News:

Cornelius Gurlitt: Nur Mut! - Cornelius Gurlitt: Be brave!

1998
1970
1945
Zeit Online 6 June 2014
Von Thomas E. Schmidt

Nach dem Tod von Cornelius Gurlitt rätselt man weiter über die Herkunft seiner Bilder. Wann werden die Geschäftsbücher seines Vaters offengelegt?


Ein Sterbekärtchen, das den Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, den Vater von Cornelius Gurlitt, zeigt

Bis zum heutigen Tag bleibt die Sammlung Gurlitt für Leute, die nach dem Kunstbesitz ihrer Vorfahren suchen, ein ungutes Mysterium. Eine Bundes-"Taskforce" beschäftigt sich zwar mit ihr, möglicherweise sogar mit einer gewissen Intensität, online hat die Aufbereitung der Sammlung bisher allerdings wenig Fortschritte gemacht. Dass es auch anders geht, und zwar mit privatem Engagement, beweist das Auktionshaus Neumeister, genauer gesagt dessen Inhaberin und Geschäftsführerin Katrin Stoll, in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München.

Stoll hatte in den vergangenen Jahren die wechselvolle Geschichte ihres Unternehmens durchleuchten lassen. Bis ihre Eltern es 1958 übernahmen, gehörte das Auktionshaus Adolf Weinmüller, der während der NS-Zeit im großen Stil Kunst aus geraubtem und beschlagnahmtem jüdischem Besitz versteigert hatte. Das Buch Kunsthandel im Nationalsozialismus. Adolf Weinmüller in München und Wien der Kunsthistorikerin Meike Hopp gilt inzwischen als solide Detailstudie über die Wege, die Raubkunst nahm.

Dann, vor einem Jahr, fanden sich in einem Stahlschrank fast alle Auktionskataloge Weinmüllers aus den Jahren 1936 bis 1945 – samt den handschriftlichen Anmerkungen des Versteigerers, außerdem für die Steuer bestimmte Geschäftsunterlagen. Sie waren nicht verbrannt, wie behauptet. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, viele Transaktionen zu rekonstruieren. Man kennt nun Einlieferer, Aufrufpreise und Zuschläge, auch die Käufer. Restitutionsansprüche lassen sich jetzt besser erhärten und nachweisen. Das Beste: Die Unterlagen sind jetzt elektronisch erfasst worden und stehen auf der Website der Magdeburger Koordinierungsstelle (www.lostart.de) zur Verfügung.

Die Frage ist also, warum es die Gurlitt-Taskforce bis heute nicht geschafft hat, Hildebrand Gurlitts Geschäftsbücher in ähnlicher Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, mal abgesehen von den Bildern. Der Vater des gerade verstorbenen Cornelius Gurlitt war im Nazireich ein bedeutender Kunsthändler gewesen. Er hatte diese Sammlung im Wesentlichen aufgebaut, mithilfe seines privilegierten Zugangs zu den Beständen der "Entarteten Kunst", aber auch zu Raubkunst, selbstverständlich mit dem Geld, das er damals durch Hitlers "Sonderauftrag" verdiente, der die Bestückung des "Führermuseums" in Linz zum Ziel hatte.

Auch Hildebrand Gurlitt hatte seine Bücher sorgsam geführt, und auch sie waren, anders als er stets glauben machte, keineswegs verbrannt, sondern fanden sich beim Sohn Cornelius in München zusammen mit den Bildern.

Bisher sind acht Werke restitutionsbefangen

Auch die Gurlittschen Geschäftsbücher gehören online gestellt, sei es mit Rücksicht auf den Datenschutz seiner Käufer. Denn auch sie sollten ein Beitrag dazu sein, die Netzwerke des Kunsthandels jener Zeit zu rekonstruieren. Noch immer – nachdem die Sammlung an das Kunstmuseum in Bern vererbt wurde – ist nicht klar, wie viel Raubkunst sie tatsächlich enthält. Die Spekulationen darüber erreichen unterdessen geradezu paranoide Dimensionen. Bisher sind acht Werke restitutionsbefangen. Es wäre dringend wünschenswert, dass sämtliche historischen Informationen, die die Gurlittsche Familiensammlung enthält, dem interessierten Publikum zugänglich gemacht würden, damit sich auch die Untersuchungen der Taskforce-Experten überprüfen lassen. Sonst wird über diese Bilder keine Ruhe einkehren.

Und die Sammlung selbst? Alle sind derzeit daran interessiert, dass die Schweizer das Erbe annehmen, so wäre es am Ende erforscht und an einem neutralen Ort ausgestellt. Der Beirat des Museums wird allerdings nicht schnell entscheiden, und es werden finanzielle Fragen im Mittelpunkt stehen: Muss das Museum Erbschaftsteuern zahlen? Nicht unbedingt, wenn denn das Erbe dem Gemeinwohl dient. Muss es Schweizer Einfuhrumsatzsteuer zahlen? Die wäre nicht unbeträchtlich, bei einem Wert der Sammlung in Höhe von 30 bis 50 Millionen Euro. Die Kosten für Anwälte und Berater werden sicher im siebenstelligen Bereich liegen. Dagegen stehen Immobilien und Vermögenswerte Cornelius Gurlitts etwa in Höhe von drei Millionen Euro.

Darf man die Sammlung eines Naziprofiteurs ausstellen?

Der Inhalt der beiden Gurlittschen Testamente ist also von Bedeutung, auch wenn es über den Haupterben keinen Zweifel gibt. Es gilt als sicher, dass der Erblasser seinen Schwager mit einem Legat bedacht hat. Doch verfügte Cornelius Gurlitt auch, dass kein Werk aus der Sammlung veräußert werden darf? Dann bekämen die Schweizer wohl finanzielle Bedenken. Handeln sie mit der Sammlung, würden wiederum Zweifel am Gemeinwohlcharakter des Erbes aufkommen.

In der Schweiz sind die Stimmen gemischt. Von einer großen Chance ist die Rede, von Mut, der nötig sei. Die Ersten fragen aber auch, ob es richtig sei, die Sammlung eines Naziprofiteurs auszustellen – und wie? Soll man die Bilder in die Berner Sammlung integrieren oder gesondert präsentieren? Würde man damit nicht Hildebrand Gurlitt ein Denkmal setzen? Dies zu verhindern und der Sammlung dennoch gerecht zu werden wäre die Herausforderung.

 

http://www.zeit.de/2014/24/raubkunst-gurlitt
© website copyright Central Registry 2024