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Ist das der Gurlitt-Effekt? - Is this the Gurlitt Effect?

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Tagesanzeiger 27 August 2015
Von Daniel Di Falco 

Kunst mit zweifelhafter Herkunft sei ein Risiko für die Schweiz, erklärte der Bund. Nun will er Museen Geld geben, damit sie die Herkunft von Kunstwerken untersuchen können.

Nach dem Krieg werden auf Schloss Neuschwanstein sichergestellte Kunstwerke abtransportiert. Foto: Rue des Archives, Keystone

Jetzt also doch? Im November 2013 hat die Öffentlichkeit erstmals vom Schatz des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt erfahren. Noch im selben Monat wurde der Umgang der Schweiz mit Raubkunst zum Thema im Nationalrat. In ihrer Interpellation wollte Josiane Aubert (SP, VD) vom Bundesrat wissen, ob er sich nicht stärker engagieren wolle: etwa mit verschärften Vorschriften für die Museen und den Handel, mit erweiterten Kompetenzen für die Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kultur (BAK) oder mit zusätzlichem Geld für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Kunstbestände in der Schweiz. Im Februar 2014 kamen die Antworten des Bundesrats, sie alle lauteten: Nein.

In einem Punkt gibt es nun aber ein Ja. Das BAK stellt Mittel für Museen in Aussicht, die Recherchen in ihren Beständen unternehmen wollen, um Werke mit zweifelhafter Herkunft zu identifizieren – im Rahmen von Projekten, die sie beim Bund einreichen können. Kunstmuseen können also «Projektbeiträge» beantragen, das Geld dafür soll aus dem ordentlichen Kredit für die Museen kommen, den das Parlament mit der Kulturbotschaft für die nächsten vier Jahre bereits bewilligt hat. Voraussetzung dafür ist, dass die Ergebnisse der Recherche veröffentlicht werden. Was die sonstigen Kriterien für die Gesuche sind, welche Summen das BAK frei machen will – «dazu kann ich derzeit noch nichts sagen», sagt Benno Widmer, Leiter der Anlaufstelle Raubkunst beim BAK. Bis Ende Jahr soll das Vorhaben so weit konkretisiert sein, dass eine öffentliche Ausschreibung stattfinden kann.

Ein Zeichen, dass sich etwas ändert beim Bund? Das kann man bezweifeln, nachdem er es mit seiner Politik bisher vor allem geschafft hat, die Kunstmuseen und den Kunsthandel vor unbequemen Fragen zu schützen. Bewegt hat sich dagegen das Problem, und zwar in die Schweiz: Das Kunstmuseum Bern hat die Erbschaft der Sammlung Gurlitt angenommen. Derweil sind die Zweifel gewachsen, dass der Bund den Fall und seine Folgen richtig wahrnimmt. Dafür gibt es ein klares Indiz: die Serie von Vorstössen, mit denen das Parlament den Bundesrat dazu aufgefordert hat, in Sachen Raubkunst endlich vorwärtszumachen. Acht solche Vorstösse haben National- bzw. Ständeräte lanciert.

Moralisch nicht einwandfrei

Zur Erinnerung: Mit der Vereinbarung in Sachen Gurlitt, die das Kunstmuseum Bern letzten November mit Bayern und der Bundesrepublik getroffen hat, bekennt sich zum ersten Mal überhaupt eine Schweizer Institution zur verschärften Auslegung der «Washingtoner Prinzipien», wie sie in Deutschland Standard ist, nicht aber hierzulande. Demnach gelten nicht nur von den Nazis «beschlagnahmte» Kunstwerke als Raubkunst, die rückerstattet gehört (so hat man es in der Schweiz bisher gehandhabt). Sondern auch sogenanntes Fluchtgut. Also auch Besitz, den die Eigentümer zu Geld machen mussten – auf dem regulären Markt zwar, aber in der Not: weil sie gezwungen waren, ihre Flucht vor dem NS-Terror oder ihre Existenz im Exil zu finanzieren. «Verfolgungsbedingten Verlust» nennt man das in Deutschland. Man sieht darin, anders als bei uns, Grund genug, sich auf Rückerstattungsdiskussionen einzulassen.

