Damit reagierte die Ministerin auf Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU), der im Magazin „Der Spiegel“ eine „Lex Gurlitt“ ins Spiel gebracht hatte. Besitzer von im Nationalsozialismus geraubter Kunst sollen demnach nicht mehr in jedem Fall geltend machen können, dass Herausgabeansprüche früherer Eigentümer nach deutschem Recht nach 30 Jahren verjährt sind.
Das Gesetz solle rückwirkend gelten, also auch für den Fall Gurlitt. Steuerfahnder und Staatsanwälte hatten mehr als 1400 Werke in Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt, darunter viele Werke der klassischen Moderne. Eine Expertengruppe untersucht, was davon NS-Raubkunst sein könnte. Die Taskforce will auch den Kontakt zu dem betagten Kunsthändlersohn suchen. dpa