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"Bildnis Gertrud Loew" ist Raubkunst - "Portrait of Getrud Loew" is looted art

1998
1970
1945
Der Kurier 10 September 2014
 

Anwälte sollen nun "faire und gerechte Lösung" erarbeiten, die auch fünf Klimt-Zeichnungen umfasst

Kaum eine Kunst-Stiftungsgründung hat je so hohe Wellen geschlagen wie jene der Klimt-Ucicky-Stiftung, genannt "Gustav Klimt. Wien 1900 Privatstiftung" vor einem Jahr. In diese flossen zahlreiche Werke aus dem Besitz von Klimts unehelichem Sohn Gustav Ucicky. Sofort war die Stiftung mit Raubkunstvorwürfen konfrontiert: Ucicky war als Regisseur für NS-Propagandastreifen verantwortlich. Er kaufte Bilder seines Vaters an – zum Teil aus "arisierten" jüdischen Sammlungen. Seine Witwe brachte diese in die Stifung ein.

Weil der Vorsitzende dieser Stiftung der kaufmännische Direktor des Leopold Museums, Peter Weinhäupl, ist, trat dessen damaliger künstlerischer Leiter Tobias Natter aus Protest zurück: Natter bezeichnete die Personalunion gegenüber dem KURIER als „unvereinbar“ und die Raubkunstfragen rund um die betreffende Klimt-Ucicky-Foundation als „heikel“: „Da mache ich nicht mit.“

Nun jedenfalls gibt es Gewissheit über einen Raubkunst-Fall in der Stiftung, von dem niemand annahm, dass er strittig war: das Klimt-Gemälde "Bildnis Gertrud Loew" ist Raubkunst, urteilten Rechtsexperten. Das Bild wäre zu restituieren, fände das Restitutionsgesetz des Bundes seine Anwendung.

Schon bei der Präsentation der Stiftung gingen deren Vertreter davon aus, dass das Bild belastet sein dürfte.

Nun wird versucht, sich mit den rechtmäßigen Erben nach Gertrud Felsövanyi eine "faire und gerechte Lösung" im Sinne des Washingtoner Abkommens zu erarbeiten. In diesem Wording orientiert man sich an den Gepflogenheiten des Leopold Museums: Auch dieses strebt bei Raubkunstfragen derartige Lösungen an, die u.a. eine Auktion (mit Aufteilung des Erlöses) oder auch den Ankauf durch die Stiftung umfassen könnten. Stiftungs-Anwalt Andreas Nödl soll nun gemeinsam mit dem Rechtsvertreter der Erben, Ernst Ploil, eine einvernehmliche Lösung erarbeiten. Wie diese letztlich aussehen werde, hänge von vielen Faktoren ab. Für eine finanzielle Lösung habe die Stiftung Geld zurückgestellt. "Wir werden versuchen, es für Österreich zu erhalten", erklärte Weinhäupl.

"Nichtiges Geschäft"

Zwar ließen sich die näheren Umstände der Veräußerung des Bildes, das von den Auktionshäusern Christie's und Sotheby's auf einen Wert zwischen 18 und 25 Millionen Dollar (13,9 bis 19,3 Millionen Euro) geschätzt wird, "nicht mehr rekonstruieren, aber es ist nach dem Bericht der unabhängigen Provenienzforschung davon auszugehen, dass das Bild noch während der NS-Herrschaft in Österreich von Gustav Ucicky erworben wurde", heißt es in dem vom einstigen VwGH-Präsidenten Clemens Jabloner und den beiden Professoren Franz-Stefan Meissel und Helmut Ofner von der Universität Wien einstimmig gefassten Beschluss. "Es ist, als stünde man auf einer Brücke und sieht beide Brückenpfeiler", so Jabloner gegenüber der APA. "1938 hängt das Bild noch nachweislich in der Wohnung von Frau Felsövanyi. 1942 ist es im Besitz von Gustav Ucicky. In der Zeit dazwischen liegt die Flucht der Familie Felsövanyi. Es geht gar nicht darum, ob Ucicky böse gehandelt hat. Das Bild ist über verschiedene, zum Teil abenteuerliche Stationen in seinen Besitz gelangt. Und es ist jedenfalls ein nichtiges Geschäft im Sinne einer Rückstellung."

MAK-Ausstellung geplant

Das "Bildnis Gertrud Loew" soll möglichst bald gemeinsam mit fünf Klimt-Zeichnungen aus Stiftungs-Besitz zusammen mit entsprechenden Hinweisen zu ihrer Geschichte in der Mitte Dezember startenden MAK-Ausstellung "Wege der Moderne, Josef Hoffmann, Adolf Loos und die Folgen" gezeigt werden. Die Provenienz-Recherchen zu diesen Zeichnungen hätten zwar noch kein eindeutiges Ergebnis erbracht, da weitere Forschungen jedoch zu kostspielig wären, habe man sich dazu entschlossen, diese fünf Werke in die Verhandlungen miteinzubeziehen, ohne die drei Rechtsexperten damit zu befassen. "Im Moment haben wir unsere Aufgabe erfüllt", so Jabloner. In der Stiftung rechnet man damit, dass sich unter den übrigen Werken aus dem Stiftungsvermögen keine weiteren Fälle strittiger Provenienz ergeben werden.

 

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