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Kunstsammlung Gurlitt Gespräche mit Erben werden bereits geführt - Gurlitt collection: Talks with heirs are already underway

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Frankfurter Allgemeine Zeitung 29 January 2014
Von Julia Voss

Der Anwalt des Münchener Kunstsammlers Cornelius Gurlitt klagt über verzerrende Berichte in den Medien und weist darauf hin, dass Gespräche mit den Erben von vielleicht unrechtmäßig erworbenen Bildern bereits begonnen haben.

 
Gouache-Arbeit «Löwenbändiger» von Max Beckmann
© dpa Vergrößern Vor dem Verkauf von Max Beckmanns „Der Löwenbändiger“ hatte sich Cornelius Gurlitt mit den Erben geeinigt.

Der Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt erwägt die Rückgabe der in seinem Besitz befindlichen Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus an die rechtmäßigen Erben. Wie sein Rechtsanwalt Hannes Hartung mitteilte, ist Gurlitt gewillt, sich die entsprechenden Klagen von Erben „anzuschauen“ und „faire und gerechte Lösungen“ auszuhandeln. „Wir führen bereits Gespräche mit den Erben“, sagte Hartung dieser Zeitung am Mittwoch.

Hartung kritisierte einen Bericht der Zeitschrift „Der Spiegel“, die Gurlitt im November mit dem Satz zitiert hatte: „Freiwillig gebe ich nichts zurück, nein, nein.“ Dieses Zitat sei „sicher falsch und verzerrend“ gewesen, sagte Hartung dieser Zeitung. Sein Mandant habe zu jener Zeit vor allem seine Sammlung zurück gewollt, jene etwa 300 Bilder also, die zweifelsfrei sein Eigentum seien. Dazu gehören Werke, die von Louis Gurlitt stammen, dem Landschaftsmaler und Urgroßvater von Gurlitt.

Cornelius Gurlitts Anwalt Hannes Hartung.
© dpa Vergrößern
Cornelius Gurlitts Anwalt Hannes Hartung.

Von Milliarden zu Millionen

Eine „offene und integre Handhabung“ ähnlicher Angelegenheiten habe Gurlitt schon im Fall des Gemäldes „Der Löwenbändiger“ von Max Beckmann gezeigt, in dem er sich vor dem Verkauf mit den Erben geeinigt hatte. Gurlitt habe damals „trotz eines Ankaufs der Gouache bei Alfred Flechtheim durch seinen Vater im Juni 1933, die Erben ohne lange Diskussion angemessen beteiligt“. Für viele Bilder gebe es bisher keine konkreten Rückgabeforderungen von Erben, so Hartung. Die Bilder seien „pauschal unter Raubkunst-Verdacht gestellt“ worden.
 

Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, die zur Unterstützung der Staatsanwaltschaft von der Bundesregierung und der bayerischen Staatsregierung eingesetzt worden war, wollte sich am Mittwoch nicht zu den laufenden Gesprächen äußern. Insgesamt waren mehr als 1000 Kunstwerke aus Gurlitts Münchner Wohnung beschlagnahmt worden, 458 davon gelten nach einer Prüfung als mögliche Raubkunst. Der Fund war zunächst als „Milliarden-Schatz“ bewertet worden. Mittlerweile gehen Fachleute eher von einem Millionenbetrag aus. Die Staatsanwaltschaft ist unterdessen zu dem Schluss gekommen, dass Gurlitt der rechtmäßige Besitzer von mindestens 300 der Bilder ist. Sein Anwalt sagte: „Aus unserer Sicht müssen das noch viel mehr Bilder sein.“

 

 

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