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Justizminister Bausback bringt "Lex Gurlitt" in den Bundesrat - Justice Minister Bausback brings the Lex Gurlitt to the Bundesrat

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Art-Magazin 14 February 2014
Interview: Britta Schultejans

Justizminister Bausback bringt "Lex Gurlitt" in den Bundesrat

Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister für Justiz, aufgenommen im Justizpalast am Stachus in München (Foto: dpa)
Die "Lex Gurlitt" erreicht den Bundesrat. Bayerns Justizminister Bausback stellt seinen Gesetzentwurf an diesem Freitag in Berlin vor. Die Bezeichnung "Lex Gurlitt" hält er für unangebracht. Schließlich gehe es um viel mehr als einen Einzelfall.

Wer sich wissentlich im Besitz von Nazi-Raubgut befindet, soll im Rechtsstreit mit Erben der NS-Verfolgten keine Verjährungsfrist mehr geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellt Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) an diesem Freitag im Bundesrat vor. Er hofft, dass die als "Lex Gurlitt" bekanntgewordene Initiative spätestens im Sommer vom Bundestag verhandelt werden kann, wie Bausback in einem Interview der Nachrichtenagentur dpa sagte.

art: Sie stellen den als "Lex Gurlitt" bekanntgewordenen Gesetzentwurf im Bundesrat vor. Was versprechen Sie sich davon?

Winfried Bausback: Es ist keine "Lex Gurlitt", sondern ein Gesetzentwurf, der eine generelle Problematik aufgreift, die allerdings anhand des Falles Gurlitt besonders in den Blick geraten ist. Der hat uns gezeigt: Es können auch nach Jahrzehnten noch Gegenstände wieder auftauchen, die ihren Eigentümern zum Beispiel im Zusammenhang mit Flucht und Vertreibung durch den nationalsozialistischen Terror abhandengekommen sind. Wenn diese Eigentümer den - schwierigen - Nachweis erbringen können, dass dieser Gegenstand - sagen wir ein Kunstwerk - ihnen gehört, kann der jetzige Besitzer trotzdem kalt lächelnd sagen: "Tut mir leid, aber der Herausgabeanspruch ist verjährt". Das können wir doch nicht hinnehmen.

Trotzdem gibt es Kritik.

Natürlich gibt es Kritiker, die sagen, der Entwurf gehe nicht weit genug. Andere sagen wiederum, er gehe zu weit und sei verfassungswidrig. Dann kann ich doch so falsch nicht liegen. Und ich halte den Kritikern entgegen, dass ich im Gegensatz zu ihnen einen konkreten Vorschlag gemacht habe. (...) Die Verfassungslage spricht deutlich für unseren Entwurf.

Inwiefern?

Das aufgeworfene verfassungsrechtliche Problem läuft unter der Überschrift "Rückwirkungsverbot". Aber erstens schaffen wir nicht rückwirkend die Verjährung ab. Wir schneiden nur unter bestimmten Umständen die Berufung auf die Einrede der Verjährung ab. Ohnehin: Artikel 14 Grundgesetz garantiert das Eigentum. Bei abhandengekommenen Sachen geht das Eigentum nicht verloren, die Opfer von Raubkunstfällen oder ihre Erben sind weiterhin Eigentümer. Derjenige, bei dem sich die Sache befindet, verdient, wenn er bösgläubig ist, aus meiner Sicht mit Blick auf die Verfassung keinen Vertrauensschutz.

Bösgläubigkeit liegt vor, wenn ein Besitzer weiß, dass ein jüdischer Kunsthändler enteignet wurde oder seine Besitztümer unter Druck abgeben musste. Aber wie weist man diese Bösgläubigkeit denn nach? Und kann man möglichen Erben die Beweislast zumuten?

Hier reicht schon der Nachweis naheliegender Anhaltspunkte, etwa dass die objektiven Indizien dafür sprechen, dass jemand die Augen gar nicht davor verschließen konnte, dass ein Gegenstand mit physischer oder psychischer Gewalt abgepresst wurde. Es gibt Möglichkeiten, die Bösgläubigkeit anhand objektiver Umstände nachzuweisen. Das ist sicher keine einfache Sache, aber man darf das Kind natürlich auch nicht mit dem Bade ausschütten. Wir können niemandem den Nachweis ersparen, dass er Eigentümer ist, und wir können meines Erachtens auch den Nachweis der Bösgläubigkeit nicht ersparen.

Was glauben Sie, wie lange es dauert, bis im Bundesrat über Ihren Vorschlag abgestimmt wird?

Aus meiner Sicht ist das schnell möglich, weil die Argumente, für unseren Gesetzentwurf auf der Hand liegen. Ich hoffe, dass er Ende des Frühjahrs oder Anfang des Sommers in den Bundestag geht. Je schneller, desto besser. Die Opfer können nicht warten und wir sind es ihnen und auch unserer geschichtlichen Verantwortung schuldig, möglichst schnell zu handeln.

Der unfreiwillige Namensgeber des Gesetzentwurfes, der Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt, war noch ein Kind, als sein Vater die Bilder in seinen Besitz nahm, die heute strittig sind. Könnte das Gesetz auf ihn überhaupt Auswirkungen haben?

Generell gilt: Wird mein Vorschlag Gesetz, hilft das Opfern gerade auch in Raubkunst-Fällen. Ich bin als Justizminister aber natürlich gehalten, mich nicht öffentlich zu einem laufenden Einzelverfahren zu äußern. Und noch einmal: Der Fall Gurlitt war zwar der Anlass für den Entwurf. Das Gesetz dient aber nicht zur Lösung des Falls Gurlitt, sondern eines allgemeinen Problems.

Anfang der Woche wurden weitere Bilder aus der Sammlung von Cornelius Gurlitt in Salzburg sichergestellt. Hat das Auswirkungen auf die Vorstellung Ihres Entwurfes?

Wie gesagt: Mein Vorschlag ist keine "Lex Gurlitt". Die Bilder in Salzburg ändern an den Umständen zu dem Gesetzentwurf nichts. Sie unterstreichen aber vielleicht dessen Notwendigkeit und die Bedeutung, die diese Fragestellung hat.

ZUR PERSON:

Winfried Bausback ist seit dem vergangenen Jahr bayerischer Justizminister. Der Unterfranke trat die Nachfolge von Beate Merk an. Er ist der einzige im bayerischen Kabinett, der es ohne den "Umweg" Staatssekretär direkt auf einen Ministersessel schaffte. Zuvor hatte der habilitierte Jurist die CSU unter anderem im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags vertreten. dpa

 

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