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«Es geht um den Ruf der Gurlitts» - "It's abut the reputation of the Gurlitts"

1998
1970
1945
Berner Zeitung 18 February 2015
von Oliver Meier

Uta Werner (86) geht im Erbstreit mit dem Kunstmuseum Bern aufs Ganze: Gestern hat die Cousine von Cornelius Gurlitt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Damit kommt ein Gerichtsverfahren in Gang, das sich über Jahre hinziehen könnte. Ihr Sprecher Thomas Pfaff verteidigt das Vorgehen.


Ein Grab und viele Fragen: Am 19.Mai 2014 wurde Cornelius Gurlitt in Düsseldorf beerdigt.
Bild: Keystone

Oliver Meier
Leiter Kultur

 

«Es geht um den Ruf der Gurlitts»

Aktualisiert am 19.02.2015 5 Kommentare

Uta Werner (86) geht im Erbstreit mit dem Kunstmuseum Bern aufs Ganze: Gestern hat die Cousine von Cornelius Gurlitt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Damit kommt ein Gerichtsverfahren in Gang, das sich über Jahre hinziehen könnte. Ihr Sprecher Thomas Pfaff verteidigt das Vorgehen.

1/2 Ein Grab und viele Fragen: Am 19.Mai 2014 wurde Cornelius Gurlitt in Düsseldorf beerdigt.
Bild: Keystone

Herr Pfaff, was hat Gurlitts Cousine Uta Werner gegen Bern?
Thomas Pfaff: Frau Werner hat überhaupt nichts gegen Bern. Im Gegenteil. Ihr Vater war von 1946 bis 1948 Gastprofessor an der Berner Universität. Das war seine erste Berufung, nachdem die Nazis ihn 1937 von seinem Lehrstuhl an der Universität Freiburg im Breisgau vertrieben hatten. Frau Werner hat deswegen nur gute Erinnerungen an Bern

Trotzdem will sie Bern das Erbe abknöpfen.
Sie hat berechtigte Zweifel daran, dass Cornelius Gurlitt bei der Abfassung des Testaments voll urteilsfähig war. Und sie ist der Ansicht, dass die Sammlung bei der Familie besser aufgehoben ist.

Weshalb?
Es wird jetzt ja viel über den letzten Willen von Gurlitt spekuliert. Das Einzige, was wir sicher wissen: Für Cornelius Gurlitt war es das Wichtigste, dass der Ruf seines Vaters und sein eigener wiederhergestellt wird. Es ist klar, dass dies nicht vorrangiges Ziel des Kunstmuseums sein kann.

Gesetzt den Fall, nicht das Kunstmuseum, sondern die bald 87-jährige Uta Werner erhält am Ende das Erbe. Was macht sie mit der Sammlung?
Natürlich nicht ins Wohnzimmer hängen. Sie würde einen verantwortungsvollen Umgang damit sicherstellen.

Was heisst das in Bezug auf die Raubkunst?
Die Mutter von Frau Werner war Jüdin. Die Familie hat unter den Repressalien des Naziregimes gelitten. Mutter und Kinder mussten ab 1944 in den Untergrund, weil die Gestapo nach ihnen suchte. Dass die Raubkunst restituiert wird, ist Frau Werner schon deswegen ein sehr wichtiges persönliches Anliegen.

Was würde sie mit dem Bestand an «entarteter Kunst» machen? Immerhin fünfhundert Werke.
Der Onkel von Frau Werner, Hildebrand Gurlitt, hat sie in düsterer Zeit gesammelt. Für ihn war das wie eine Arche Noah, mit der er die Werke der verfemten Künstler in eine bessere Zeit retten wollte. Deswegen ist es das Ziel von Frau Werner, diese Bilder zusammenzuhalten, erforschen zu lassen und der Öffentlichkeit dauerhaft in einem Museum zu präsentieren.

Was ist mit den übrigen Werken?
Es gibt in der Sammlung unter anderem Bilder der Familienkünstler Louis und Cornelia Gurlitt. Ein Viertel der Sammlung besteht aus diesen Bildern. Für Frau Werner ist es sehr wichtig, dass die Bilder ihres Urgrossvaters und ihrer Tante ausgestellt und nicht in einem Depot gelagert werden.

Das Bar- und das Immobilienvermögen aus der Erbmasse würde sie aber sicher behalten wollen.
Die Frage muss doch eher heissen, wie viel nach all den juristischen Verfahren am Ende noch davon übrig bleibt. Ich vermute, eher wenig. Die laufenden Kosten sind sehr hoch. Und sie werden aus dem Nachlassvermögen bezahlt.

Die Behauptung, Gurlitt sei bei der Erstellung des Testaments nicht testierfähig gewesen, wird von Ihrer Seite mit einem Gutachten gestützt. Klingt nach einem Gefälligkeitsgutachten.
Dr. Helmut Hausner, der das Gutachten erstellt hat, gehört zu einem kleinen Kreis von international renommierten Experten auf diesem Gebiet. Er würde sich selber schaden, wenn er ein Gefälligkeitsgutachten erstellen würde.

