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Art Magazin 13 October 2014
Von Michael Kohler

Nach einem Bericht der "Schweizer Sonntagszeitung" soll sich das Kunstmuseum Bern bereits zur Annahme der Erbschaft von Cornelius Gurlitt entschlossen haben. Dabei kämen allerdings nur jene Bilder in Frage, bei denen Rückgabeforderungen ausgeschlossen werden können. Doch wer hat bislang überhaupt Ansprüche auf einzelne Kunstwerke angemeldet? Wir stellen die fünf wichtigsten Personen und Institutionen vor.


Anne Sinclair im Januar 2012 beim Launch der französischen Ausgabe der Huffington Post. Die Journalistin und ehemalige Frau von Dominique Strauss-Kahn ist die Enkelin des 1959 gestorbenen französischen Kunsthändlers Paul Rosenberg.

Mit einer Stellungnahme reagierte das Kunstmuseum Bern gestern auf einen Artikel der "Schweizer Sonntagszeitung", der unter Berufung auf "gut unterrichtete Quellen" berichtete, das Museum nehme die Erbschaft von Sammler Cornelius Gurlitt an. Zwar befände man sich in konstruktiven Gesprächen mit der Bundesrepublik und dem Freistaat Bayern, diese seien aber noch nicht abgeschlossen. "Und am Ende ist der Stiftungsrat nach wie vor frei (...) über Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft zu entscheiden.", hieß es weiter.

Cornelius Gurlitt, Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der unter anderem mit beschlagnahmter "Entarteter Kunst" gehandelt hatte, starb am 6. Mai 2014 in München. Zwei Monate nachdem die Staatsanwaltschaft Augsburg die aus dem Nachlass seines Vaters stammenden Kunstwerke, die er in seiner Münchner Wohnung aufbewahrte, beschlagnahmt hatte. Das Kunstmuseum Bern hatte er als Alleinerben eingesetzt. Die "Schweizer Sonntagszeitung" hatte berichtet, die angebliche Vereinbarung über die Annahme der Erbschaft sehe vor, dass das Museum nur jene Bilder aus dem Nachlass bekomme, bei denen Rückgabeforderungen ausgeschlossen werden können. Doch wer hat bislang überhaupt Ansprüche auf einzelne Kunstwerke angemeldet? art stellt fünf wichtigsten Personen und Institutionen vor:

Anne Sinclair

Die Fernsehjournalistin und ehemalige Frau von Dominique Strauss-Kahn ist die Enkelin des 1959 gestorbenen französischen Kunsthändlers Paul Rosenberg. Rosenberg musste 1940 nach dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht aus Frankreich fliehen und ließ zahlreiche Kunstwerke in einem Versteck im Süden des Landes zurück. Darunter auch Henri Matisses Gemälde "Sitzende Frau", das in Cornelius Gurlitts Münchner Wohnung gefunden wurde. Die "Sitzende Frau" sollte Sinclair im April dieses Jahres zurückgegeben werden, kurz vor dem Termin gab die Gurlitt-Taskforce jedoch bekannt, dass eine zweite Partei Ansprüche auf das Bild erhoben hat. Seit dem Tod von Cornelius Gurlitts ruht der Fall. In ihrem Buch "Lieber Picasso, wo bleiben meine Harlekine?" erzählt Anne Sinclair die Lebensgeschichte ihres Großvaters.

David Toren

Der 88-jährige Anwalt hat das Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann als Kind in der Breslauer Villa seines von den Nazis ermordeten Großonkels David Friedmann gesehen – und dann erst wieder auf Bildern von der Pressekonferenz der Augsburger Staatsanwaltschaft. Toren verlor seine Eltern im Holocaust und überlebte, weil ihm als Jugendlicher mit einem der letzten Kindertransporte die Flucht nach Schweden gelang. Er lebt in New York und hat sowohl die Bundesrepublik als auch den Freistaat Bayern auf Herausgabe des Liebermann-Gemäldes verklagt. Torens deutschem Anwalt Jörg Rosbach geht es derzeit vor allem darum, "so rasch wie möglich wieder einen Ansprechpartner" zu haben. Die Arbeit der Taskforce erscheint ihm "ein bisschen byzantinisch", mit den Rechtsvertretern von Cornelius Gurlitt sei man in den Verhandlungen nicht weit gekommen. "Es wurde Geld von uns gefordert", sagte er art, "aber wir haben keinen Grund für Ablasszahlungen gesehen."

