoch nicht gerade eindeutig, wie die staatliche Arbeit und die Arbeit der Museen in Fragen der Provenienzforschung tatsächlich einzuschätzen ist. Dass bis heute nicht besonders viel geleistet wurde, bedeutet jedenfalls nicht, dass in den letzten Jahren nicht auch positive Veränderungen zustande gekommen sind. Dr. Andreas Hüneke, Professor an der FU Berlin und Mitarbeiter der Forschungsstelle „Entartete Kunst“, betont, dass auch für die Museen eine Unschuldsvermutung bestehen sollte, solange nichts anderes bewiesen ist.

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„Zum Teil ist die öffentliche Resonanz auch schädlich, weil viel nicht geklärt wird, sondern eher durcheinander geworfen und pauschalisiert wird. Ständig werden irgendwelche Dinge behauptet, und dadurch setzen sie sich in den Köpfen fest, es wird mit den Bildern manipuliert, es wird in den Museen nichts gemacht, die Museen verweigern sich bloß, die Museen tun nichts in Deutschland – können Sie überall lesen. Diese Dinge stimmen einfach nicht.“

Zudem muss man sich noch vor Augen führen, dass nicht ein Museumsdirektor, dass überhaupt kein Vertreter der Museumskreise zu aktuellen öffentlichen Debatten eingeladen wurde.

Für die Provenienzforschung zur Gurlitt-Sammlung wurde extra eine Expertengruppe aufgestellt – eine Taskforce – die vom Bund und vom Freistaat Bayern mit der Untersuchung der entdeckten Bilder beauftragt wurde. Der Pressesprecher des Bayerischen Wissenschafts- und Kulturministeriums Rafael Freckmann erzählte auf die Anfrage der „Stimme Russlands“, dass generell eine effektive und beispielhafte Arbeit der bayerischen Behörden in Fragen der Provenienzforschung geleistet werde.

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„Grundsätzlich ist der Freistaat Bayern schon seit Jahren bemüht, die Bilder, die in seinem Bestand sind, wissenschaftlich zu erforschen, auch im Zuge der Provenienz, auch im Zuge der Restitution. Wir haben ja auch im Rahmen einer untergeordneten Behörde bei uns, der Staatsgemäldesammlung, eine feste Stelle, die sich ausschließlich um die Restitutions- und Provenienzforschung kümmert.“

Für Bayern kann der Münchner Fund möglicherweise auch rechtliche Auswirkungen haben. So ist der neue bayerische Justizminister Winfried Bausbach mit der Idee an die Öffentlichkeit getreten, die vorhandenen rechtlichen Unklarheiten rückwirkend zu verändern und tatsächlich die Verjährungsfrist aufzuheben, die es bisher für böswillig angeeignetes Bildergut gegeben hat.

Allerdings wären solche Maßnahmen auf der Bundesebene, wie es Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits klargemacht hat, vorläufig kaum vorstellbar. Die Sache ist, dass sich zu viel Zündstoff angesammelt hat und bei der Lösung der Fragen zu viele, teilweise gegensätzliche Interessen betroffen sind. Zwar sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, also die gesetzliche Regelung der Fragen, zweifelsohne notwendig, es muss aber zunächst für sie eine entsprechende Basis geschaffen und eine angemessene Vorbereitungsarbeit geleistet werden.

 

http://german.ruvr.ru/2013_12_06/Restitutionsgesetz-in-Deutschland-6667/
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