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Amtsgericht München brütet über Gurlitts Vermächtnis - Munich Court broods over Gurlitt bequest

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SRF 13 May 2014
 

Cornelius Gurlitts letzter Wille ist beim Amtsgericht München angekommen. Offenbar hatte der umstrittene Kunstsammler kurz vor seinem Tod zwei Testamente verfasst.


Das Kunstmuseum Bern prüft, ob es das Erbe von Kunstsammler Cornelius Gurlitt antreten will.

Zwei Testamente des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt sind beim Amtsgericht München eingegangen. Die notariell beglaubigten Dokumente sind auf den 9. Januar und den 21. Februar 2014 datiert. Dies teilte Gerichtspräsident Gerhard Zierl mit. Ein Notar aus Baden-Württemberg habe die Testamente überstellt. Das Amtsgericht München ist als Nachlassgericht zuständig, weil Gurlitt im Gerichtsbezirk von München seinen «letzten gewöhnlichen Aufenthalt» hatte.

Kunstmuseum Bern als Alleinerbe?

Die im Testament Bedachten sollen nun darüber informiert werden, dass sie als Erben der umstrittenen Kunstsammlung in Betracht kommen. Inländische Erben haben nach Gerichtsangaben sechs Wochen, Erben im Ausland sechs Monate Zeit, die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben.

Nach Angaben des Kunstmuseums Bern hat Gurlitt das Haus als Alleinerben für seine millionenschwere Sammlung und seinen übrigen Besitz eingesetzt. Das Museum prüft, ob es das Erbe antreten will. Viele Werke stehen unter Nazi-Raubkunstverdacht.

Das Gericht will seinerseits überprüfen, ob neben den testamentarisch eingesetzten Erben weitere Menschen als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Dafür sollen unter Umständen Akten anderer Behörden beigezogen werden, zum Beispiel die Akten des Betreuungsgerichts München oder die Nachlassakten der verstorbenen Schwester und der Eltern von Gurlitt.

Ein in Spanien lebender entfernter Verwandter von Gurlitt hatte bereits angekündigt, er erwäge eine Klage gegen dessen Vermächtnis, das Kunstmuseum Bern als Alleinerben einzusetzen.

 

http://www.srf.ch/news/international/amtsgericht-muenchen-bruetet-ueber-gurlitts-vermaechtnis
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