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Raubkunst nach Israel - Looted art should go to Israel

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Jüdische Allgemeine 26 June 2014

Von Julius H. Schoeps

Gemälde und andere gestohlene Gegenstände zählen zum jüdischen Erbe und sollten im Heiligen Land gesammelt werden

Keine Frage, was Kulturstaatsministerin Monika Grütters bezüglich der Restitution von Kunstwerken, die während des Dritten Reiches gestohlen wurden, bislang unternommen hat, ist zu begrüßen. Es gibt aber einen Aspekt, der Mitte Juni bei der Reise von Frau Grütters nach Israel deutlich wurde.

Ein großer Teil der jüdischen Ritualgegenstände, die in Museen in Tel Aviv, Jerusalem oder Haifa ausgestellt sind, etwa im Israel-Museum in Jerusalem, stammen aus Deutschland – oft liegen bei den Objekten ungeklärte Eigentumsverhältnisse vor. Gerade bei solchen Ritualgegenständen ist es meist unmöglich, ihre Provenienz zu ermitteln.

Daher ist es richtig, falls sich keine rechtmäßigen Besitzer finden, diese Judaica im Israel-Museum zu sammeln. Dieses Haus ist ein guter Ort, um die während der NS-Zeit Juden geraubten Gegenstände der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie sind jüdisches Erbe.

Ähnlich kann man auch bezüglich der Kunstwerke vorgehen, um die es zuletzt – anhand der bei dem jüngst verstorbenen Sammler und Sohn eines Kunsthändlers Cornelius Gurlitt gefundenen Bilder – lange Diskussionen gab. Dass deutsche Museen Bilder und andere Kunstgegenstände, deren Provenienz und rechtmäßige Eigentümer nicht ermittelt wurden oder nicht zu ermitteln sind, einfach weiter in ihren Depots und Ausstellungsräumen behalten, darf nicht sein. Die Möglichkeit, die das deutsche Recht zulässt – dass man sich unrechtmäßig erworbenes Gut einfach lange genug ersitzen kann, um es behalten zu dürfen –, muss unterbunden werden.

ISRAEL-MUSEUM Auch hier wäre das Israel-Museum ein besserer Ort. Bilder und andere Kunstwerke, die einst jüdischen Sammlern gestohlen wurden, zählen nämlich auch zum jüdischen Erbe.

Eine Alternative zu diesem Vorschlag gibt es auch bereits. In Österreich beispielsweise hat man ein Restitutionsgesetz verabschiedet, das vorsieht, dass Kunstwerke, deren rechtmäßige Besitzer oder Erben nicht ermittelt werden konnten, auf dem Kunstmarkt verkauft werden. Der Erlös geht an Opferverbände.

Auch über diese Alternative könnte man diskutieren und sich verständigen. Kulturministerin Monika Grütters und die Bundesregierung wären gut beraten, sich für einen dieser beiden Wege zu entscheiden.

Der Autor ist Historiker und leitet das Moses Mendelssohn Zentrum in Potsdam.


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