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Gurlitts Ex-Anwalt will vom Museum 1,7 Millionen - Gurlitt's ex-lawyer wants 1.7m Swiss francs from the museum

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Berner Zeitung 5 December 2014

Von Oliver Meier

Der deutsche Anwalt Hannes Hartung pocht auf eine Honorarvereinbarung, die ihm mindestens 1,7 Millionen Franken vom Kunstmuseum Bern bescheren soll. Doch die Institution stemmt sich dagegen.

1/3 Ruhig ist es nur vor der Tür: Nach Annahme des Gurlitt-Erbes sieht sich das Kunstmuseum mit millionenschweren Anwaltsforderungen konfrontiert.
Bild: Urs Baumann


Marcel Brülhart ist ein besonnener Mann. Das kam ihm zugute als Berner Verhandlungsleiter für die Gurlitt-Vereinbarung mit Deutschland. Umso mehr lässt aufhorchen, was der Jurist jüngst der «NZZ am Sonntag» zu Protokoll gab: «Vor seinem Tod umgab sich Gurlitt mit mehreren Rechtsberatern», so Brülhart.

«Einer dieser Anwälte fordert nun für seine damaligen Dienste gestützt auf eine dubiose Honorarvereinbarung von uns als Erben ein Honorar von 1,4 Millionen Euro.» Das sei mehr als unverschämt: «In der Schweiz müsste dieser Anwalt mit standesrechtlichen Konsequenzen rechnen.»

Die Provokation sass. Sie markiert den jüngsten Eskalationsschritt in einer Auseinandersetzung, die sich seit längerem anbahnt. Genauer: seit im Mai bekannt wurde, dass Cornelius Gurlitt seinen Bilderschatz dem Kunstmuseum Bern vermacht hatte. Was steckt dahinter?

Zwist in der Gurlitt-Entourage

Am 14.Januar 2014 wurde der Münchner Anwalt Hannes Hartung als Rechtsvertreter von Cornelius Gurlitt präsentiert – als einer von drei Anwälten, eingesetzt durch Gurlitts vorläufigen Betreuer Christoph Edel. Seine Aufgabe: Gurlitt «auf dem Gebiet des Zivilrechts» zu vertreten. Hartung, Spezialist für Kunstrecht, war für die Verhandlungen mit Anspruchstellern zuständig, mithin für die Frage der Rückgabe von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt.

Für seine Dienste unterzeichnete Hartung eine sogenannte Vergütungsvereinbarung (siehe Box), die ihm ein stolzes Honorar zusicherte. Lange blieb der Anwalt allerdings nicht im Amt. Am 26.März – sechs Wochen vor Gurlitts Tod – teilte Gurlitt-Betreuer Edel mit, Hannes Hartung werde «mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben des Mandats entbunden». Gründe dafür nannte er keine.

Erst Monate später drangen Details nach aussen. Mitte Juni meldete die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf «interne Mails», es gebe «schwere Vorwürfe» gegen Hartung. Dieser habe in einer Mail einen hochrangigen Vertreter der Jewish Claims Conference (JCC) als «Obergauner der JCC» bezeichnet. Zudem habe Hartung versucht, bei Nachfahren von Raubkunst-Opfern Geld für die Rückgabe von Bildern herauszuschlagen. Edel bestätigte die Vorwürfe gegenüber der «Bild»-Zeitung, Hartung bestritt sie vehement: «In allen Gesprächen mit Anspruchstellern ging es um faire und gerechte Lösungen.»

«Völlig unüblich»

Die Auseinandersetzung wirft ein Licht darauf, wie gross hinter den Kulissen das Gerangel um die Hinterlassenschaft Gurlitt war und ist. Mittendrin: das Kunstmuseum Bern, das sich nun mit Forderungen von umgerechnet mindestens 1,7 Millionen Franken konfrontiert sieht.

Weshalb wertet die Institution die Vergütungsvereinbarung als «dubios»? «Hartung war zwei Monate für Herrn Gurlitt tätig», erklärt Marcel Brülhart auf Anfrage. «Marktüblich ist die Vergütung für Zeitaufwand. Sein Stundenaufwand aber ist ihm ersetzt worden. Gleichzeitig hat Hartung gefordert, dass eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt, falls diese Vergütung höher ist. Dies ist völlig unüblich.» Laut Brülhart haben alle anderen Gurlitt-Anwälte nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe Box). «Die Millionenforderung, die sich auf eine einseitige Vergütungsvereinbarung stützt, wird deshalb zurückgewiesen.»

