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Gurlitt und die Folgen Die Kunst hat ein Bleiberecht - Gurlitt and the consequences: The art has a right to stay where it is

1998
1970
1945
Frankfurter Allgemeine 29 November 2014
Von Hermann Parzinger

Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, will, dass sich die Museen die in der NS-Zeit beschlagnahmte Kunst gegenseitig zurückgeben. Für einen solchen Ringtausch aber ist es längst zu spät.

© dpa Durch die Nationalsozialisten 1937 als „entartet“ gebrandmarkt: Ernst Ludwig Kirchners „Selbstbildnis mit Mädchen“ von 1914.

Am vergangenen Montag wurde nicht nur bekannt, wie mit der NS-Raubkunst aus dem Nachlass von Cornelius Gurlitt umgegangen wird; es gab auch Klarheit, wie mit Werken im Konvolut verfahren werden soll, die aus der verheerenden Aktion „Entartete Kunst“ von 1937 stammen. Das Kunstmuseum Bern nimmt diese Arbeiten als Eigentum an, ist aber bereit, Leihanfragen von deutschen, österreichischen und polnischen Museen, den einstigen Vorbesitzern, „prioritär zu behandeln“, wie Kulturstaatsministerin Grütters mitteilte.

Man könnte dies wahrlich für eine einleuchtende Lösung halten, hätte sich nicht die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach, die mit ihrer Kommission strittige Fälle von NS-Raubkunst berät, kurz vorher dafür eingesetzt, dass sich die Museen die einst diffamierten und beschlagnahmten Werke gegenseitig zurückgeben. An diesem Vorschlag entzündet sich nun eine Debatte, die von den einen für überfällig, von den anderen für unsinnig gehalten wird. Von Stillhalteabkommen unter deutschen Museen ist ebenso die Rede wie von einer Aufkündigung des Burgfriedens; fragt sich nur, wer diesen mit wem geschlossen haben sollte, und warum.

Bruch mit der Moderne

Die Aktion „Entartete Kunst“ gehört zu den unsäglichsten Kapiteln der deutschen Museums- und Kunstgeschichte. Zum einen, weil die nationalsozialistische Ideologie die Avantgarde „restlos ausmerzen“ wollte und viele Künstler vertrieb oder sogar ermordete; zum anderen, weil an dem Bruch mit der Moderne auch viele Mitarbeiter der Museen beteiligt waren. Die Berliner Nationalgalerie hatte unter ihrem Direktor Ludwig Justi in der Zwischenkriegszeit eine der bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Kunst aufgebaut. Fünfhundert Werke wurden ihr in der Aktion „Entartete Kunst“ entrissen, ähnlich viele Werke verlor das Berliner Kupferstichkabinett. Insgesamt waren fast 20 000 Arbeiten aus mehr als einhundert Museen und Sammlungen betroffen.

Seine juristische Rechtfertigung fand dieser Ausverkauf im Nachhinein mit dem „Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ vom 31. Mai 1938. Es sah die entschädigungslose Enteignung der beschlagnahmten Werke zugunsten des Deutschen Reiches vor und bereitete damit den Boden für die „Verwertung“ zur Devisenbeschaffung. Vier Kunsthändler teilten das Geschäft unter sich auf: Ferdinand Möller, Bernhard D. Böhmer, Karl Buchholz und Hildebrand Gurlitt. Was als „unverwertbar“ galt, wurde von NS-Schergen vernichtet, von Beteiligten unterschlagen oder ging letztlich im Bombenhagel unter.

Öffentliche Repräsentation

Nach dem Krieg wurde die Geschichte von der abgebrochenen Moderne zum Grundstein für den Neubeginn in vielen Museen. Im September 1948 beschloss der Denkmal- und Museumsrat Nordwestdeutschlands, „dass der als ,entartet‘ beschlagnahmte Museumsbesitz zwar in Bezug auf die öffentliche Repräsentation jener Künstler sinnvoll ersetzt, nicht aber die damals veräußerten Werke durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen zurückgefordert werden sollten“. Bis heute werden die Umstände und Wirkungen untersucht, die zur Aussonderung und Vernichtung der Kunstwerke geführt haben. Die Forschungsstelle „Entartete Kunst“ an der Freien Universität Berlin zum Beispiel hat es sich zur Aufgabe gemacht zu klären, welche Werke der Avantgarde von der Aktion betroffen und eingezogen worden waren und welchen Weg sie nach 1937 nahmen. Das Gesetz von 1938, welches das Unrecht nachträglich legitimierte, wurde von den Alliierten nicht aufgehoben, ist aber am 31. Dezember 1968 im Rahmen eines Rechtsbereinigungsgesetzes außer Kraft getreten und hat damit seine Gültigkeit verloren.

Die Folgen wirken freilich bis heute nach. Es gibt verschiedene Gründe, warum das Gesetz nicht rückgängig gemacht wurde: Zum einen - so hieß es tatsächlich - seien damit nicht Personen verfolgt worden, sondern nur Kunstwerke. Gewichtiger noch war der Hinweis, dass die gebrandmarkten Werke auf der ganzen Welt verhandelt wurden. Der Denkmal- und Museumsrat Nordwestdeutschlands äußerte sich 1948 dazu folgendermaßen: „Ein nicht unerheblicher Teil dieser Werke ist ins Ausland verkauft worden und keinesfalls wiederzugewinnen. Schon aus diesem Grunde wäre es Unrecht, lediglich deutsche Besitzer haftbar zu machen.“ Man kann es auch in ein Bild fassen: 1937 hat sich die öffentliche Hand selbst amputiert, und diese Wunde kann man nicht ungeschehen machen, auch wenn sie schmerzt.