Irene Lawford-Hinrichsen

Die Enkelin des Leipziger Musikverlegers Henri Hinrichsen lebt in London und fordert die Rückgabe einer Zeichnung von Carl Spitzweg. Das "Klavierspiel" gehörte zu den ersten Werken des Kunstfundes, die auf der Seite lostart.de veröffentlicht wurden – auf der Rückseite ist deutlich ein handschriftlicher Vermerk zu erkennen: "Aus der Sammlung geh. Rat Hinrichsen – Leipzig". Auch bekanntgewordene Einträge aus den Geschäftsbüchern von Hildebrand Gurlitt sprechen dafür, dass Hinrichsen, der 1942 in Auschwitz ermordet wurde, die Zeichnung unter Verfolgungsdruck verkaufen musste. Im Januar 1940 notierte der Kunsthändler: "Spitzweg. Musik-Paar. Zeichnung. Geh. R. Hinrichsen, 300 Mark." Trotz dieser starken Indizien gab es bis zuletzt keine Anzeichen, dass die Zeichnung restituiert werden soll.

Erben Fritz Salo Glaser

Die im Aufrag der Staatsanwaltschaft Augsburg tätige Kunsthistorikerin Meike Hoffmann ordnete 13 Werke der Sammlung Gurlitt dem ehemaligen Besitz des Dresdner Anwalts Fritz Salo Glaser zu. Trotzdem hat die von den Erben des jüdischen Sammlers eingesetzte Rechtsanwältin Sabine Rudolph bislang keinen Antrag auf Rückgabe gestellt. "Ohne Einsicht in die Geschäftsunterlagen von Hildebrand Gurlitt", so Rudolph, "können wir den Nachweis verfolgungsbedingten Entzugs nicht führen." Entsprechende Anträge habe die Taskforce mit dem Hinweis, bei den Unterlagen handele es sich um Privatbesitz, bislang stets abgelehnt. In einem Interview hatte Hannes Hartung, einer von Gurlitts ehemaligen Anwälten, wohl etwas voreilig erklärt, es habe eine freundschaftliche Geschäftsbeziehung zwischen Hildebrand Gurlitt und Salo Glaser gegeben, und die Werke seien vermutlich vor 1933 in Gurlitts Besitz übergegangen. "Für beides habe ich keine Belege gefunden", sagte Rudolph zu art. Fritz Salo Glaser war teilweise vor den Repressalien der Nazis geschützt, weil er mit einer "arischen" Frau verheiratet war und im Ersten Weltkrieg für Deutschland gekämpft hatte. Aber er wurde mit Berufsverbot belegt und musste deswegen zahlreiche Werke des Expressionismus und des Blauen Reiter verkaufen – oftmals weit unter Wert. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und starb 1956 in seiner Heimatstadt Dresden.

Von der Heydt-Museum

Das Wuppertaler Museum ist ein Sonderfall. Sein Direktor Gerhard Finckh vermutet Werke im Kunstfund, die von den Nazis im Wuppertaler Museum als "entartet" beschlagnahmt und anschließend verkauft worden waren. In der Regel besteht bei Werken, die staatlichen Museen entzogen wurden, kein Rückgabeanspruch, weil sich der Staat gewissermaßen selbst beraubte, und so hat die Taskforce diesen Anteil des Kunstfunds auch nicht publik gemacht. Finckh begründet seine Forderung damit, dass die Werke in den Vorgängerinstitutionen des Von der Heydt-Museums, den Museums- und Kunstvereinen in Elberfeld und Barmen, und somit aus Privatbesitz beschlagnahmt wurden. Seit November 2013, als ihm versichert wurde, die Sache würde geprüft, hat er nichts mehr von der Taskforce gehört. "Wir haben gerade eine erneute Nachfrage verschickt", sagte Finckh der art. Sein genereller Eindruck: "Im Moment weiß niemand etwas Genaues."

 

http://www.art-magazin.de/szene/76208/die_antragsteller_fall_gurlitt
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