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Geklaut und vertickt

1998
1970
1945
Die Zeit 8 August 2015
von Stefan Koldehoff

Zwischen 1943 und 1949 verkaufte der Hausmeister des Kölnischen Kunstvereins heimlich Meisterwerke einer jüdischen Sammlung. Viele der Bilder sind bis heute verschollen.

Auch Südseebilder von Max Pechstein befinden sich in der Sammlung Hess.  |  © dpa

Von Schuldbewusstsein keine Spur. Er habe schließlich, erklärte Hausmeister Josef Jenniches Jahre später vor dem Kölner Landgericht, bei der Bergung der Kiste aus dem Keller des zerstörten Kunstvereinsgebäudes am Friesenplatz Anzug und Schuhe eingebüßt. Da sei es doch nur recht und billig gewesen, dass er zwei der dort gefundenen Bilder verkauft habe, um neuen Stoff zu bekommen. Im Juli oder August 1945 sei das gewesen: Köln war zerstört, die Versorgungslage desolat – wie hätte er sich denn anders behelfen sollen?

Später gestand Jenniches ein, dass der erste Diebstahl schon 1943 stattgefunden hatte. 1.200 und 1.500 Reichsmark habe ihm ein Kölner Maler für die beiden Gemälde bezahlt, die auch noch in schlechtem Zustand gewesen seien. Dazu Stoff für Damenkleider, Musselin – man habe nehmen müssen, was man bekommen habe. Ein Triptychon von Max Pechstein habe ausgesehen, "als ob es auf einem Misthaufen gelegen hätte". Ein Gemälde von Erich Heckel sei so stark beschädigt gewesen, dass der Maler nur den Kopf einer der gemalten Figuren herausgeschnitten und mitgenommen habe. Die anderen Bilder habe Jenniches dann, so der 56-Jährige bei seiner Verhandlung vor der Ersten Strafkammer im September 1950, ebenfalls restauriert und nach und nach zu Geld gemacht. Bis Anfang 1947 habe er sie vor allem an den Kölner Maler Robert Schuppner verkauft. Die Gemälde von Kirchner, Heckel, Schmidt-Rottluff, Campendonk und Mueller seien "Geschenke von Emigranten" gewesen, habe Jenniches Schuppner erzählt.

Weil dieser ausschließlich signierte Werke kaufen wollte, signierte Jenniches schnell ein Liebespaar von Otto Mueller mit Heckel. Eine Darstellung von Badenden versah er mit dem Monogramm "MP"; Max Pechstein aber, dem das Bild vorgelegt wurde, erklärte, dass es nicht von ihm stamme.

Nach vielen dieser wertvollen Kunstwerke sucht die Familie des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess auch heute noch – 70 Jahre später. Tatsächlich nämlich hatte sie Josef Jenniches niemals geschenkt bekommen, sondern aus dem Keller des Kölnischen Kunstvereins einfach gestohlen. Hess selbst war 1931 gestorben, der Sohn Hans lebte seit 1933 im französischen Exil. Die Witwe, Thekla Hess, die das Erbe ihres emigrierten Sohns verwaltete, hatte von Mitte der dreißiger Jahre an immer wieder Bilder aus ihrer umfangreichen Sammlung, die sie im Kunsthaus Zürich deponiert hatte, an den Kölnischen Kunstverein schicken lassen: 1935 aus Anlass einer Emil-Nolde-Ausstellung, 1936 für eine geplante Franz-Marc-Retrospektive, die die Reichskammer der Bildenden Künste aber verbot. Im März 1937 reisten dann noch einmal 36 Gemälde, 33 Papierarbeiten und ein Wandteppich von Zürich nach Köln.

Worum es dabei ging, teilte der Essener Museumsdirektor Ernst Gosebruch dem Expressionisten-Sammler Carl Hagemann im Dezember 1938 – vier Wochen nach der Pogromnacht – in einem Brief mit: "Eine Sammlung moderner Kunst, die schnell verkauft werden soll, wird wohl in diesem Augenblick immer eine jüdische sein, deren Besitzer den Wanderstab ergreifen müssen." Die Gestapo hatte Thekla Hess und ihrer Familie mit Repressalien gedroht, wenn sie ihre Sammlung nicht nach Deutschland zurück brächte. Hagemann selbst hatte bereits ein Jahr zuvor aus der Sammlung Hess die Berliner Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner gekauft. Das Gemälde wurde 2006 nach langem Streit an die Erben des Sammlers restituiert, weil der Verkauf 1937 nicht freiwillig und nicht zu einem angemessenen Preis erfolgt war.

Der Hausmeister fälschte auch Bilder von Emil Nolde und Paul Klee

Ende der 1930er Jahre befanden sich also Dutzende wertvolle Gemälde, Zeichnungen und Grafiken aus dem Hess-Besitz in der Obhut des Kölnischen Kunstvereins. Als dessen Haus bei einem Luftangriff in der Nacht zum 29. Juli 1943 schwer beschädigt wurde, brachte man am nächsten Tag die nicht zerstörten Werke aus dem Keller in ein Depot auf der Burg Untermaubach in der Nordeifel. Anders als für die Sammlung des Rechtsanwaltes Josef Haubrich, der den Abtransport selber überwachte, war ausgerechnet für die Kiste mit den Hess-Bildern nach Angaben von Josef Jenniches angeblich kein Platz mehr auf dem Lastwagen vorhanden gewesen. Sie blieb weiterhin im Keller der Kunstvereinsruine – bewacht von Jenniches.