Mögliche Ansprüche früherer Eigentümer

Und heute? Eine Rückforderung der Werke durch frühere Eigentümer würde in meinen Augen nicht zu dem Erfolg führen, den sich Jutta Limbach wünscht. Die Erwerbungen werden in der Regel als „gutgläubig“ angesehen; damit sind mögliche Ansprüche früherer Eigentümer verjährt. Gerade für Werke, die ins Ausland veräußert wurden, besonders in die Vereinigten Staaten, sind ohnehin keine Ansprüche mehr durchsetzbar.

Das ist der rechtliche Rahmen. Mir scheint, dass in der aufrichtig zu führenden Diskussion über die Geschichte der Sammlungen manches durcheinandergerät. NS-Raubkunst und „Entartete Kunst“ dürfen nicht in einen Topf geworfen werden. Es ist gut, dass wir immer mehr darüber wissen, wie die Museen zwischen 1933 und 1945 agiert haben; sie waren Verlierer und Nutznießer zugleich. Es ist wichtig, weiterhin diese Geschichte zu erforschen und der Öffentlichkeit zu vermitteln. Dazu gehört aber auch, wie es in den Jahrzehnten nach 1945 gelungen ist, mit großem finanziellem Aufwand, enormem bürgerschaftlichem Engagement und beeindruckenden wie berührenden Schenkungen und Dauerleihgaben die Lücken in den Museen zumindest teilweise wieder zu schließen. Dabei sind neue Sammlungszusammenhänge entstanden, die - folgte man dem Vorschlag Jutta Limbachs - wieder aufgebrochen werden müssten. Ist wirklich unaufrichtig, wer das Rad nicht zurückdrehen möchte?

Bekommen wir es zurück?

Spielt man Limbachs Vorschlag ganz praktisch durch, dann würde die Berliner Nationalgalerie mindestens dreißig Arbeiten verlieren, darunter Gemälde von Kirchner, Hofer, Mueller und Rohlfs. Zum Beispiel müsste das Gemälde „Selbstbildnis mit Einglas“ von Karl Schmidt-Rottluff aus dem Jahr 1910 an das Kunstmuseum Moritzburg in Halle zurückgegeben werden. Dieses Werk wurde dort 1924 erworben, im Rahmen der „Entarteten Kunst“ beschlagnahmt, gelangte 1939 auf eine Auktion in der Galerie Theodor Fischer in Luzern, fand dabei keinen Käufer und ging 1941 im Tausch an Ferdinand Möller, der es dann nach Köln mitnahm. Seine Witwe Maria Möller-Garny schenkte das Bild 1961 der Nationalgalerie. Dieses Bild müsste also nach Halle restituiert werden, während die Berliner Museen Werke aus Köln, München, Hamburg oder Wuppertal zu erwarten hätten.

Doch das würde keineswegs Lücken füllen, sondern es käme zu Doppelungen, und neue Lücken würden gerissen. Noch zwei Beispiele: Das Bild „Selbstbildnis im Smoking/Self-Portrait in Tuxedo“ von Max Beckmann aus dem Jahr 1927, das heute im Busch-Reisinger-Museum in Boston hängt, gehörte einst in den Bestand der Nationalgalerie. Bekommen wir es zurück? Und sollen wir ernsthaft den „Goldfisch“ von Paul Klee aus der Hamburger Kunsthalle zurückfordern, der einst der Nationalgalerie gehörte und 1955 vom Freundeskreis der Kunsthalle gestiftet wurde?

Niemand kann sich vorstellen, welcher Aufwand zur Erforschung der Wege „Entarteter Kunst“ getrieben werden müsste und wie die Abwicklung unter den einzelnen Museen überhaupt vonstattengehen sollte. Hat ein so gewaltiger Ringtausch wirklich Sinn? Wichtig ist doch, dass die Werke öffentlich zugänglich und als Leihgaben für Sonderausstellungen erreichbar sind. Kunstwerke im Besitz der öffentlichen Hand gehören uns allen, egal, ob sie in Hamburg, Wuppertal oder München zu sehen sind. Der Fall Gurlitt hat aber etwas ganz anderes verdeutlicht: Der Schwerpunkt einer solchen Debatte kann nicht auf den Museen allein liegen, denn viele der betroffenen Werke befinden sich heute in Privatbesitz; auch das wirft schwierige Fragestellungen auf.

Für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bleibt die Aufarbeitung des unfassbaren Unrechts prioritär, das jüdischen Mitbürgern einst angetan wurde. Jedes Bild, jedes Buch, das wir nach umfangreicher Provenienzrecherche zurückgeben, erzählt eine Geschichte aus den finsteren Jahren der Demütigung, Verfolgung und Entrechtung. Die Museen, Bibliotheken und Archive haben Verluste zu beklagen, aber Opfer sind sie nicht.

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