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Liegt in Schweizer Zollfreilagern Raubkunst? - Looted Art in Swiss Duty-Free Warehouses?

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SRF 5 December 2013

Ausländische Medien vermuten schon länger, dass in Schweizer Zollfreilagern Raubkunst liegt – seit dem Fall Gurlitt sind diese Vorwürfe wieder lauter geworden. Was ist dran an diesen Vorwürfen? Die Oberzolldirektion gibt Auskunft.



Container im Zollfreilager Ports Francs et Entrepôts in Genf

In Zollfreilagern können Güter eingelagert werden, ohne dass darauf Zollgebühren oder Mehrwertsteuern anfallen. Die Einrichtungen waren ursprünglich als Erleichterung für Speditionsfirmen gedacht. Doch seit zahlreiche Freihandelsabkommen bestehen, werden sie vermehrt als Lagerorte für teure Wertgegenstände genutzt. Zum Beispiel für Kunst. Auch für Raubkunst?

«Ich kann weder bestätigen noch dementieren», sagt Andreas Matti, Chef der Sektion Zollverfahren der Oberzolldirektion in Bern auf die Frage, ob in Schweizer Zollfreilagern Raubkunst liegt. Denn darüber, welche Waren dort genau aufbewahrt werden, besteht keine hundertprozentige Gewissheit.

Black Box

Bis zur Verschärfung des Zollgesetzes 2007 gab es keine Bestandesaufnahme der Waren, die sich in den Zollfreilagern befinden, für die Zolldirektionen glichen diese folglich einer Art «Black Box». Erst seit dem Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes ist für sensible Waren, zu denen auch Kunst gehört, eine Bestandesaufnahme nötig.

Seither kann die Zollbehörde von den privaten Lagerbetreibern bei Bedarf ein Inventar verlangen und so überprüfen, ob sich in den Lagern Kunst befindet. Sicherheit über die Art der eingelagerten Güter besteht aber dennoch nicht: Die Deklaration der Waren beruht einzig auf den Angaben des Besitzers.

«Papier ist ja bekanntlich geduldig und es ist die noble Aufgabe der Zollverwaltung, unrichtige Aufgabe aufzuspüren», sagt Matti. Deshalb werden in den Zollfreilagern die Waren mit Stichproben überprüft. Ob sich in diesen Lagern auch Raubkunst befindet, lässt sich also nicht mit abschliessender Gewissheit sagen.

Ähnliche Lage in anderen Ländern

Eine Schweizer Besonderheit ist dies jedoch bei weitem nicht. Gleiches gilt auch für Zollfreilager in anderen Ländern. Seit der Gesetzesrevision habe der Lagerstandort Schweiz sogar an Attraktivität verloren, da durch die Bestandesaufnahme genauere Rückschlüsse über die eingelagerten Waren möglich sind.

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Martin Lehmann über Kunst in Zollfreilagern

2:04 min, aus Kultur kompakt vom 04.12.2013

Raubkunst könnte sich also genauso gut in Singapur befinden, wo sich das grösste Zollfreilager der Welt befindet oder bald auch in Peking, wo gerade ein riesiges Lager gebaut wird. Beide haben keine Bestandesaufnahmepflicht.

http://www.srf.ch/kultur/kunst/liegt-in-schweizer-zollfreilagern-raubkunst
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