Wochenlang berichteten 1950 die Kölner Lokalzeitungen über den Prozess gegen Jenniches und Schuppner wegen des Diebstahls von mindestens neun Werken aus dem Hess-Besitz und wegen Hehlerei. Im Mittelpunkt stand dabei allerdings nicht der Umstand, dass Jenniches bei Kriegsende expressionistische Meisterwerke aus jüdischem Besitz gestohlen und für im Schnitt je 3.000 Reichsmark verkauft hatte. Viel spannender schien der Presse der Umstand, dass das langjährige Faktotum des Kölnischen Kunstvereins dort, als ihm die Originale ausgingen, während seines Wachdienstes in den Ausstellungen Kopien von Werken angefertigt und als authentische Werke verkauft hatte. Erst durch den Verkauf dieser Kopien nach Nolde, Klee und anderen Künstlern war Jenniches aufgeflogen. Die Geschichte vom gewitzten Fälscher, der die Kunstwelt narrte, beherrschte schon damals die Schlagzeilen – nicht die des Geschäftemachers, der die Notlage geflüchteter Exilanten skrupellos ausgenutzt hatte. Mit einer Rückkehr der bestohlenen Sammlerin sei ja ohnehin nicht zu rechnen gewesen, hieß es im Verlauf des Prozesses. Entsprechend milde fiel das Urteil aus: Jenniches erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. "Durch die Verwirrung der Verhältnisse kam er dazu", heißt es im wohlwollenden Urteil, "Gemälde aus dem Eigentum der Frau Hess sich anzueignen." Bei Schuppner erkannte das Gericht keine Täuschungsabsicht: Er wurde freigesprochen.

Einige wenige Werke, die die Polizei sichergestellt und im Gerichtssaal präsentiert hatte, erhielt Thekla Hess schließlich zurück: das Palau-Triptychon von Pechstein zum Beispiel, das Schuppner für 8.500 Reichsmark gekauft und dann gerollt auf seinem Schlafzimmerschrank aufbewahrt hatte. Auch zwei Bilder von Kirchner, eins von Mueller und zwei von Schmidt-Rottluff wurden durch den Kölnischen Kunstverein an die rechtmäßige Besitzerin restituiert.

Das meiste aber blieb verschwunden: Dutzende von Bildern, die offenbar auch die Kriegszerstörungen überstanden hatten. Als Thekla Hess sich 1947 beim Kunstverein nach ihrem Besitz erkundigte, bekam sie nur zu hören, dieser sei wohl 1943 beim Bombenangriff auf Köln zerstört worden. Im Verfahren vor dem Kölner Landgericht stellte sich dann heraus, wie munter Jenniches und Schuppner zwischen 1945 und 1949 aus ihren Bilderbeständen verkauft hatten. Dokumentiert sind Ausstellungen, Korrespondenzen und Geschäfte unter anderem mit namhaften Kölner Galerien wie Hella Nebelung, Aenne Abels, Dr. Werner Rusche, der Modernen Galerie von Erich Müller-Kraus und mit Siegfried Adler vom Rheinischen Kunstsalon.

1948 verkaufte Schuppner die frühe Kreuzigung von Max Ernst an den Kölner Rechtsanwalt Josef Haubrich. Ein Jahr später erwarb es von ihm die Stadt Köln – mit Mitteln aus einem Ankaufsfonds, die Haubrich selbst der Stadt zur Verfügung gestellt hatte. Ebenfalls 1949 nahm Schuppner Kontakte zum damals wichtigsten deutschen Auktionator, zu Roman Norbert Ketterer vom Stuttgarter Kunstkabinett, auf, um bei ihm Werke von Pissarro, Schmidt-Rottluff, Klee, Campendonk, Nolde, Kirchner, Jawlensky, Heckel, Ernst und Rohlfs versteigern zu lassen. Ketterer lehnte im August 1949 aber ab, weil sein Mitarbeiter Friedrich Wilhelm Arntz in den übergebenen Arbeiten auch zwei gefälschte Nolde-Aquarelle entdeckt hatte und die anderen Werke zu stark restauriert fand.

Noch immer fehlt in Deutschland ein Raubkunst-Gesetz

Thekla und Hans Hess bemühten sich nach dem Kölner Prozess, ihr Eigentum wiederzufinden. Besonders nach einer Tapisserie des Expressionisten Max Pechstein fragte Thekla Hess mehrfach. Toni Feldenkirchen, der Direktor des Kölnischen Kunstvereins, teilte ihr aber im März 1951 mit: "Weder Jenniches noch unser Frl. Bamann können sich an diesen Teppich erinnern. Unterlagen wie Packbücher, Kisteninventar usw., aus denen man Feststellungen machen könnte, sind nicht mehr vorhanden." Der Wandteppich könnte deshalb, wie andere Bilder aus dem Hess-Besitz, noch in Kölner oder rheinischen Privatsammlungen hängen.

Sie zu finden wird allerdings nicht einfach werden: In Deutschland gibt es kein Raubkunst-Gesetz, das private Besitzer gestohlener Werke zur Rückgabe verpflichten würde. Und nicht einmal alle Fotografien der Hess-Bilder, von denen nur ein Teil in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlicht wurde, lassen sich heute mehr auffinden. Das Archiv des Fotografen wird heute von einem Fotohaus verwaltet. Man sei, lautet von dort die Antwort an die Hess-Erben, noch mit der Erschließung der Bestände beschäftigt. Auch die "Bildermappe", die im Prozess eine große Rolle spielte, weil in ihr sowohl die gestohlenen als auch die gefälschten Jenniches-Bilder dokumentiert wurden, lässt sich in den Justizarchiven angeblich nicht mehr finden.

http://www.zeit.de/2015/30/kunstmarkt-raubkunst-faelschung-emil-nolde-koelnischer-kunstverein
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