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Auch das sollte kein Einzelfall bleiben - This should not remain an isolated case

1998
1970
1945
Der Freitag 18 April 2014
Von Jan Thomas Köhler

Raubkunst: Cornelius Gurlitt lässt seine Bilder überprüfen. Ist jetzt also alles gut? Mitnichten. Zu wenige Privatsammler stellen sich bislang der Aufarbeitung ihrer Sammlungen


Einer der Gurlitt-Funde: "Man And Woman At A Window" von Wilhelm Lachnit (1899-1962)

Ein Dorf nahe Köln, 2004. Die alte Dame ist sehr erregt und noch immer etwas erbost. Schnell hat sie die Quittung zur Hand, die britische und niederländische Kunstschutzoffiziere ihrem Vater im August 1947 nach der Beschlagnahme eines Gemäldes ausstellten, das er im Krieg bei der arisierten Amsterdamer Kunsthandlung Jacques Goudstikker gekauft hatte. Vorangegangen waren gründliche Recherchen der westlichen Siegermächte. In Ergebnislisten von Kunstauktionshäusern, in Akten des Kunsthandels und Dokumenten der NS-Verwaltung wurde nach dem Verbleib von Raubkunst gefahndet, es folgte die Konfiszierung bei Kunsthändlern, in Museen und – das ist bislang weniger bekannt – auch bei Privatsammlern. Wo Dokumente durch Kriegszerstörungen fehlten oder Akten von sowjetischen Truppen nach Moskau gebracht wurden, blieben die neuen Besitzer unbehelligt.

Der Fall Gurlitt hat dies auch einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht. Fachleute waren nicht überrascht. Jeder, der sich irgendwie mit Kunst beschäftigt, die vor 1945 entstanden ist, wusste um die Problematik – sofern er es wissen wollte. Nun also die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik, dem Freistaat Bayern und Cornelius Gurlitt: Sämtliche Bilder werden auf bedenkliche Provenienzen untersucht, mit anspruchsberechtigten Eigentümern wird über Restitution oder Entschädigung verhandelt. Ist also jetzt alles gut?

Verschleierte Herkunft

Mitnichten. Das gezeichnete Bild vom weltentrückten alten Herrn, der in seiner zum Lager ausgebauten Wohnung hunderte von Bildern hortete, darf uns nicht dazu verleiten, an einen bedauerlichen Einzelfall zu glauben. Ungeklärte Provenienzen sind nämlich auch dort noch zu finden, wo Kunstsammlungen sich scheinbar gut aufgearbeitet und wohlgeordnet präsentieren. Bewusste und unbewusste Verschleierung der Herkunft, vielfacher Besitzerwechsel und oft auch ein mangelndes Gefühl für das in der NS-Zeit begangene Unrecht an verfolgten Kunstsammlern erschweren aber eine schnelle Identifikation von Raubkunst. Öffentliche Museen nehmen die Herkunftsgeschichte ihrer Kunstwerke zunehmend ernster, seit sich Deutschland 1998 auf der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocausts zur Aufarbeitung verpflichtete. Der gesamte private Sektor des Kunstsammelns blieb bislang außen vor. Nur wenige Privatsammler interessierten sich bislang genauer für die Eigentumsverhältnisse ihrer Sammlungsgegenstände in der Zeit zwischen 1933 und 1945.

Wenn also die neueste Wendung im Fall Gurlitt bedeutet, dass sich auch private Kunstsammler ihrer moralischen Verantwortung zunehmend bewusst werden, so wäre dies ein Quantensprung in der Aufarbeitung von NS-Unrecht. Der neuen Beauftragten für Kultur und Medien, Monika Grütters, ist zu wünschen, dass es ihr gelänge, für das geplante Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste auch den Kunsthandel und die Privatsammler mit ins Boot zu nehmen und die Provenienzforschung breitestmöglich aufzustellen. Dies wird gewiss ein langfristiges, Jahre oder Jahrzehnte dauerndes Unterfangen, an dessen Ende dann jedoch so etwas wie historische Gerechtigkeit stehen könnte. Heute bleibt abzuwarten, ob der vermeintliche Einzelfall Gurlitt zum wirklichen Einzelfall wird.

 

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