Die Augsburger Staatsanwaltschaft muss Journalisten nun doch keine Liste aller bei Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder geben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er korrigierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg. Ein Reporter der "Bild"-Zeitung hatte darauf geklagt, eine detaillierte Liste aller Gemälde aus Gurlitts Münchner Wohnung zu erhalten. Die Zeitung kündigte Verfassungsbeschwerde an.