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Streit um Beutekunst: Stadt lenkt ein (Dispute over Looted Art: City takes Decision)

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1970
1945
Westdeutsche Zeitung 4 July 2013

Lange hatte Kulturdezernent Lohe gezögert, Gemälde aus dem Museum Kunstpalast der Limbach-Kommission zu überlassen.

Düsseldorf. Ende April hatte das Kölner Museum Ludwig das kapitale Bildnis Oskar Kokoschkas der Schauspielerin Tilla Durieux an die Nachkommen des jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim zurückgegeben. In Düsseldorf will man immerhin die beratende Kommission zur Schlichtung strittiger Restitutionsfälle unter dem Vorsitz von Jutta Limbach anrufen. Im heutigen Kulturausschuss und anschließend im Rat muss die Limbach-Kommission überhaupt erst einmal akzeptiert werden. Es geht um zwei Gemälde aus dem Museum Kunstpalast.

Das Mignon-Bild wird von den Erben Bühler zurückgefordert


Abraham Mignons „Stillleben mit Fruchtkorb“, ob Spender das Bild im Museum Kunstpalast halten, ist unklar. Archiv

Konkret müssen das barocke Ölgemälde von Abraham Mignon (1640 - 1679), „Fruchtkorb an einer Eiche“ (auch „Stillleben mit Fruchtkorb, Kürbis, Melone und Pfirsichen an einer Eiche“ genannt) und Adolf Menzels „Pariser Wochentag“ endlich untersucht werden. Im Fall Mignon hatte der Berliner Fachanwalt für Restitutionsfragen, Tilo Siewer, die Stadt 2009 aufgefordert, das Bild an die rechtmäßigen Erben Bühler zurückzugeben.

Die Leiterin der Gemäldesammlung, Bettina Baumgärtel, weigerte sich jedoch, diese Forderung zu erfüllen. Stattdessen zeigte sie 2011 zur Wiedereröffnung des Hauses das Werk demonstrativ der Öffentlichkeit und schrieb auf ein Schild: „Provenienz Gertrude Bühler, verw. Traube, zwangsversteigert 1935, entschädigt im Vergleichswege durch das Land Berlin 1962“.

Der Berliner Anwalt war empört. Man wolle wohl suggerieren, alles sei im Einverständnis mit den Erben geregelt. Das aber behauptete Kulturdezernent Hans-Georg Lohe auf Anraten seines Rechtsanwalts Ludwig von Pufendorf. Lohe begründete die Verweigerung der Rückgabe so: „Das Bild kam 1935 für eine geringe Summe in die Sammlung. Deshalb wandten sich die Erben nach dem Krieg ans damalige Entschädigungsamt in Berlin. 1962 wurden in einem Vergleich 20 000 Mark gezahlt.“ Diese Rechnung ging nicht auf, denn in dieser Summe waren der gesamte Hausrat und die Auswanderungskosten enthalten. Das Bild selbst war mit 600 Mark aufgeführt, ist aber heute eine fünfstellige Summe wert.

Das Menzel-Bild gehörte dem jüdischen Banker Behrens


Adolf von Menzels „Pariser Wochentag“ von 1869 soll von der Limbach-Kommission für Restitutionsfragen überprüft werden.

Im Fall von Menzels Bild schaltete sich Rechtsanwalt Michael Barz ein und erklärte, es gehöre dem jüdischen Sammler und Banker George Eduard Behrens aus Hamburg. Das Bankhaus Behrens musste wie alle jüdischen Bankhäuser in der NS-Zeit aufgegeben werden. In diesem Zusammenhang verkaufte Behrens den Menzel. Das Bild stand auf der Liste wertvoller Kulturgüter und kam nach Düsseldorf.

Seit 2003 gibt es in Deutschland die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ unter dem Vorsitz von Jutta Limbach, auch Limbach-Kommission genannt. Sie befasst sich als staatliche Institution mit Raubkunst und deren Rückgabe an die Erben.

2011 erklärte der Anwalt Barz in einem Schreiben an die Düsseldorfer Ratsfraktion der Grünen, es habe Sponsoren gegeben, die die Forderungen der Erben erfüllen wollten. Als sie erfuhren, dass die Stadt nicht die Schlichtungskommission einschalte, sprangen sie ab. Lohe aber teilte weiterhin die Meinung des von der Stadt bestellten Juristen, dass der Menzel kein Fall für die Kommission sei. Nun hat Lohe seine Meinung geändert. In beiden Fällen solle, so der Vorschlag der Verwaltung, die Limbach Kommission eine Empfehlung geben, die für Stadt und Erben verbindlich sein soll.

http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/kultur/streit-um-beutekunst-stadt-lenkt-ein-1.1361661
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