Idowa 31 January 2014
Augsburg/München (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft muss der Presse nach einem Urteil eine Liste der beschlagnahmten Gurlitt-Bilder zur Verfügung stellen. Ein Reporter hatte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht darauf geklagt, dass er von den Ermittlern eine Aufstellung der Werke des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt (81) mit genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen erhält. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, erging eine einstweilige Anordnung, dass dem Journalisten die Liste auszuhändigen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte in Gurlitts Schwabinger Wohnung mehr als 1000 Kunstwerke sichergestellt. Knapp 600 davon stehen im Verdacht, Raubkunst aus der Nazizeit zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Gerichtsentscheidung umgehend Beschwerde eingelegt.
http://www.idowa.de/home/artikel/2014/01/31/gericht-ermittler-muessen-presse-liste-der-gurlitt-bilder-geben.html