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Das Zögern der Bürokraten - The Reluctance of Bureaucrats

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Der Spiegel 12 February 2015
von Ulrike Knöfel

DPA
Kunst-Sammler Cornelius Gurlitt: Ein Erbe als Herausforderung

Bereits mehr als ein Jahr arbeitet die Taskforce am Schwabinger Kunstfund. Warum wurde bisher kein einziges Bild aus der Gurlitt-Sammlung an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben?
Es ist ein seltsames Jubiläum. Vor drei Jahren, Ende Februar 2012, wurde die Münchner Wohnung des NS-Kunsthändler-Sohnes Cornelius Gurlitt durchsucht, Beamte beschlagnahmten mehr als 1200 Kunstwerke. Die Öffentlichkeit erfuhr erst viel später davon, im November 2013. Über den gesamten Vorfall, über den alten Herrn und über die Geschichte seiner Kunst wurde weltweit berichtet. Auch darüber, wie schwer es ist, vernünftig mit diesem Fund umzugehen.
Ein großer Teil der Werke wird für die Deutschen in den nächsten Jahren eine besondere Herausforderung bleiben - eine, an der auch ein wenig der Ruf des Landes hängt.
Bevor Gurlitt im Mai 2014 starb, versprach er noch, diejenigen Bilder zurückgeben zu wollen, die sein Vater aus jüdischem Besitz an sich gebracht hatte. Auch der von Gurlitt in seinem Testament bestimmte Erbe - das Kunstmuseum Bern - schloss sich dem Wunsch nach Wiedergutmachung an. Im November 2014 unterzeichneten die Schweizer eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland. Für die Abwicklung der Rückgabe solcher Werke aus jüdischem Besitz ist aber - auf eigenen Wunsch - die deutsche Seite verantwortlich.
"Reine Schikane"
Allerdings wirkt die Bilanz ernüchternd. Für bisher gerade erst drei von mehreren hundert verdächtigen Bildern liegen sogenannte Schlussberichte vor. Und obwohl in allen drei Fällen der verfolgungsbedingte Entzug bestätigt wurde, wurde bisher keines der Werke an die Erben der einstigen Eigentümer herausgegeben. Bei einem der Objekte handelt es sich um das Gemälde "Zwei Reiter am Strand" von Max Liebermann. Zu den Anspruchstellern gehört der New Yorker Jurist David Toren, ein Überlebender des Holocaust und Großneffe eines Kunstsammlers.
Er sagt, man habe alle von den Deutschen erbetenen Dokumente eingereicht, doch sei dann eine zusätzliche Bescheinigung aus Großbritannien verlangt worden; dort leben die Kinder seines im letzten Jahr verstorbenen Bruders. Toren, der im April 90 Jahre alt wird, fürchtet nun weitere Verzögerungen, er hält das entsprechende Papier für nicht erforderlich und empfindet das Vorgehen auch angesichts seines Alters als "reine Schikane". Er hoffe aber trotz allem auf eine Annäherung - zu lange habe er schon gewartet.
Kunst-Sammler Cornelius Gurlitt: Ein Erbe als Herausforderung

Ebenfalls noch nicht zurückerstattet wurde ein Bild von Henri Matisse, das nachweislich dem jüdischen Kunsthändler Paul Rosenberg gehörte; zu dessen Nachkommen gehört die französische Journalistin Anne Sinclair. Christopher Marinello, Bevollmächtigter der Familie in dieser Sache, ist ebenfalls aufgebracht und spricht von "unnötiger Pedanterie" der Deutschen.

Langjähriger Erbstreit droht

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) sagt dagegen, sie würde zwar lieber "heute als morgen" die Werke zurückgeben, man könne sich aber nun einmal nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Ihr sei klar, wie komplex das Verfahren erscheine, wieviel Geduld es abverlange, doch benötige man den lückenlosen Nachweis dafür, dass jemand zu Recht Anspruch erhebe. Sie setze sich, betont Grütters, sehr intensiv für die zügige weitere Erforschung des Bestandes ein, um die Aufklärung voranzutreiben.
Jeder einzelne, jeder weitere Restitutionsfall gemahnt an die Schuld der Deutschen, betroffen sind Familien, die vom Holocaust ganz oder in Teilen ausgelöscht wurden. Bürokratie wirkt da immer unpassend. Überlebende dieser Familien, ihre Nachkommen, haben eine traumatische Historie. Die nächste und übernächste Generation muss sich nun damit auseinandersetzen, dass früherer Besitz zwar überdauert hat - dass es ihnen aber schwer gemacht wird, ihn auch entgegennehmen zu dürfen. Man wird für die Zukunft Verfahren finden müssen, welche die Anspruchsteller weniger brüskieren.

Und selbst wenn jetzt in den drei eigentlich schon geklärten Fällen doch noch Kompromisse gefunden werden, um die eigentliche Rückgabe zu beschleunigen - die Gurlitt-Sache wird auch aus anderen Gründen schwierig bleiben. Eine Verwandte des Verstorbenen will das Testament anfechten, den Erbschein hat sie bereits formlos beantragt. Nun muss sie ihrerseits Dokumente vorlegen, die sie als gesetzliche Erbin ausweisen. In den nächsten Tagen oder Wochen soll dies geschehen. Das wäre der Einstieg in ein juristisches Verfahren, das sich über Jahre hinziehen kann. Immerhin hat die Dame signalisiert, dass sie einer schnellen Rückgabe von Raubgut nicht im Wege stünde.

Cornelius Gurlitt hat seinen Besitz lange geheimgehalten, nun bleibt sein Nachlass ein sehr öffentliches deutsches Problem.

 

http://ml.spiegel.de/article.do?id=1018120
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