Laut Brülhart haben bisher keine Gespräche mit Hartung stattgefunden, «weil wir bis anhin nicht Erben waren». Ob das Museum eine einvernehmliche Lösung anstrebt oder den Anspruch komplett zurückweist? «Dazu kann ich mich in diesem Stadium nicht äussern», so Brülhart.

 
 

Hartung zeigt sich irritiert

Und was sagt Hannes Hartung? «Ich bin irritiert über die Aussagen von Herrn Brülhart», hält er auf Anfrage fest. In der Sache umgeht Hartung den Streit indes elegant: «Die Honorarfrage stellt sich für mich derzeit nicht, weil die Nachlasspflegschaft über die Kunstsammlung Gurlitt andauert und noch gar nicht klar ist, wer definitiv Erbe wird. Sobald dies geregelt ist, werde ich mit dem endgültigen Erben konstruktive Gespräche führen», sagt Hartung – eine Anspielung darauf, dass die gesetzliche Erbin von Gurlitt das Testament angefochten hat. Der Fall ist noch hängig.

Zuletzt hat Hartung an den Berner Museumsverantwortlichen kein gutes Haar gelassen. Kurz nach der Bekanntgabe des Gurlitt-Entscheids publizierte er in der Tageszeitung «Die Welt» einen bösen Beitrag, gipfelnd im Satz: «Das Kunstmuseum Bern hat bislang jede Chance vertan, sich seines Erbes als würdig zu erweisen.» Es liegt nahe, diesen Artikel als taktischen Einwurf im Honorarstreit zu interpretieren. Allerdings erhielt Hartung von Kunstrechtsexperten durchaus (inoffiziellen) Applaus dafür.

Auf Nachfrage hält Hartung an den Kritikpunkten fest: «Der Pakt zwischen dem Kunstmuseum und den deutschen Behörden wäre für Gurlitt ein kompletter Albtraum.» Schliesslich, so Hartung, habe Gurlitt die Sammlung «dem Kunstmuseum vermacht, um sicherzustellen, dass diese dem weiteren Zugriff der deutschen Behörden entzogen ist». Dass Deutschland die Provenienzforschung für ein Schweizer Museum «fast alleine bezahlen soll», sei stossend, so Hartung. «Das könnte hier in Deutschland noch politisch thematisiert werden, ebenso die Frage der Erbschaftssteuer».

Anwalts-Honorare

Dubios oder regelkonform? Was deutsche Branchenverbände zu den Honorarforderungen von Hannes Hartung meinen, bleibt vorderhand offen. Weder vom Verband deutscher Anwälte noch von der Bundesrechtsanwaltskammer war bis gestern eine Stellungnahme zu erhalten. Auf der Website der Anwaltskammer sind indes die Grundregeln festgehalten. Unterschieden wird zwischen zwei Varianten: In der Regel kommen gesetzliche Gebühren im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum Tragen – deren Höhe bemisst sich nach dem Wert des rechtlichen Gegenstands, etwa der Sammlung Gurlitt. Alternativ können Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Möglich sind Vergütungen nach Zeitaufwand, aber auch Pauschalvergütungen. Die Frage der angemessenen Höhe beschäftigt die Gerichte seit langem. Unangemessen ist die Höhe grundsätzlich, wenn «zwischen der vereinbarten Vergütung und der Tätigkeit des Anwalts ein nicht zu überbrückender Zwiespalt» besteht.mei

Gurlitt-Erbe als Herausforderung

Kulturamt-Chef ruft Berner Institutionen zu Solidarität auf Hans Ulrich Glarner, Vorsteher des kantonalen Kulturamts, ist bekannt für eine seltene Gabe: amtliche Newsletter zu schreiben, die nicht langweilen. Nun hat er beherzt den Fall Gurlitt aufgegriffen: «Das Kunstmuseum Bern braucht nun nicht nur private Mittel, um vor der Weltöffentlichkeit seine Verantwortung wahrnehmen zu können, sondern die Solidarität des Kulturplatzes Bern.» Was das heisst? Berner Kulturinstitutionen sollen eigene Beiträge zum «historischen Kontext» liefern, in dem die Sammlung Gurlitt entstanden ist. Ein Beispiel? «Konzert Theater Bern nähme sich gezielt Theaterautoren und Komponisten an, die unter der nationalsozialistischen Diktatur von Spielplänen und Konzertprogrammen verbannt wurden.» Er könnte sich, so Glarner, «gut vorstellen, dass das Amt für Kultur hier auf Koordinationsebene einen Beitrag leistet».mei

http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Gurlitts-ExAnwalt-will-vom-Museum-17-Millionen-/story/31808215
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