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Gurlitts Cousine will sich gegen Erpressungsvorwurf wehren - Gurlitt's cousin to defend herself against blackmail allegation

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1945
Der Bund 5 July 2016
Von Brigitta Niederhauser und Sophie Reinhardt

Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee, droht eine Klage wegen übler Nachrede.

Die Kunstwerke sind sichergestellt, die Dokumente im Bundesarchiv: Räumung des Salzburger Wohnsitzes von Cornelius Gurlitt.

Der Vorwurf ist massiv: «Wir lassen uns nicht erpressen», betitelte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) Mitte Juni ein grosses Interview mit Marcel Brülhart, dem Vizepräsidenten der Dachstiftung Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee. Der Vorwurf richtet sich an Uta Werner.

Aus dem Umfeld der Cousine von Cornelius Gurlitt, der seine Sammlung dem Kunstmuseum vermacht hatte, sei angedroht worden, die Erbbestellung des Kunstmuseums werde angefochten, falls es nicht bereit sei, einen siebenstelligen Betrag zu bezahlen.

Es ist nicht das erste Mal, dass von Seiten des Kunstmuseums in Zusammenhang mit dem Gurlitt-Erbe von Erpressung gesprochen wird. Das will nun Uta Werner nicht mehr länger hinnehmen. «Ihre Juristen prüfen derzeit, ob Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt werden muss», sagt Thomas Pfaff, Sprecher von Uta Werner.

Er betont, dass die 86-Jährige nie einen Auftrag gegeben habe, dem Kunstmuseum gegenüber Geldforderungen zu formulieren. «Es gab überhaupt nur eine Kontaktaufnahme im November 2014, bei der Gesprächsbereitschaft signalisiert wurde.»

Brülhart gibt sich wortkarg

Dem «Bund» gegenüber ist Brülhart weit weniger gesprächig als in der FAZ. Er hält aber an den Erpressungsvorwürfen fest: «Nach Annahme der Erbschaft gab es verschiedentlich Kontaktaufnahmen der Gegenseite, um Möglichkeiten für einen Vergleich auszuloten», sagt Brülhart auf Anfrage.

Dabei sei es immer entweder um Geld oder um die Aufteilung der Erbschaft gegangen. Nicht verraten will er aber, wer die Forderungen überbracht habe. «Das behalte ich für mich», sagt er zum «Bund».

Noch ist der Erbstreit nicht entschieden. Das zuständige Münchner Gericht hat kürzlich bekannt gegeben, dass weitere Gutachten zur Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt angefordert worden seien und erneut Zeugen angehört werden sollen, die Gurlitt in seinen letzten Wochen und Monaten erlebt haben. Ein Gerichtsentscheid ist frühestens im Oktober zu erwarten.

Obwohl im Kunstmuseum Bern immer betont wurde, man würde nicht um das Erbe kämpfen, sind bis heute rund anderthalb Millionen Franken in den Erbstreit investiert worden. Rückstellungen mussten aufgelöst werden. Auch dazu und zu möglichen Folgen äussert sich Brülhart nur einsilbig und pauschal.

«In den Bereichen Gebäudeunterhalt und Betriebsinvestitionen wurden Rückstellungen teilweise aufgelöst, die nicht mehr benötigt werden.» Zudem falle im Personalbereich eine Rückstellung weg.

Bern rechnete schon mit Erbe

Dass sich der Erbstreit so lange hinziehen würde und das Erbe möglicherweise doch nicht nach Bern kommt, damit hatte das Kunstmuseum nicht gerechnet. Indiz dafür ist nicht nur die Ankündigung von Gurlitt-Ausstellungen zusammen mit der Kunsthalle Bonn für November 2016.

Noch im Dezember 2015, als ein Gutachten das Testament von Cornelius Gurlitt als rechtskräftig erachtete, sagte Marcel Brülhart, dass in der nächsten Instanz nun nur noch Rechtsmängel geltend gemacht werden könnten, nicht aber Sachverhaltsfragen. Das Gericht sah dies im März dann aber anders und orderte weitere Gutachten und Abklärungen.

Warum das Kunstmuseum Bern zusammen mit der Kunsthalle Bonn bereits die Daten von geplanten Ausstellungen bekannt gab, noch bevor die Justiz ein endgültiges Urteil im Erbstreit gefällt hat, auch dazu werden nur magere Erklärungen geliefert.

Vermittelte doch das Vorpreschen den Eindruck, dass bereits klar sei, dass das Erbe nach Bern gehen werde und der Justiz so letztlich nichts anderes übrig bleibe, als ein entsprechendes Urteil zu fällen.

Einer solchen Interpretation widerspricht die deutsche Kulturministerin Monika Grütters, die im November 2015 die Ausstellungspläne publik gemacht hat. Über ihren Pressesprecher lässt sie ausrichten, dass das Ausstellungsprojekt unter dem Vorbehalt der vorherigen Entscheidung des gerichtlichen Verfahrens über die Erbfolge nach Cornelius Gurlitt stehe.

Weiter weist sie darauf hin, dass es keine Frage sei, dass diese Entscheidung von der Justiz selbstverständlich in der ihr verfassungsmässig verbürgten richterlichen Unabhängigkeit getroffen werde.

http://www.derbund.newsnet.ch/kultur/kunst/Gurlitts-Cousine-will-sich-gegen-Erpressungsvorwurf-wehren/story/27223132
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