Der bernische Grosse Rat hat sich am Dienstag kurz mit der Annahme des Gurlitt-Erbes durch das Kunstmuseum Bern befasst.
Für den Grossen Rat darf das Museum die Forschungsstelle zur Aufarbeitung des Erbes solange nicht aufbauen, bis Klarheit zum Gurlitt-Testament herrscht.
Mit 71 zu 56 Stimmen gab das Kantonsparlament der Kantonsregierung den Auftrag, in diesem Sinn bei der Leitung des Kunstmuseums Bern zu intervenieren. Unmittelbar nach diesem Entscheid beschloss der bernische Grosse Rat aber auch, diese Motion von Peter Brand (SVP/Münchenbuchsee) als erledigt abzuschreiben.
Mit 125 zu einer Stimme fiel dieser Entscheid sehr deutlich aus. Mehrfach wurde im Grossen Rat darauf hingewiesen, dass das Museum selber bekanntgegeben hat, die Aktivitäten der Forschungsstelle auf Eis gelegt zu haben. Deshalb könne man gut Ja sagen zur Motion und sie dann abschreiben.
Keine Geld ohne Klarheit
Motionär Brand sagte im Rat, auch er halte das Gurlitt-Erbe für eine grosse Chance fürs Kunstmuseum Bern. Ihm gehe es einfach darum, dass kein Geld ausgegeben werde, solange nicht klar sei, ob das Berner Museum das Erbe wirklich antreten könne. Vor dem Oberlandesgericht München ist dazu ein Entscheid hängig. Bekanntlich hat Cornelius Gurlitts Cousine Uta Werner das Testament ihres Cousins angefochten.
Wenn Brand das so meine, stelle die Motion kein Problem dar, sagte der bernische Erziehungsdirektor Bernhard Pulver. Er warb aber - wie die SP-Fraktion - für Ablehnung der Motion. Schliesslich bestehe ein Leistungsvertrag zwischen Kanton Bern und Kunstmuseum und dieser Vertrag gewähre der Museumsleitung Unabhängigkeit.
Brands Motion wies ursprünglich zwei weitere Punkte auf. Diese zog der Motionär zurück, nachdem das Kunstmuseum Bern in seinem Jahresbericht Angaben zu den Kosten gemacht hatte, welche ihm die Abklärungen rund um das Gurlitt-Erbe bisher verursacht