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Wer beerbt Gurlitt? - Who will be Gurlitt's heir?

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine Zeitung 11 May 2014
Von Stefan Koldehoff

In der Debatte um den Nachlass des verstorbenen Kunsthändlers Cornelius Gurlitt erwägen Verwandte die Anfechtung des Testaments. Der Erbfall droht sich hinzuziehen - zum Schaden der NS-Opfer und ihrer Nachkommen.


Das Kunstmuseum in Bern

Für die Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt ist eine schnelle Lösung seit dem Wochenende in weite Ferne gerückt. Der vor einer Woche gestorbene Kunsthändlersohn hat ein notariell beglaubigtes Testament hinterlassen. Darin setzt er das Kunstmuseum Bern zum alleinigen Erben ein. Dessen Direktor, Matthias Frehner, bestätigte inzwischen, dass das Testament Gurlitts gesamten Besitz umfasse: Neben den rund 1400 in der Schwabinger Wohnung gefundenen Kunstwerken gibt es auch Immobilien in München und Salzburg und ein Geldvermögen in Millionenhöhe, das auch aus Kunstverkäufen in den vergangenen Jahrzehnten stammt.

Ein Nachlassgericht in Bayern muss nun prüfen, ob es keine weiteren Verfügungen gibt, und dann das Testament eröffnen. Anschließend hätte das Kunstmuseum Bern sechs Monate Zeit, die Annahme oder Ablehnung des Erbes zu erklären. Sollte das Museum ablehnen, müsste das Nachlassgericht nach gesetzlich Erbberechtigten – meist Familienmitglieder – suchen. Wenn auch unter ihnen niemand das Erbe antreten will, fällt der Besitz von Cornelius Gurlitt an den Staat.

Ein entfernter Verwandter, der in Spanien lebende Fotograf Ekkehart Gurlitt, erklärt nun allerdings, er werde das Testament seines Großcousins anfechten, falls die Familie im Testament übergangen werde: „Man kann aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen“, so Gurlitt gegenüber dieser Zeitung. „Erst mal muss das Testament eröffnet werden. Wenn dann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt wird, fechten wir an. Ich verstehe auch gar nicht, warum Bern schon als Erbe genannt wird. Es ist kriminell, aus einem Testament zu zitieren, das noch gar nicht eröffnet ist.“ Ein Museum in Berlin oder München sei für die Sammlung deutlich besser geeignet als Bern, so Gurlitt: „Man braucht einen geschichtsträchtigen Ort dafür. Wer fährt schon nach Bern, um die Sammlung Gurlitt zu sehen?“ Weil Cornelius Gurlitt unverheiratet und kinderlos starb, gelten nun sein dreiundneunzigjähriger Cousin Dietrich und dessen fünfundsechzigjähriger Sohn Ekkehart als nächste Verwandte. Weitere leibliche Verwandte sind zur Stunde nicht bekannt.

Sollte das Kunstmuseum Bern als testamentarischer Erbe festgestellt werden, das Erbe antreten wollen und sich mit den Verwandten von Cornelius Gurlitt nicht außergerichtlich einigen, könnte ein langwieriger Prozess folgen: Gutachten und Gegengutachten müssten klären, unter welchen Umständen Cornelius Gurlitt im Januar, vor einer Bypass-Operation, sein Testament abfasste. Darüber, ob sich der testierende Notar durch ein medizinisches Gutachten absicherte, gibt es zurzeit keine Informationen. Vor allem für die Nachfahren der ursprünglichen, von den Nationalsozialisten bestohlenen Eigentümer wäre eine weitere Verzögerung kaum erträglich. Der Anwalt Christopher A. Marinello, der im Fall eines bei Gurlitt gefundenen Matisse-Gemäldes die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg vertritt, kündigte bereits an, er wolle eine Ausfuhr der Gurlitt-Bilder nach Bern verhindern. Umso wichtiger wäre es nun, die ebenfalls bei Cornelius Gurlitt gefundenen Geschäftsunterlagen der Familie jenen Sammlererben zur Verfügung zu stellen, die seit Jahrzehnten nach ihrem gestohlenen oder abgepressten Eigentum suchen. Der sich nun abzeichnende Streit um Cornelius Gurlitts Testament könnte ihre Veröffentlichung um Jahre verzögern. Diese Perspektive ist den NS-Opfern und ihren Nachfahren nicht zuzumuten.

 

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunstnachlass-wer-beerbt-gurlitt-12934160.html
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