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Schwabinger Kunstfund Politische Strafjustiz - Politico Criminal Justice

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Frankfurter Allgemeine 25 November 2013

 ·  Der Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Gemälden Cornelius Gurlitts spricht dem Rechtsstaat Hohn. In dieser Form ist er eigentlich nur aus Diktaturen bekannt.

© dpa Vergrößern Ebenfalls beschlagnahmt: das „Paar“ von Hans Christoph

Michail Chodorkowskij und Julija Timoschenko stehen für den Missbrauch der Strafjustiz zu politischen Zwecken - und damit für die Pervertierung jeder Rechtsstaatlichkeit. Drei Nummern kleiner, aber im Prinzipiellen nicht minder pervers ist der Umgang der Staatsanwaltschaft mit Cornelius Gurlitt und seinem „Nazi“-Kunstschatz. Ob der Mann Straftaten begangen hat, ist zweifelhaft: Womöglich gehörten die Bilder schon seinem Vater, jedenfalls ist die Inbesitznahme zu lang her, um als Unterschlagung verfolgt zu werden. Allenfalls das Steuerrecht kann Herrn Gurlitt zum Verhängnis werden: Wenn der gelegentliche Verkauf nicht mehr als Verwertung eigenen Vermögens, sondern als Kunsthandel begriffen wird, weshalb die Einnahmen gewerbe- und einkommenssteuerpflichtig waren.

Auch das mag sein und hätte von der Staatsanwaltschaft in den letzten zwei Jahren geklärt werden können. Und dann mag die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Allein das ist ihre Aufgabe. Politische Aufgaben hat die Staatsanwaltschaft nicht; sie ist auch nicht berufen, die wahren Eigentümer von Kunstwerken zu ermitteln - wenn diese nicht ersichtlich Opfer einer Straftat geworden sind. Und erst recht ist es in einem Rechtsstaat für die Staatsanwaltschaft völlig irrelevant, ob Eigentums- und Besitzverhältnisse politische Fragen aufwerfen.

Kein tragfähiger Grund zur Beschlagnahme

Die Staatsanwaltschaft ist allein zur Strafverfolgung berufen; sie hat weder polizeiliche noch gar politische Aufgaben. Und nur diese enge Kompetenz rechtfertigt die umfassenden Ermittlungsbefugnisse. Um es deutlich zu sagen: Beschlagnahmen darf der Staatsanwalt nur Beweismittel, die er für die Anklage braucht, sowie Tatwerkzeuge oder Erträge aus der rechtswidrigen Tat. Wenn aber alle denkbaren Straftaten, die die Bilder selbst betreffen, verjährt sind, dann gibt es keinen tragfähigen Grund zur Beschlagnahme. Insoweit fehlt jede potentielle Beweisbedeutung. Das historische und politische Aufklärungsinteresse berechtigt überhaupt keine Behörde zur Beschlagnahme - und schon gar keine Strafverfolgungsbehörde.

Wenn jemand ein Eigentumsrecht an den Bildern geltend machen will - so mag er das tun, vor deutschen oder womöglich ausländischen Gerichten. Wer nach deutschem Recht eigenes Eigentum durchsetzen will, der muss zuerst die Ersitzung verneinen und Herrn Gurlitt nachweisen, dass er bösgläubig war. Auch das hülfe nicht, weil Eigentumsherausgabeansprüche gegen Private längst verjährt sind. Dann fallen eben Besitz und Eigentum auseinander. Rückwirkend ließe sich die einmal eingetretene Verjährung auch durch ein Gesetz nicht beseitigen. Das nennt man Rechtsfrieden.

Die Staatsanwaltschaft hat mit solchen zivilrechtlichen Ansprüchen grundsätzlich nichts zu tun. Sie darf weder potentielle Anspruchsberechtigte über die Existenz der Bilder informieren (weil sie damit das Strafverfahrensgeheimnis bricht) noch gar eine Bilderliste ins Internet stellen - und so jedermann über die Vermögenslage informieren und das Risiko von Herrn Gurlitt steigern, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden.

Dass die (geschäftsführende) Bundesjustizministerin allen Ernstes einen politischen Deal mit Cornelius Gurlitt vorschlägt, ihm den Verzicht auf seine Rechte gegen Einstellung des Strafverfahrens anbieten will, das ist obszön: So nutzen Diktaturen Strafverfahren zur Eigentums- und Besitzverschaffung - aber doch nicht der Rechtsstaat. Muss jetzt jeder, der etwas hat, was der Staat gerne hätte, die Möglichkeit erpresserischer Straf- oder Ermittlungsverfahren einkalkulieren? Und dass all dies an einem alten Herrn vollzogen wird, der krank und etwas gebrechlich ist und sich selbst nicht verteidigen kann - das verleiht der Affäre eine schäbige Note.

Rechtsstaat und Grundrechte sollen die Staatsgewalt zügeln. Und das nicht bloß gegen „entfesselte“ Beamte, sondern gerade dann, wenn die demokratische Mehrheit ganz damit einverstanden ist, dass der Staat zum guten Zweck über das Individuum herfällt.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/der-fall-gurlitt/schwabinger-kunstfund-politische-strafjustiz-12678004.html
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