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Raubkunst für die Erben-Vertreter - Looted art for the heirs' representatives

1998
1970
1945
Handelsblatt 27 November 2015
 

Den Wiener Genealogen Herbert Gruber und die Hörner Bank (Heilbronn), sie vertreten die Grünbaum-Erben seit 1998, beeindruckt das nicht. Ohne das Nazi-Regime wäre es anders verlaufen, es handle sich um NS-Raubkunst. Punkt. Diese Beharrlichkeit mag überraschen, sie ist jedoch finanziellen Interessen geschuldet. Denn Gruber und die Hörner Bank haben Anspruch auf 33 Prozent vom Wert des Erbes. Und damit auch auf ein Drittel vom Verkaufswert jedes Kunstwerkes, dem eine Einigung mit Vorbesitzern voran geht.

Finanzielle Interessen

Darauf scheint auch das Vorgehen gegen Richard Nagy abzuzielen, denn, wie Gruber erklärt, „85 Prozent solcher Verfahren enden in einem Vergleich“. Die bisherigen Erlöse, lässt er durchblicken, standen in keinem Verhältnis zu den bislang angefallenen Spesen. Um das Minus zu decken, bedarf es also Deals, für die man in der Wahl der Mittel nicht gerade zimperlich ist. Als Erfüllungsgehilfe fungiert die Lost Art-Datenbank, wo derzeit 234 Suchmeldungen gelistet sind, darunter auch Kurioses wie „dekoratives Ölbildchen“, Maße und Künstler unbekannt.

Absurde Einträge

Namens der Erben wurde alles über die Schätzliste von 1938 dokumentierbare gemeldet, zusätzlich Werke, die unter dieser Provenienz in den 1920er-Jahren ausgestellt waren. Präventiv meldete Gruber sogar solche Werke, die Kornfeld in den 1960er-Jahren versteigerte und die Grünbaum vermutlich gar nie besaß.

Sammler und Museen behindert

An diesem digitalen Pranger stehen zahlreiche Privatbesitzer, deren Eigentum damit unverkäuflich ist, aber auch internationale Top-Museen, deren Bestände für den Leihverkehr de facto gesperrt sind. Privatsammler erzählen von ihren Mühen, diese Einträge löschen zu lassen. Lost Art argumentiert damit, dass aufgrund des Schicksals der Familie XY nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Sammlung verfolgungsbedingt entzogen wurde. Einen Beleg für diese Behauptung muss der Melder offensichtlich nicht liefern. Die Beweislast liegt bei jenen, die eine Löschung begehren.

Seit Anfang 2015 ist die „Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ für die Datenbank verantwortlich. Warum sie im Fall Grünbaum nicht nur lange Provenienzforschung, sondern auch veröffentlichte Entscheidungen der vom Ministerium eingesetzten obersten österreichischen Restitutionsinstanz ignoriert?

Die Justiz muss es richten

Man sei bei seiner „Aufgabe auf die Angaben und Informationen der Melder angewiesen“ und stelle „keine eigenen weitergehende, wissenschaftliche Recherchen an“, erfährt das Handelsblatt auf Anfrage. Und, sofern „ein Dritter die Richtigkeit der Meldung juristisch in Frage stellt“, wird diese „nur dann gelöscht, wenn ein deutsches Gericht über die streitige Rechtsfrage rechtskräftig entschieden hat“. Hier wird die Entscheidung, ob Einträge berechtigt sind oder auf reiner Mutmaßung basieren, der Justiz übertragen. Aus internationaler Sicht wirkt das alles andere als kompetent.



http://www.handelsblatt.com/panorama/kultur-kunstmarkt/datenbank-lost-art-raubkunst-fuer-die-erben-vertreter/12647586-2.html
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