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Gurlitts Spur führt nach Schleswig-Holstein - Gurlitt trail leads to Schleswig-Holstein

1998
1970
1945
Flensburger Tageblatt 22 May 2014
Von Martin Schulte

Die Kieler Kunsthalle prüft derzeit, ob sie Ansprüche auf Werke des Schwabinger Kunstfundes geltend machen kann.


Heckel, Hofer, Nolde: Bei vielen der als „entartet“ eingestuften Werke der Kieler Kunsthalle ist als Händler Dr. Gurlitt vermerkt.

Kiel - Sein letzer Wille ist bekannt und dennoch wird weiter um das Erbe Cornelius Gurlitts gerungen. Mittlerweile führt die Spur des sogenannten Schwabinger Kunstfundes bis nach Schleswig-Holstein – und einige Museen aus dem nördlichsten Bundesland verfolgen mit Interesse die weitere Entwicklungen in diesem komplizierten Vermächtnis, das nicht nur erschreckende Einblicke in die deutsche Geschichte bietet, sondern auch einiges an Werten versammelt.

Gurlitts Sammlung war umfangreich, mehr als 1000 Werke hatte der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der Anfang Mai im Alter von 81 Jahren verstorben war, in seiner Münchner und seiner Salzburger Wohnung verwahrt. In seinen Testamenten hatte Cornelius Gurlitt verfügt, dass seine Sammlung an das Kunstmuseum Bern gehen soll.

Eine echte Überraschung nicht nur für das Schweizer Haus, sondern auch für viele deutsche Museen, die diese Entscheidung nicht einfach hinnehmen wollen.

In Schleswig-Holstein ist es die Kieler Kunsthalle, die derzeit prüft, ob sie Ansprüche auf einzelne Werke der Sammlung geltend machen kann. Noch gibt man sich in Kiel in dieser komplizierten juristischen Causa aber sehr zurückhaltend: „Nach unserem heutigen Wissensstand können wir noch nichts darüber sagen, ob Werke aus der Sammlung der Kunsthalle zu Kiel Bestandteil des Schwabinger Kunstfundes sind“, heißt es aus der Pressestelle. Derzeit werde ein Abgleich mit den internen Verlustlisten gemacht.

Und die interne Verlustliste wird umfangreich sein. Auf der einzigen vollständigen Liste der „Entarteten Kunst“, also der Werke, die nicht Hitlers Kunstverständnis entsprachen, finden sich zahlreiche Exponate der Kieler Kunsthalle.

152 Arbeiten wurden als „Entartete Kunst“ konfisziert, mehr als 50 Werke davon – darunter Arbeiten von Emil Nolde, Christian Rohlfs, Karl Hofer, Karl Schmidt-Rottluff, Ernst Barlach oder Erich Heckel – hat Hildebrand Gurlitt in den Handel gebracht. Der überwiegende Teil der Werke waren Druckgrafiken, oft findet sich hinter den Titeln der Vermerk „V“ – verkauft.

Es ist bekannt, dass Gurlitt expressionistische Arbeiten, die als „entartet“ für wenig Geld verramscht werden sollten, für die eigene Sammlung kaufte – und möglicherweise auch Teile der ihm anvertrauten Werke nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur in die eigene Sammlung integrierte.

Bei der sogenannten Taskforce Schwabinger Kunstfund, die im Auftrag des Bundes die Herkunft der Bilder untersucht, geht man davon aus, dass rund 350 Werke zu dem Bereich der „Entarteten Kunst“ gezählt werden können. Welche Bilder das sind, will man bei der Berliner Arbeitsgruppe noch nicht öffentlich machen. „Für uns hat Priorität, die Herkunft der Raubkunst-Werke zu prüfen, um diese schnellstmöglich den rechtmäßigen Besitzern zurückgeben zu können“, sagt Matthias Henkel, Sprecher der Taskforce Schwabinger Kunstfund.

Im Gegensatz zur Raubkunst, bei der Privatsammler enteignet oder zum Verkauf gezwungen wurden, geht es bei der „Entarteten Kunst“ um Bilder, die aus öffentlichen Sammlungen der staatlichen Museen entfernt wurden. 1938 wurde deshalb von den Nationalsozialisten das sogenannte „Einziehungsgesetz“ auf den Weg gebracht.

„Dieses Gesetz gilt bis heute und macht die Rechtslage nach unserer Auffassung eindeutig“, sagt Taskforce-Sprecher Henkel: „Die Museen haben keine Chance auf Rückgabe der Bilder.“ Eine Einschätzung, die für einen Vertreter einer öffentlichen Institution nicht überraschend ist – kaum auszumalen, was passieren würde, wenn alle als „Entartete Kunst“ verkauften Werke zurückgefordert werden könnten. Viele bedeutende Bilder wurden schließlich auch ins Ausland vermittelt. „Man würde mit dem Versuch, altes Unrecht wieder gut zu machen, neues Unrecht schaffen“, sagt Henkel.

Es ist allerdings umstritten, ob die Museen nicht doch eine Chance auf die Rückgabe zumindest eines Teils der Werke aus der Sammlung Gurlitt hätten, die einst als „Entartete Kunst“ entfernt wurden. Wenn etwa alle betroffenen Häuser gemeinsam eine Klage auf den Weg bringen würden, lautet eine von Experten genannte Möglichkeit; dann wäre es schon allein wegen der immensen Prozesskosten eines möglicherweise jahrelangen Rechtsstreits naheliegend, einen Vergleich anzustreben.

So könnte zumindest ein Teil der Arbeiten an die betroffenen Museen zurückgehen – vorausgesetzt, diese sind in der Lage, nachzuweisen, dass die Werke wirklich aus ihrer Sammlung stammen. Gerade bei Druckgrafiken, von denen immer mehrere Blätter existieren, wäre das ohne einen Sammlungsstempel schwierig.

Alexander Bastek, Leiter des Lübecker Museums Behnhaus/Drägerhaus, beobachtet die Entwicklung im Fall Gurlitt ebenfalls genau: „Wir werden allerdings keinen eigenen Vorstoß in dieser Sache machen“, sagt Bastek. Beim Behnhaus wurden 210 Arbeiten als „Entartete Kunst“ aus der Sammlung beschlagnahmt, auch dort taucht in den Listen als zuständiger Händler immer wieder der Name „Dr. Gurlitt“ auf. „Interessant wird sein, ob Hildebrand Gurlitt wirklich immer seinem damaligen offiziellen Auftrag nachgekommen ist und die Werke tatsächlich verkauft hat.“ Bastek schätzt die Chancen auf eine Rückgabe gering ein, „aber wenn die Berner die umstrittenen Teile der Sammlung gar nicht haben wollen, sind wir natürlich aufgeschlossen.“

Unabhängig davon, ob einzelne Bilder des Schwabinger Kunstfundes am Ende tatsächlich nach Schleswig-Holstein zurückkehren sollten, scheint der letzte Wille Cornelius Gurlitts wohl unerfüllt zu bleiben: Er hatte in seinem Testament verfügt, dass die Werke seiner Sammlung zusammenbleiben sollen.

 

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/kultur/gurlitts-spur-fuehrt-nach-schleswig-holstein-id6628951.html
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