Doch was ist die Unterscheidung von Raubkunst und Fluchtgut überhaupt wert? Kommt es, mit Blick auf die Opfer des nationalsozialistischen Terrors, wirklich darauf an, ob ihnen ihr Besitz im Namen des Staates geraubt wurde? Oder ob sie, um sich vor diesem Staat zu retten, zum Verkauf gezwungen waren? Immerhin war es die Politik der Nazis, die dafür gesorgt hat, dass viele Kunstschätze in jenen Jahren überhaupt auf den Markt kamen. Und dass die Schweiz als zentrale Drehscheibe in diesem Markt fungierte.

Umso mehr muss man sich im Handel und in den Museen über den Bund gefreut haben. Die Vereinbarung zur Sammlung Gurlitt verpflichte allein das Kunstmuseum Bern – «und nicht Dritte, wie weitere Museen in der Schweiz oder den Bund», antwortete der Bundesrat auf eine Interpellation von Raphaël Comte (FDP, NE). Rechtlich ist das einwandfrei, moralisch und historisch schon viel weniger. Und politisch ist das die Formel, mit der die Kunstmuseen die Fluchtgutfrage wieder entsorgen konnten. Die Normen in Sachen Gurlitt seien «für die üb­rigen Museen nicht bindend», so der Bescheid aus Basel. Dieselbe Diskussionsverweigerung in Zürich und Bern.

Wie weit das Bundesamt für Kultur gegangen ist, um der Branche den Rücken frei zu halten, hört man von Marcel Brülhart, dem Juristen, der für das Kunstmuseum Bern die Verhandlungen in Deutschland führte: «Das Amt wollte uns dazu drängen, die deutsche Auslegung der Washingtoner Prinzipien nicht anzuerkennen.» Vom Amt selber gibt es darauf ein Dementi. Man habe «die Gespräche ergebnisoffen begleitet» und «Know-how zur Verfügung gestellt», sagt Benno Widmer. «Es ist nicht unsere Aufgabe, einer einzelnen Partei Ratschläge zu erteilen.» Über «Details zum Verhandlungsablauf» will sich Widmer allerdings nicht äussern. Es sei doch ein «positives Signal», dass der Bundesrat den Gurlitt-Deal «begrüsst» habe.

Begrüsst hat er allerdings bloss, dass mit der Vereinbarung die ohnehin geltenden Prinzipien von Washington «anerkannt» würden. Einen Anlass, aufgrund der Causa Gurlitt den bisherigen Umgang mit Fluchtgut infrage zu stellen, konnte und wollte der Bund nirgends erkennen. Im Dezember antwortete er dem grünen Berner Nationalrat Alec von Graffenried: «Auf internationaler Ebene» gebe es derzeit keine entsprechende «zwischenstaatliche Initiative». Darum gebe es, solange sich diese «Situation» nicht ändere, auch «keine Notwendigkeit für einen Alleingang der Schweiz».

«Substanzielle Fortschritte»?

Alleingang? Tönt dramatisch. Verrät aber auch ein formalistisches Verständnis von «Notwendigkeit». Und den defensiven, wenn nicht unwilligen Blick auf ein Problem, das längst auf dem Tisch liegt. Beim BAK erhält man den letzten Bericht der «Claims Conference», mit dem die WJRO, der internationale Dachverband der Organisationen zur Rückerstattung jüdischer Vermögenswerte, der Schweiz «substanzielle Fortschritte» attestiert. Allerdings betreffen diese Fortschritte vor allem den Umgang des Bunds mit seinem eigenen Kunstbesitz. Zugleich ist die Rede davon, dass die meisten Museen nicht dem Bund gehören und die meisten wichtigen Sammlungen in privater Hand sind.

Hier liegt das Problem, das der Bundesrat eigentlich kennt. «In Museen und Sammlungen, die Kantonen, Gemeinden oder Privaten gehören, bestehen immer noch Lücken in der Abklärung der Herkunft ihrer Bestände», bemerkt er in der Kulturbotschaft 2016–2020. «Eine nicht einwandfrei durchgeführte Provenienzforschung birgt ein erhebliches Risiko für den Ruf eines Staates.»

Für den Bund hiess das bisher allerdings wenig. Er leistet sich nur gerade den «Wunsch, dass die Eigentümer von Kulturgütern ihre Forschung intensivieren und die notwendigen Finanzmittel bereitstellen». Noch im März hat Kulturminister Berset im Ständerat diese Zurückhaltung bestätigt: Es sei nicht am Bund, die Aufarbeitung der Bestände mitzubezahlen.


http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ist-das-der-gurlitteffekt/story/12442540
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