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Staatliche und Städtische Museen erforschen Schicksal beschlagnahmter jüdischer Kunstsammlungen in München

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1970
1945
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 28 February 2012


Aktuelles Haushaltsgesetz erleichtert Restitutionen von Kunstwerken

Kunstminister Wolfgang Heubisch würdigt das Provenienz-Forschungsprojekt der Staatlichen und Städtischen Museen der Landeshauptstadt, das die gewaltsame Inbesitznahme jüdischer Kunstsammlungen 1938/89 in München in den Blick nimmt. Im Rahmen der sogenannten „Judenaktion“ beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei im Winter 1938/39 eine große Zahl von Kunstgegenständen aus jüdischem Privatbesitz. Opfer der willkürlichen Aktionen waren nicht nur renommierte Sammlungen und Kunsthandlungen, sondern auch Privatpersonen, in deren Eigentum sich häufig nur ein oder zwei Kunstwerke befanden. An dem Raub waren auch Kunstsachverständige aus den Münchner Museen beteiligt.

Kunstminister Heubisch betont im Rahmen der Podiumsveranstaltung zu dem Forschungsvorhaben im Jüdischen Museum München am Dienstag: „Mit ihrem Provenienzprojekt stellen sich die Münchner Museen gemeinsam ihrer historischen Verantwortung. Diese Kooperation der Staatlichen und Städtischen Museen ist bundesweit vorbildlich.“ Neben der notwendigen Erinnerungsarbeit und der historischen Erforschung der jüdischen Sammlungen kann das Projekt in Einzelfällen auch die Grundlagen für eine Rückgabe der Kunstwerke nach den Prinzipien der Washingtoner Konferenz schaffen. Diese Grundsätze fordern dazu auf, Maßnahmen einzuleiten, mit denen sich Kulturgüter identifizieren lassen, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und noch nicht zurückerstattet wurden. Durch die Veröffentlichung der Provenienz-Recherchen könnten die ursprünglichen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger ausfindig gemacht werden.

In diesem Zusammenhang ist Kunstminister Heubisch glücklich, dass es im vergangenen Jahr aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses aller Parteien im Bayerischen Landtag gelungen ist, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Restitutionen allgemein zu schaffen. Das staatliche Grundstockvermögen darf nach Art. 81 der Bayerischen Verfassung nur auf Grund eines Gesetzes verringert werden. Mit der allgemeinen Ermächtigung konnte die bisherige Praxis, für jeden Fall eine grundstockrechtliche Einzellösung zu finden, abgelöst und vereinfacht werden. Im Haushaltsgesetz 2011/2012 wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut unentgeltlich restituiert werden kann. Heubisch begrüßt die neue Regelung ausdrücklich: „Damit wurde ein rechtliches Hindernis beseitigt und die Möglichkeit von Restitutionen in der Zukunft deutlich erleichtert.“

http://www.stmwfk.bayern.de/Presse/PressemeldungenDetail.aspx?NewsID=2453
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