News:

Es gibt nur einen Gurlitt-Erben - There is only one Gurlitt heir

1998
1970
1945
Tages-Anzeiger 13 May 2014
 

Ein zweites Testament hat im Fall des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt für Verwirrung gesorgt. Laut dem Amtsgericht München widersprechen sich die zwei Testamente aber nicht.


Das Kunstmuseum Bern wurde von Cornelius Gurlitt als alleiniger Erbe eingesetzt: Zwei Schülerinnen in der permanenten Ausstellung des Museums. 

Der letzte Woche verstorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat einen einzigen Erben bestimmt. Das bekräftigte der Münchner Gerichtspräsident Gerhard Zierl heute vor Medienschaffenden. Beim Amtsgericht München seien zwar zwei Testamente des Kunstsammlers eingegangen, sagte Zierl.

Das zweite sei aber lediglich eine Ergänzung und Präzisierung des ersten. Die notariell beglaubigten Dokumente sind laut offiziellen Angaben auf den 9. Januar und den 21. Februar 2014 datiert.

Kunstmuseum Bern als Erbe

Das Kunstmuseum Bern hatte letzte Woche mitgeteilt, Gurlitt habe dem Haus sein komplettes Vermögen inklusive der umstrittenen, millionenschweren Kunstsammlung vermacht. Gerichtspräsident Zierl sprach von einem «Universalerben», ohne das Kunstmuseum Bern als Erben zu bestätigen: «Zum Inhalt des Testamentes äussere ich mich nicht.»

Auch wenn ein Alleinerbe eingesetzt werde, müssten nun alle gesetzlichen Erben informiert werden, fuhr Zierl fort. Diese hätten dann möglicherweise das Recht, Einwände zu erheben.

Das Kunstmuseums Bern seinerseits prüft, ob es das Erbe antreten will. Viele Werke stehen unter Nazi-Raubkunstverdacht.

Verwandter will klagen

Für die gerichtliche Prüfung, ob allenfalls weitere Menschen als gesetzliche Erben in Betracht kommen, sollen unter Umständen Akten anderer Behörden beigezogen werden, zum Beispiel die Akten des Betreuungsgerichts München oder die Nachlassakten der verstorbenen Schwester und der Eltern von Gurlitt.

Ein in Spanien lebender entfernter Verwandter von Gurlitt hatte bereits angekündigt, er erwäge eine Klage gegen dessen Vermächtnis, das Kunstmuseum Bern als Alleinerben einzusetzen. Sollten Zweifel an der Testierfähigkeit Gurlitts bestehen, sei es Aufgabe des Gerichts, diese zu prüfen, erklärte Gerichtspräsident Zierl.

Gurlitt – der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt – war am 6. Mai nach langer schwerer Krankheit in seiner Münchner Wohnung gestorben. Er hinterlässt weder Ehepartner noch Kinder.

 

http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/kunst/Verwirrung-um-zweites-GurlittTestament/story/30433933
© website copyright Central Registry 2024