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Albertina darf vier Werke aus Sammlung Freund behalten - Albertina may keep four works from the Freund Collection

1998
1970
1945
Die Presse 23 June 2016

Die Bilder waren einst für Hitlers geplantes Museum in Linz angekauft worden. Der Kunstrückgabebeirat sprach sich gegen eine Restitution aus.

Der Kunstrückgabebeirat hat heute, Donnerstag, eine Entscheidung bezüglich von vier Werken der Albertina aus der Sammlung von Julius Freund getroffen: Ein Werk von Carl Georg Anton Graeb und drei Werke von Carl Blechen müssen den Erben nicht restituiert werden, heißt es in einer Aussendung.

Der Berliner Kaufmann und Kunstsammler Julius Freund (1869-1941) wurde vom NS-Regime als Jude verfolgt. Im Jahr 1939 floh er mit seiner Frau nach England. Im September 1933 hatte er 360 Werke seiner Sammlung dem Kunstmuseum Winterthur in der Schweiz, zu dem bereits seit Oktober 1930 Kontakte bestanden, als Leihgabe gegeben. Freund starb am 11. März 1941 in England.

Die Tochter und seine Ehefrau veräußerten die Sammlung über den Schweizer Kunsthändler Theodor Fischer, der die Sammlung zuerst in Basel und dann in Luzern ausstellte.
Hitlers Sonderbeauftragter kaufte sie für Linz an

Von Theodor Fischer erwarb Hans Posse, der Sonderbeauftragte für das von Adolf Hitler für Linz geplante Museum, Kunstwerke aus der Sammlung im Wert von rund 60.000 Schweizer Franken. Unter diesen Kunstwerken befanden sich auch die vom Kunstrückgabebeirat behandelten Blätter. Diese gelangten nach ihrer Bergung in Altaussee über das US-Militär an das Bundesdenkmalamt und schließlich an die Albertina.

"Der Kunstrückgabebeirat sah die Voraussetzungen für eine Übereignung der Blätter an die Rechtsnachfolger von Julius Freund bzw. seiner Tochter Gisela Freund nicht gegeben, weil die Veräußerungen außerhalb des Herrschaftsgebietes des Deutschen Reiches erfolgt sind und damit keine Entziehung vorliegt."
Zwei weitere Fälle vertagt

In zwei Fällen - die Sammlungen Carl Heumann (Albertina) und Margarethe Sonnenthal (Österreichisches Theatermuseum) - vertagte der Beirat seine Beratungen.

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