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Sammlung Julius Freund: Deutschland restituiert, Österreich nicht - Julius Freund Collection: Germany restitutes, Austria does not

1998
1970
1945
Der Standard 14 July 2016
von Olga Kronsteiner

Neue Fakten in der Beurteilung der Sammlung Wien

Im Frühjahr 1942 bot sich über die Galerie Fischer (Luzern) eine Chance, "ausgezeichnete deutsche Romantiker" aus der Sammlung Julius Freund zu erwerben, die sich Hans Posse nicht entgehen ließ. Für das in Linz geplante Führermuseum ersteigerte er zwei Gemälde sowie Aquarelle und Skizzenbücher für knapp 62.000 Schweizer Franken.


Carl Georg Anton Graebs (1816-1884) einst in der Sammlung Julius Freunds beheimatete Aquarell "Im Neuen Museum in Berlin" bleibt auf Empfehlung des Kunstrückgabebeirates im Bestand der Albertin

Vier Werke dieser Tranche kamen 1963 in den Bestand der Albertina. Wie berichtet (siehe Sammlung Freund bleibt in der Albertina vom 23. 6.), sprach sich der Kunstrückgabebeirat jüngst gegen eine Rückgabe aus. Da, so der Originalwortlaut der Aussendung, "die Veräußerungen außerhalb des Herrschaftsgebietes des Deutschen Reiches erfolgt sind und damit keine Entziehung vorliegt". So weit die Kurzfassung, denn tatsächlich beruht diese Entscheidung auf mehreren Faktoren.

Das Interessante daran: In Deutschland wurde der Fall anders beurteilt. Die "Beratende Kommission Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste" (Magdeburg) entschied – in ihrer allerersten Empfehlung übrigens – 2005 für eine Rückgabe. "Für uns nicht nachvollziehbar", erklärt Eva Blimlinger namens des Kunstrückgabebeirates auf Anfrage des STANDARD.

Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte eine Restitution zuvor abgelehnt, da es einen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Veräußerung verneinte. Die Magdeburger Kommission folgte jedoch der Rechtseinschätzung der Erben: Demnach sei "die Veräußerung allein aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten" erfolgt, "die ausschließlich den nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen" geschuldet gewesen seien, wie in einem 2010 publizierten Rechtshandbuch (Michael Anton, Illegaler Kulturgüterverkehr) nachzulesen ist.

Wiener Akkuratesse

2005 wurden erste Kunstwerke an die Erben restituiert, darunter solche aus Beständen des Wallraf-Richartz-Museums (Köln) sowie aus Museen in Münster oder Heidelberg. Der Haken: In Deutschland dürften einige Fakten übersehen bzw. nicht überprüft worden sein, die in der Beurteilung der Causa jedoch wesentlich sind.

Der in der NS-Zeit verfolgte Berliner Kaufmann und Kunstsammler war 1939 mit seiner Frau nach England geflüchtet, wo er 1941 verstarb. Bereits im Herbst 1930 plante Julius Freund, der infolge der Wirtschaftskrise und der Liquidierung seiner Firma in finanziellen Schwierigkeiten war, zumindest Teile seiner Sammlung zu verkaufen. Über einen Kunsthändler kam er in Kontakt mit dem Kunstmuseum Winterthur, das drei Jahre später 360 Werke als Dauerleihgabe übernahm.

Nach Freunds Tod begann über Vermittlung zweier Kunsthändler die Verwertung der Sammlung im Auftrag von Tochter Gisela Freund. Recherchen der Albertina-Provenienzforscher zufolge war sie seit Dezember 1933 die rechtmäßige Eigentümerin. Damals hatte Julius Freund die Kunstwerke seiner Tochter geschenkt, wie ein Dokument belegt, das man vor kurzem in einem französischen Archiv fand.

Bereits vor Ausbruch des Weltkrieges war Gisela nach Frankreich emigriert, hatte dort 1936 geheiratet und war seither französische Staatsbürgerin. Später flüchtete sie nach Argentinien, wohin ihr der Erlös der Versteigerung in der Höhe von 199.000 Schweizer Franken überwiesen wurde, wie sie im Mai 1942 bestätigte.

Empfehlung zur Restitution (Sammlung Julius Freund) der "Beratenden Kommission Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste", Jänner 2005


http://derstandard.at/2000041111034/Sammlung-Julius-Freund-Deutschland-restituiert-Oesterreich-nicht
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