Die Hauptargumente?
Tatsache ist, dass Herr Gurlitt bei der Erstellung des Testaments bereits unter Aufsicht stand, er hatte einen Betreuer an seiner Seite und war nicht mehr voll geschäftsfähig. Die Ausgangsfrage des Gutachters war, ob im Testament der eigentliche Wille von Gurlitt zum Ausdruck gekommen ist.

Und welche konkreten Schlüsse werden gezogen?
Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Herr Gurlitt Wahnvorstellungen hatte. Er fühlte sich von Nazis verfolgt und glaubte, sie würden ihm seinen Kunstschatz rauben wollen. Das bedeutet in der Fachsprache: Die Freiheit seiner Willensbestimmung war eingeschränkt.

Naheliegender scheint, dass er sich von deutschen Behörden «verfolgt» fühlte und ihnen eins auswischen wollte.
Das Gutachten ist sehr umfangreich. Alle Aspekte wurden einbezogen und gewichtet.

Die weiteren Schritte?
Frau Werner hat gestern eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnet und damit die letzten Voraussetzungen für den förmlichen Antrag auf einen Erbschein erfüllt.

Weshalb hat das so lange gedauert?
Der Termin wurde durch das Gericht vorgegeben. Bei so einem grossen Verfahren dauert das erfahrungsgemäss immer so lange.

Nun muss das Gericht prüfen, wer zum Erbe berechtigt ist. Ein Verfahren, das sich in die Länge zieht, ist kaum im Interesse der Sache.
Das klärende Verfahren ist letztlich für alle Parteien von Vorteil. Was hätte das Kunstmuseum davon, wenn einer aus der nächsten Generation der Gurlitts in ein paar Jahren kommt und die Sache wieder aufrollt?

Ein Grossteil der Gurlitt-Verwandtschaft scheint das Vorgehen Uta Werners zu missbilligen.
Das stimmt so nicht. Es gibt die gesetzlichen Erben – Gurlitts Cousine Uta Werner und der Cousin Dr. Dietrich Gurlitt, der für sich keinen Erbschein beantragen möchte. Beide haben Kinder, Enkel und Urenkel. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wird die Mehrheit der Familie das Erbe annehmen und die damit verbundene Verantwortung auch tragen.

Erst hat die Familie in Verlautbarungen mit einer Stimme gesprochen. Dann kam im November 2014 eine plötzliche Kehrtwende von Uta Werner. Die Gründe bleiben diffus.
Damals haben sich ja längst nicht alle Familienmitglieder geäussert. Und die Gründe der Entwicklung liegen doch auf der Hand.

Ja?
Es geht um den Ruf der Gurlitts! Dass die Behörden den Fall, dass die Familie erbt, als «Katastrophe» bezeichneten, ohne je mit einem der Gurlitts gesprochen zu haben, hat nicht nur Uta Werner verletzt. Wieso unterstellt man der Familie, dass sie nicht mit dieser Sammlung umgehen kann? Die Gurlitts sind eine kultivierte, geschichtsbewusste Familie. In diesem Bewusstsein wird sie ihrer Verantwortung auch in Zukunft gerecht werden.

Zur Person: Thomas Pfaff ist Inhaber einer Agentur für «strategische Kommunikation und Krisenmanagement» in München und Sprecher der Familie Gurlitt.

Vertrag zu Matisse-Gemälde

Vier Bilder aus der Sammlung Gurlitt wurden bisher als Raubkunst identifiziert, darunter «Sitzende Frau» von Henri Matisse, das einst dem Kunsthändler Paul Rosenberg gehörte. Zurückgegeben aber wurde keines.

Die Verzögerungen hängen zwar nur bedingt mit dem Erbstreit zusammen. Die Restitutionsfrage spielt aber in der taktischen Kommunikation eine Rolle. Nachdem das Kunstmuseum am Dienstag seine «grosse Sorge» mit Blick auf die hängigen Restitutionsfälle ausgedrückt hatte, präsentierte sich die Gegenpartei gestern in einer konstruktiv-agierenden Rolle.

Gemäss einer Medienmitteilung ist in New York und Heidelberg ein Vertrag zwischen Gurlitts Cousine und den Erben des Kunsthändlers Rosenberg unterzeichnet worden. «Die Vereinbarung beseitigt alle Hindernisse für eine sofortige Restitution der Raubkunst», heisst es vonseiten der Rosenberg-Familie. «Damit liegt die Entscheidung beim Kunstmuseum Bern und der deutschen Bundesregierung, wann sie ihren Worten Taten folgen lassen.» mei

 

http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Es-geht-um-den-Ruf-der-Gurlitts-/story/31824968
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