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Rückgabeempfehlung für die Sammlung Anna Mautner - Restitution for the Anna Mautner collection

1998
1970
1945
Der Standard 5 October 2016
Olga Kronsteiner

Wien – In der am Mittwoch abgehaltenen Sitzung befasste sich die Kunstrückgabe mit drei Causen. Keine Rückgabe empfahl man für sechs Papierarbeiten von Egon Schiele aus dem Bestand der Albertina, die 1951 von einem gewissen Hubert Jung angekauft worden waren. Dazu gehörte auch die aquarellierte Zeichnung Knabenbildnis Erich Lederer, für die ein Rechtsnachfolger nach Erich Lederer im Herbst 2015 Ansprüche deponierte, da es sich um eines jener Werke handle, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Verlust gemeldet worden wären. Recherchen der Provenienzforscher zufolge dürfte Jung die Arbeiten wohl bei Egon Schiele erworben haben.

Anders lautet die Empfehlung für fünf Studien Carl Meyers aus den 1870er-Jahren, die einst in der Sammlung von Noe und Betty Blum waren. Das deutsche Kunsthändlerpaar war 1934 aus Deutschland über Prag nach Wien geflohen und hatte dann in der Walfischgasse eine Altwarenhandlung betrieben. Bevor es über London nach Palästina floh, hatte es der Albertina genannte Blätter verkauft. Im Sinne des Nichtigkeitsgesetzes gilt dieser Verkauf als nichtiges Rechtsgeschäft, weshalb zu restituieren ist.

Das Österreichische Volkskundemuseum, dessen Rechtsträger ein 1894 gegründeter Verein ist, unterliegt theoretisch nicht dem Bundeskunstrückgabegesetz. Praktisch hat man sich jedoch dazu verpflichtet und legte dem Beirat ein Dossier zur 364 Objekte umfassenden Sammlung von Anna Mautner vor. Die als Jüdin verfolgte Witwe des Industriellen und Volkskunde- und Volksmusikforschers Konrad Mautner flüchtete 1939 über Ungarn in die USA und kehrte 1946 nach Österreich zurück.

Die in ihrer Wohnung verwahrte volkskundliche Sammlung war sichergestellt worden. 205 Positionen konnte sie für 410 Reichsmark noch an das Museum verkaufen. Bei den später inventarisierten Objekten könnte es sich um eine "Widmung" oder auch um eine als solche getarnte Entziehung handeln.

Da auch Schenkungen als nichtige Rechtsgeschäfte zu werten sind, empfahl der Beirat die Restitution der Sammlung Anna Mautner.

http://derstandard.at/2000045424628/Kunstrueckgabebeirat-Albertina-soll-fuenf-Blaetter-restituieren
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