News:

Die wichtigsten Antworten zum Gurlitt-Entscheid - The most important answers to the Gurlitt questions

1998
1970
1945
Der Bund 15 December 2016

Das Gurlitt-Erbe kommt nach Bern. Wie geht es nun weiter? Die wichtigsten Antworten.

  Der lange Streit ums Erbe: Cornelius Gurlitt hatte seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vererbt.

Die wichtigsten Fragen zum Gurlitt-Entscheid

1/5

1. Wann werden die ersten Werke aus der Gurlitt-Sammlung nach Bern kommen?

Im Moment befinden sich die Werke in München. Gemäss Anwalt und Vizepräsident der Dachstiftung von Kunstmuseum und Zentrum Paul Klee, Marcel Brülhart, sollen die ersten Werke im zweiten Quartal 2017 nach Bern kommen.

Es sind dies Bilder, bei welchen die Herkunft und Geschichte geklärt ist und bei denen kein Raubkunst-Verdacht besteht. Bilder, deren Provenienz weiter erforscht werden muss, bleiben solange in München.

2/5

2. Welche Bilder kommen nach Bern?

Insgesamt erwartet das Kunstmuseum etwa 750 Bilder, was rund der Hälfte des Erbes entspricht. Bei ungefähr einem Drittel der Werke im Gurlitt-Erbe ist die Provenienz mittlerweile erforscht und ein Raubkunstverdacht besteht nicht. Zu diesen gehören Werke auf Papier von Künstlern der Neuen Sachlichkeit – etwa Otto Dix' «Sappenkopf» oder George Grosz' «Die Krankenschwester». Ebenfalls zu diesem Teil des Erbes gehören eine umfangreiche Gruppe von Aquarellen aus dem Umkreis der Künstlergruppe «Die Brücke» und des Blauen Reiters sowie Werke der Klassischen Moderne.

3/5

3. Welcher Teil des Erbes kommt nicht nach Bern?

Es gibt immer noch Werke, deren Herkunft und Geschichte bisher nicht abschliessend erforscht sind. Darunter auch Bilder von Paul Cézanne, Paul Gaugin, Claude Monet oder Pierre-Auguste Renoir, denen eine herausragende kunsthistorische Bedeutung zugeschrieben wird.

4/5

4. Was geschieht mit Bildern, deren Provenienz nicht abschliessend geklärt werden kann?

Es gibt Bilder, deren Herkunft unklar bleibt, bei denen aber gleichzeitig ein Raubkunst-Hintergrund ausgeschlossen werden kann. Bei diesen Werken kann das Kunstmusem wählen, ob es sie übernehmen will.

Sollte sich später herausstellen, dass es dennoch Raubkunst-Bilder sind, würde das Kunstmuseum die Bilder gemäss der deutschen Auslegung der Washingtoner Erklärkung restituieren.

5/5

5. Das Kunstmuseum erbt auch Wertpapiere und Liegenschaften. Was geschieht damit?

Gemäss Brülhart werden die verbleibenden flüssigen Mittel der Erbschaft zur Deckung der Kosten verwendet. Was mit den Liegenschaften geschehen soll, ist noch nicht entschieden.

http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/Die-wichtigsten-Antworten-zum-GurlittEntscheid/story/24186426
© website copyright Central Registry 2024