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Die Erben sind nicht fein raus - It's not smooth sailing for the heirs

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine Zeitung 8 May 2014
Von Rose-Maria Gropp

Cornelius Gurlitt hat seine Kunstsammlung dem Berner Museum vermacht. Dort scheint man begierig, die Bilder zu nehmen. Doch die Chefin der Taskforce, die prüft, wie viel Raubkunst in Gurlitts Sammlung steckt, hebt den Finger.


Den Washingtoner Prinzipien verpflichtet: Ingeborg Berggreen-Merkel

Jetzt hat sich auch die Leiterin der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, Ingeborg Berggreen-Merkel, zu Wort gemeldet, nachdem am Mittwoch bekannt wurde, dass Cornelius Gurlitt seine Sammlung dem Berner Kunstmuseum testamentarisch vermacht hat. Sie erkenne „dankbar an, dass sich Herr Gurlitt in der Vereinbarung, die er mit dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossen hatte, im Fall von Raubkunst zu den Washingtoner Prinzipien – insbesondere zur Restitution – bekannt hatte. Das bezeugt letztlich sein Verantwortungsgefühl.“

Doch nun kommt es: Die von Cornelius Gurlitt mit dem Bund und dem Freistaat Bayern Anfang April unterzeichnete Vereinbarung, sagt Ingeborg Berggreen-Merkel, binde auch seine Erben: „Es ist nach wie vor das Ziel, den Kunstraub der Nationalsozialisten - bezogen auf die der Taskforce zur Untersuchung überlassenen Werke - wissenschaftlich aufzuarbeiten, um im Sammlungsbestand von Herrn Gurlitt die Werke zu identifizieren, die ihren vormaligen Eigentümern im Zuge der Verfolgung durch die Nazis entzogen wurden.“ 

Und, so schreibt die Taskforce-Chefin, sie habe „dankbar wahrgenommen“, dass sich das Museum in der Schweiz „ebenfalls den Washingtoner Prinzipien verpflichtet“ fühle.

Der Fall hat noch kein Ende

Die „Washingtoner Erklärung“ besagt, dass allfällige Restitutionsansprüche fair und gerecht zu behandeln sind. Auch die Schweiz hat 1998 die Washingtoner Erklärung über die Rückgabe von NS-Raubkunst unterschrieben.

Die Taskforce sehe ihre Aufgabe, „ausschließlich in der Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts und dadurch der Ermöglichung von Wiedergutmachung bei nachgewiesener Raubkunst“, heißt es weiter. Im Interesse der noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus könnten schließlich „die schwierigen Fragen, die sich derzeit stellen, im Wege des Dialoges am besten geklärt werden“.

Der „Fall Gurlitt“ hat also noch lange kein Ende. Mit dem Tod des am 6. Mai verstorbenen Cornelius Gurlitt sind weiterhin alle Fragen zu seiner Sammlung offen. Der Fall steht für den Anfang einer Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit, der längst dringend notwendig war - und nun unabdingbar auf der Agenda ist.

 

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