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Aktuelle Stellungnahme Der Bayerischen Staatsgemälde- sammlungen

1998
1970
1945
presse@pinakothek.de 13 November 2013

 
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen weisen die Anfang dieser Woche öffentlich gemachten Unterstellungen von Rechtsanwalt Stötzel im Namen der Flechtheim-Erben mit großer Entschiedenheit zurück.
 
Bereits 2010 haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen auf Grundlage der sog. Handreichung[1] die Provenienz der 6 Beckmann-Gemälde recherchiert und sind unter Berücksichtigung der bekannten Dokumente zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verkauf dieser Gemälde von Flechtheim bereits 1931 geplant und 1932 vollzogen wurde. Somit steht der Verkauf der Gemälde in engem Zusammenhang mit der Auflösung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstler Max Beckmann und dem Kunsthändler Alfred Flechtheim. Daher gibt es keinen kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung Alfred Flechtheims durch die Nationalsozialisten. Rechtsanwalt Stötzel hat bis heute keine weiteren Informationen vorgebracht, die die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu einer Änderung ihrer Einschätzung veranlassen müssten.
 
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 1998 als einziges deutsches Museum an der Washingtoner Konferenz[2] teilgenommen und anschließend die erste Stelle für Provenienzforschung eingerichtet. Bis heute haben wir 12 Kunstwerke an die Erben der früheren jüdischen Eigentümer restituiert. Weiterhin haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 2004 die Recherchen zur Kunstsammlung Hermann Görings veröffentlicht und arbeiten gegenwärtig an mehreren Projekten zur Provenienzforschung.
 
Auf der Datenbank von www.lostart.de haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen aus ihrem Bestand über 200 Fundmeldungen für verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke eingestellt. Angesichts der langjährigen intensiven Anstrengungen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zur Provenienzforschung entbehren die Vorwürfe von Rechtsanwalt Stötzel jeglicher Grundlage.
 
 
Prof. Dr. Klaus Schrenk
Generaldirektor der Bayerische Staatsgemäldesammlungen

[1] Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999
 
[2] „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ vom 3. Dezember 1998
 
Nähere Informationen:
Tine Nehler
Leitung Presse & Kommunikation
Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Pinakothek der Moderne und Museum Brandhorst
Barer Straße 29
D-80799 München
Tel. +49 (0)89 23805-118
Email: presse@pinakothek.de
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