News:

In München entscheidet sich das Schicksal der Gurlitt-Sammlung - The fate of the Gurlitt collection is being decided in Munich

1998
1970
1945
Der Bund 25 September 2016

Der Erbstreit um die Kunstsammlung Gurlitt geht in die entscheidende Phase.

Das Oberlandesgericht München beugt sich dieser Tage über den Fall. Der zuständige Zivilsenat wird unter anderem Zeugen vernehmen und einen Sachverständigen zu Einwänden gegen sein Gutachten anhören.

Wann ein Beschluss gefasst wird, ist noch offen. Es sei nicht abzusehen, ob es bei einem Termin bleibe, hiess es beim Gericht bisher. Beim Berner Kunstmuseum rechnet man damit dass das Gericht seinen Beschluss «irgendwann noch in diesem Jahr» fällt, wie Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung des Kunstmuseums Bern und des Zentrums Paul Klee, auf Anfrage sagte.

Das Oberlandesgericht ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich die letzte Instanz, es sei denn es öffnet den Weg zu einer höchstrichterlichen Beurteilung. Doch dies tun die Oberlandesgerichte in der Regel nur bei grundsätzlichen Rechtsfragen, eine sogenannte Rechtsbeschwerde.

Solche sind wohl eher nicht zu erwarten, denn es handelt sich, zumindest aus juristischer Sicht, um einen normalen Erbstreit. Nicht alltäglich sind dagegen der Streitgegenstand und die Umstände.

Viele offene Fragen

Aufgebaut hatte die Sammlung Hildebrand Gurlitt, eine der zentralen Figuren des Nazi-Kunsthandels - ein «Vierteljude». Nach seinem Tod hütete Sohn Cornelius die Sammlung verschwiegen bei sich zu Hause.

Der Kunstschatz wurde 2011 von den Behörden entdeckt, nachdem der ältere Mann Zollbeamten in einem Zug aufgefallen war, weil er ungewöhnlich viel Bargeld bei sich hatte. In Gurlitts Appartement in München und in seinem heruntergekommenen Haus in Salzburg fanden sich rund 1500 Werke der klassischen Moderne, darunter Bilder, die seit Jahren als verschollen galten.

2014 starb Cornelius Gurlitt. Kurz vor seinem Tod hatte er seinen gesamten Besitz überraschend dem Kunstmuseum Bern vermacht. Dieses erklärte nach reiflicher Überlegung Annahme des Erbes.

Kunstwerke, die unter Raubkunstverdacht stehen, sollen in Deutschland bleiben, abgeklärt und an Berechtigte zurückgehen, so die Abmachung mit Bayern und der Bundesrepublik. Werke, die unter den von den Nazis geprägten Begriff «Entartete Kunst» fallen, würde Bern grosszügig ausleihen.

Was dann letzten Endes noch nach Bern käme, ist mehr als offen. Längst ist klar, dass das Konvolut nicht nur teure Ölbilder grosser Meister enthält, sondern auch viele Papierwerke und Grafiken und Werke von Künstlern, die aus der kunstsinnigen Familie Gurlitt hervorgingen.

Testierfähig oder nicht?

Eine betagte Cousine Gurlitts bestreitet allerdings das Testament. Für Uta Werner und ihr Umfeld ist klar, dass Gurlitt zum Zeitpunkt, als er sein Testament zugunsten des Kunstmuseums Bern unterschrieb, nicht mehr testierfähig war. Auch Werner und ihr Umfeld betonen, Raubkunst an Berechtigte zurückgeben zu wollen.

Ende 2015 war ein Sachverständiger in einem 146-seitigen Gutachten zum Schluss gekommen, Gurlitt habe seine Kunstschätze im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ans Kunstmuseum Bern vererbt. Anfang März hatte Werner dem Oberlandesgericht München daraufhin drei Gegengutachten vorgelegt.

Mittlerweile geht es auf beiden Seiten um hohe Prozesskosten. Das sei wohl auch der Grund, weshalb in regelmässigen Abständen Angebote für Vergleichsverhandlungen einträfen, sagte Brülhart im Juni in einem Interview mit der «Frankfurter Allgemeinen». Bern interessiere aber primär die Erforschung, Restitutionen und die Zugänglichmachung des Konvoluts für die Öffentlichkeit. In erster Instanz hatte ein Gericht zu Gunsten Berns entschieden.

Längst nicht alles aufklärbar

In Deutschland untersuchen derzeit Experten die Sammlung auf Raubkunst hin. Eine erste Taskforce, die Ende 2015 aufgelöst wurde, kam zu eher mageren Ergebnissen. Von 520 untersuchten Werken konnten lediglich bei elf raubkunstverdächtigen Werken die Herkunft lückenlos geklärt werden. Nur in fünf Fällen liess sich eindeutig NS-Unrecht nachweisen.

Unterdessen kümmert sich eine Nachfolgeorganisation um die Provenienzrecherchen der verbleibenden Werke. 568 Werke sind aktuell in Erforschung. Mitte Juli gab die Nachfolgeorganisation bekannt, dass sich der Raubkunstverdacht in weiteren 91 Fällen erhärtet habe. Doch auch dies ist erst ein Zwischenstand. Die Zahlen können sich gemäss Projektleiterin Andrea Baresel-Brand noch ändern.

Klar ist aber auch, dass sich längst nicht in jedem Fall die Herkunft klären lassen wird. Bei solchen Werken hätte das Kunstmuseum Bern die Wahl, ob es ein Werk übernimmt oder nicht. Dies werde für das Kunstmuseum - sofern das Gericht im Sinne Berns entscheidet - eine weitere grosse Herausforderung sein, wie Brülhart gegenüber der Nachrichtenagentur sda ausführte. (mer/sda)

http://www.derbund.newsnet.ch/kultur/kunst/in-muenchen-entscheidet-sich-das-schicksal-der-gurlittsammlung/story/29360196
© website copyright Central Registry 2024