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Flechtheim, seine Erben und die Frage der Restitution - Flechtheim, his heirs and the question of restitution

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine 9 April 2013
By Stefan Koldehoff

Ein wichtiger Präzedenzfall: Das Kölner Museum Ludwig soll Oskar Kokoschkas „Bildnis der Schauspielerin Tilla Durieux“ an die Nachkommen Alfred Flechtheims zurückgeben.


Oskar Kokoschka: „Bildnis Tilla Durieux“, Museum Ludwig,

Auf die Entscheidung, die am Dienstagvormittag den Kölner Kulturdezernenten erreichte, haben gleich mehrere deutsche Museumsdirektoren mit Spannung gewartet. Auch auf ihren Schreibtischen liegen nämlich seit geraumer Zeit Anfragen oder sogar konkrete Rückgabeersuchen der Erben von Alfred Flechtheim. Der jüdische Kunsthändler und Sammler war schon im Kaiserreich einer der großen Vermittler der Moderne gewesen: In seiner 1913 gegründeten Galerie an der Düsseldorfer Königsallee verkaufte er Picasso und Braque, van Gogh und Lehmbruck, nach dem Ersten Weltkrieg auch die Expressionisten. Zeitweise unterhielt er Filialen in Berlin, Frankfurt und Köln.

Schon vor ihrer Machtübernahme hatten die Nationalsozialisten Flechtheim als Prototyp des sogenannten „Kunstjuden“ diffamiert und bedroht. Ende Mai 1933 flüchtete er über die Schweiz und Paris nach London. Versuche, dort als Kunsthändler Fuß zu fassen, scheiterten. Als Alfred Flechtheim im März 1937 verarmt in London starb, hatte er große Teile seines Galeriebestandes wie seiner davon getrennten privaten Sammlung nicht wiedergesehen. Sein ehemaliger Geschäftsführer Alex Vömel, Mitglied der NSDAP und SA, hatte Flechtheims Düsseldorfer Galerie „arisiert“ und auf eigene Rechnung weiterverkauft.

Andere Museen blocken ab

Was die Museen angeht, bei denen die Erben seit einigen Jahren nach dem Verbleib der ehemaligen Sammlung Flechtheim fragen oder konkret um Rückgabe nachsuchen, konnte in den vergangenen Jahren der Eindruck entstehen, als gälten dieselben Regeln wie beim Mikado: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren - und das gleich für alle. Ein gemeinsam aus öffentlichen Mitteln finanziertes Gutachten sollte belegen, dass Flechtheim seine Sammlung nicht unter NS-Druck verkauft habe, sondern weil er wegen Misswirtschaft vor dem finanziellen Ruin gestanden habe. Der Nachweis misslang. Auch deshalb traute sich lange kein einziges Museum, die vor zehn Jahren zur Klärung strittiger Fälle von möglicher NS-Raubkunst eingesetzte Limbach-Kommission anzurufen. So auch in Köln, wo Oskar Kokoschkas „Bildnis der Schauspielerin Tilla Durieux“ hängt - als Schenkung des Rechtsanwalts Josef Haubrich erst im städtischen Wallraf-Richartz-Museum, heute im Museum Ludwig. Noch im Oktober 1933 hatte Vömel das 1910 entstandene Bild, das Alfred Flechtheim immer wieder als seinen Privatbesitz bezeichnet hatte, für zunächst 3000 Reichsmark angeboten. 1934 verkaufte er es dann für 1800 Reichsmark an Haubrich.

Der scheidende Kölner Kulturdezernent Georg Quander widersetzte sich der Anrufung der Limbach-Kommission lange mit jenem Argument, das auch aus anderen Museen immer wieder zu hören ist: Alfred Flechtheim habe das Durieux-Porträt 1933 als Sicherheit für Verbindlichkeiten eingesetzt. Der Verkauf durch Vömel sei - wie auch der zahlreicher anderer Werke aus der Sammlung - nur zur Teiltilgung von Schulden erfolgt. Dafür allerdings blieb die Stadt trotz jahrelanger, ebenfalls aus öffentlichen Mitteln finanzierter Recherchen ebenso den Beweis schuldig wie für die Behauptung, der Verkaufspreis habe im Juni 1934 der Marktsituation entsprochen.

Die achtköpfige Limbach-Kommission empfiehlt nun, das Kokoschka-Gemälde an die Flechtheim-Erben zurückzugeben. Zwar sei der Fall nicht mehr lückenlos aufzuklären. Flechtheim habe sich von dem Bild aber zweifellos wegen seiner Verfolgung als Jude trennen müssen. Auch dass der niedrige Kaufpreis jemals bei Alfred Flechtheim angekommen sei, habe die Stadt Köln nicht belegen können. Damit seien jene maßgeblichen Kriterien der „Washingtoner Erklärung“ erfüllt, die als Voraussetzung für die Suche nach einer „fairen und gerechten Lösung“ gelten; die Erklärung wurde 1998 von der Bundesrepublik unterzeichnet und im Jahr darauf von Bund, Ländern und Kommunen bestätigt.

Grundsätzlich oder nicht?

Museumsdirektor Philip Kaiser kündigte an, er wolle mit den Flechtheim-Erben nun „so bald wie möglich über Möglichkeiten zum Verbleib des Bildes in der Sammlung Haubrich im Museum Ludwig“ sprechen. Am 30. April soll der Rat der Stadt über die formale Restitution beschließen. In einer hastig verschickten Pressemitteilung behauptet die Stadt allerdings auch, es handele sich bei der aktuellen Entscheidung um einen Einzelfall: „Dessen Bewertung lässt sich nicht auf Restitutionsbegehren übertragen, die bei anderen deutschen Museen anhängig sind.“

Die knappe Begründung der Kommission allerdings kommt zu einer durchaus grundsätzlichen Einschätzung des Falles Flechtheim. Ihr werden sich auch jene Museen nicht entziehen können, die den betagten Flechtheim-Erben bislang mitgeteilt haben, es gebe weder Gesprächsbedarf noch eine Notwendigkeit, die Limbach-Kommission anzurufen - oder die nach Jahren ergebnisloser Forschung lieber noch weiter suchen wollen. Markus Stötzel, der Anwalt der Flechtheim-Erben, teilte inzwischen mit: „Es besteht für uns keine Veranlassung, mit der Stadt Köln im Nachhinein über eine andere Lösung zu sprechen.“

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/bildrueckgabe-flechtheim-seine-erben-und-die-frage-der-restitution-12142902.html
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