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Eine Bergpredigt ohne Moral - A sermon without morals

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13 July 2014
Von Julia Voss

Ein Raubkunstgemälde, das der Kunsthändler Gurlitt für Hitlers „Führermuseum“ kaufte, ist den Erben eines NS-Kasernenwarts zugesprochen worden. Ein Skandal?


Um 1620 malte Frans Francken die „Bergpredigt“, 1943 wurde es für Hitlers „Führermuseum“ gekauft

Im Mai dieses Jahres wurde vom Amtsgericht München entschieden, dass das Gemälde „Die Bergpredigt“ des Barockmalers Frans Francken an die Erben von Alois R. herausgegeben werden solle. Alois R., der längst gestorben ist, war im Nationalsozialismus Kasernenwart. Die „Süddeutsche Zeitung“, die das Urteil und dessen Hintergrund am Wochenende veröffentlichte, schreibt, das Meisterwerk werde damit „nicht an die Erben der Opfer, sondern an die Familie eines NS-Kasernenwarts“ zurückgegeben. Welche Rolle spielt aber die Tatsache, dass Alois R. NS-Kasernenwart war? Warum wurde es nicht an die Erben der Opfer zurückgegeben?

Wie fast bei allen Geschichten über NS-Raubkunst hat auch dieser Fall eine Vorgeschichte, in der es zwei entscheidende Kapitel gibt – eines davon aberwitzig. Das erste Kapitel ereignet sich höchstwahrscheinlich in der Nacht vom 30. April 1945, als Hitler in Berlin Selbstmord begeht und der sogenannte „Führerbau“ in München geplündert wird. Die amerikanischen Truppen waren noch nicht in München eingetroffen, die Wachen des Führerbaus jedoch bereits geflohen. Aus Zelle 6 verschwinden mehr als 600 ungesicherte Kunstwerke. Eines, den Francken, scheint Alois R. gestohlen zu haben. Er behielt es. Das zweite, aberwitzige Kapitel beginnt 2009 mit einem Fernsehabend des Münchner Kunsthistorikers Stephan Klingen, der eine Folge von „Kunst und Krempel“ sieht, eine Sendung, bei der Zuschauer Antiquitäten von Experten auf ihren Wert schätzen lassen. Bei dieser Folge ist „Die Bergpredigt“ aus dem 17. Jahrhundert Gegenstand. Klingen, Mitarbeiter des Zentralinstituts für Kunstgeschichte, identifiziert das Bild als Diebesgut. Er verständigt das Landeskriminalamt. Das Gemälde wird beschlagnahmt, wegen des Verdachts auf Hehlerei.

Abgepresste Devisen

Klingen und zwei Kollegen lässt der Fall keine Ruhe. Um die Herkunft, die Namen der ursprünglichen Eigentümer herauszufinden, durchforsten sie Akten und fahren ins Bundesarchiv nach Koblenz. Dort ermitteln sie, wer das Bild für die Nationalsozialisten gekauft hat: Hildebrand Gurlitt, der Vater des kürzlich verstorbenen Cornelius Gurlitt. Das Bild war für Hitlers „Führermuseum“ in Linz vorgesehen. 1943 kaufte es Gurlitt für 150 000 Francs, umgerechnet 7500 Reichsmark. Für 10 000 Reichsmark verkaufte er es an den Planungsstab des NS-Museums.

Einer anderen Spur geht Klingen ebenfalls nach. Im Jahr 1942 wurde die Kunstsammlung der Jüdin Valerie Honig von der Gestapo beschlagnahmt. Ein Bild mit dem Titel „Bergpredigt“ von Frans Francken war zuvor auf 700 Reichsmark geschätzt worden. Valerie Honig wurde deportiert und ermordet. Gehörte ihr das Bild mit dem Titel „Scene biblique“, für das Gurlitt später in Frankreich den zehnfachen Preis zahlt? Auf Anfrage dieser Zeitung erklärt Stephan Klingen, er halte es für „höchst unwahrscheinlich“, dass ein Bild aus Österreich auf dem französischen Kunstmarkt verkauft wurde. „Warum“, so Klingen, „sollte sich jemand diese Mühe machen?“. Neben zahlreichen weiteren Gründen spräche auch die unterschiedlichen Titel der Bilder dagegen.

Wäre die aufgetauchte „Bergpredigt“ damit keine NS-Raubkunst? Doch. Denn bei den 150 000 Francs, die Gurlitt zahlte, handelte es sich um Devisen, die der NS-Staat Frankreich abgepresst hatte – um geraubtes Geld also. Aus diesem Grund wurden nach 1945 sämtliche Kunstwerke, die in Frankreich erworben worden waren, pauschal an das Land restituiert.

Die hässliche Seite der deutschen Verjährungsfristen

Trotzdem macht es einen gewaltigen Unterschied, wem das Bild geraubt wurde. Das Amtsgericht, das nun den Erben von Alois R., das Bild zusprach, folgte nach Angaben der „SZ“ den Recherchen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Das Bundesamt erklärte, das Gemälde stamme aus dem ehemaligen Besitz von Valerie Honig. Nach möglichen Erben der Familie Honig wird seit 2006 ergebnislos gesucht. Für eine Stellungnahme war das Bundesamt am Wochenende nicht zu erreichen.

Was aber, wenn das Bild doch nicht Valerie Honig gehört hat? Dann hätte das Gericht das Gemälde der Bundesrepublik als vorübergehender Eigentümerin zusprechen müssen – und das Bundesamt hätte einen bislang offenen Raubkunstfall am Hals. Nach dem jetzigen Urteil ist der Fall das Problem von Privatpersonen, den Nichten von Alois R. Ebenfalls nach Angaben der „Süddeutschen“haben sie sich bereiterklärt, an die Erben der Opfer, wenn sich welche fänden, das Bild zurückzugeben.

Währenddessen melden die Nachrichtenagenturen: Das Gemälde „geht an Erben eines NS-Kasernenwarts“. Für das Urteil spielte der Beruf von Alois R. aber keine Rolle. Entscheidend ist, dass er das Bild stahl und seine Nichten davon nichts wussten. Das Gerichtsurteil, keine Frage, offenbart wieder einmal die hässliche Seite der deutschen Verjährungsfristen. Die Erben eines Diebes sind besser gestellt, als die möglichen Erben einer ausgeraubten und ermordeten Jüdin. Diese Schieflage hätte das Bundesamt im Vorfeld handeln lassen müssen. Stattdessen nahm man im Kauf, dass sich das Gewitter über Privatpersonen entlädt. Um das Versagen der öffentlichen Institutionen bleibt es damit still.

 

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/neuer-fall-von-raubkunst-eine-bergpredigt-ohne-moral-13043560.html
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