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Der Staat als Hehler - The State as Concealers

1998
1970
1945
Tagespiegel 22 November 2016
von Nicola Kuhn

Heiße Ware, trübe Quellen: eine Berliner Tagung zum offiziellen Kunstraub in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR.

Unrecht mit Rechnung. Unterlagen der Kunst und Antiquitäten GmbH

Nur kurz zeigt Ulrich Bischof das Bild von der koreanischen Bodenvase, abgebildet in einem Stuttgarter Auktionskatalog mit der dürren Zusatzinformation „aus altem ostdeutschen Kunstbesitz“. Doch der Berliner Anwalt bei seinem Vortrag im Liebermann-Haus gibt damit einen prägnant Einblick in die bis heute virulenten Fragen zu entzogenen Kulturgütern in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. Solche knappen Angaben zur Provenienz eines Werks sind verdächtig. Nicht nur die Nationalsozialisten plünderten, nach 1945 ging der staatlich sanktionierte Kunstraub im Osten Deutschlands weiter. Die Spuren führen ebenfalls in so manches Versteigerungshaus.

Anders als die NS-Raubkunst, die durch den Fall Gurlitt zum aktuellen Skandalon avancierte, wurden die Machenschaften auf diesem Terrain bislang öffentlich kaum wahrgenommen. Dabei könnte hier die nächste Restitutionswelle rollen. Aber die Wege der Museen und Privatbesitzern entwendeten Schätze sind verschlungen und perfide verschleiert. Häufig waren die Museumskuratoren selbst in den Ausverkauf involviert, was die Sache verkompliziert. Ein riesiges Forschungsgebiet eröffnet sich, eine gewaltige Aufgabe für das vor einem Jahr von Monika Grütters im Verbund mit den Ländern gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Um sich über den Stand der Recherchen zu informieren, die eigene Zielsetzung zu schärfen, lud das Zentrum nun zur Tagung in die Räume neben dem Brandenburger Tor ein.

"Wir stehen noch am Anfang der Forschung"

Ulf Bischof ist einer der neun Referenten, mit seinem Vortrag über westliche Kunstkäufer in Ost-Berlin legt er den Finger in die Wunde. Den Transfer organisierte die Kunst und Antiquitäten GmbH, die der Kommerziellen Koordinierung des Ministeriums für Außenhandel unterstand, kurz KoKo genannt. Eigentlich existierte die Rechtsform einer GmbH gar nicht mehr in einem Staat, in dem alles volkseigen war. Für das lukrative Geschäft mit den Händlern und Versteigerungshäusern in der BRD, der Schweiz, Österreich, England wurde sie aus dem Deutschen Reich noch einmal wiederbelebt, zur Devisenbeschaffung. In Stuttgart, Hamburg, Cuxhaven hatte man keine Probleme mit der heißen Ware, wie Bischof anhand bestürzender Geschäftsbriefe belegen kann. Hauptsache, der Nachschub aus der DDR füllte die Lager. Nicht nur bei der Entwendung, auch bei den Auslandsverkäufen drängt sich eine Ähnlichkeit mit dem „Dritten Reich“ auf. Diese Dimension des Unrechts ist jedoch in den alten Bundesländern kaum bekannt. In den neuen wurde es vor 20 Jahren durch die Novellierung der Bodenreform und die Aufforderung zur Rückgabe beweglicher Güter zum Thema. Jetzt ploppt es mit einem Vierteljahrhundert Verspätung für alle wieder auf.

„Wir stehen noch am Anfang der Forschung“, gesteht Gilbert Lupfer von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ein und spricht von einer Grauzone rechtlicher, moralischer und historischer Bewertung. Hier könne ein Stück Wirtschaftsgeschichte der DDR geschrieben werden, denn der Motor der Kunsttransfers war das Geld. „Die KoKo legte sich wie eine Krake über das Land,“ so Lupfer.

Gegründet wurde sie vermutlich, so die These von Thomas Rudert, ebenfalls aus Dresden, nachdem sich der Ankauf von Otto Dix’ Kriegs-Triptychon zum finanziellen Desaster entwickelt hatte. Der Künstler drohte 1967, seine Leihgabe aus dem Albertinum abzuziehen. Um an die verlangten 500 000 D-Mark zu kommen, mussten die Dresdner Sammlungen ihre Bestände auf Verkäufliches durchforsten. Da die Zwischenhändler damals selbst als Schätzer auftraten und den Preis bestimmen durften, machten die Staatlichen Museen ein enormes Verlustgeschäft. Das sollte sich nicht wiederholen.

Bei den Auslandsverkäufen gibt es Ähnlichkeiten mit der NS-Raubkunst

Wie bei der NS-Raubkunst lässt sich nicht immer Gut und Böse klar voneinander scheiden, das zeigen die sogenannten Schlossbergungen. Wer als Besitzer aus der SBZ noch nicht geflohen war, wurde 1947 enteignet. Mobiliar und Kunst der verlassenen Schlösser und Herrenhäuser wanderte in die Museen. Günter Schade, zu DDR-Zeiten Generaldirektor der Staatlichen Museen und bis 1992 im Amt, erinnert sich daran, wie er als junger Assistent in Halle mit der Inventarisierung beauftragt wurde. „Die Schlösser sollten wieder genutzt werden, die Aktion diente der Sicherung. Die Möbel wären ansonsten zerschlissen worden“, berichtet er als Zeitzeuge aus dem Publikum.

So manche kostbare Holztäfelung fand damals im Hühnerstall Wiederverwendung. Erst in den fünfziger Jahren begann der systematische Verkauf, etwa von Gebrauchsgeschirr ohne musealen Wert, das Albertinum richtete dafür sogar einen eigenen Laden ein. Uwe Hartmann vom Zentrum für Kulturgutverluste betont den klassenkämpferischen Aspekt, die Umverteilung von ehemaligem Schlossbesitz von oben nach unten. Das NS-Regime ging auf rassistischer Grundlage vor und enteignete die Juden.

Uwe M. Schneede, Vorstand des Deutschen Zentrums, macht sich schnell die Forderung von Ulf Bischof zu eigen. Der verlangt nicht nur eine Stärkung der Provenienzforschung und ein politisches Signal, dass sich der Bund auch zu diesem Erbe bekennt, sondern ganz praktisch eine Erweiterung der Lost-Art-Datenbank, die bislang mit dem Jahr 1945 endet. Darüber hinaus möchte der Berliner Rechtsanwalt die Verjährungsfrist aufheben und sämtliche Verluste zivilrechtlich aufarbeiten lassen.

Das alles wird sich kaum durchsetzen lassen. Auch hier ähnelt das Dilemma dem bei den heutigen Eigentumsverhältnissen von NS-Raubkunst. Durch die Verschleierungstaktiken der DDR finden die einstigen Besitzer ihre Schätze ebenfalls kaum wieder, während die heutigen Besitzer oft nicht ahnen, was sie da erworben haben. Hier Klarheit zu schaffen, muss vor allem ein Anliegen westdeutscher Museen sein, die sich bis 1989 aus den obskuren Quellen der KoKo bedienten. Eine „gesamtdeutsche Angelegenheit“ also, so Lupfer.

Bezeichnenderweise widmet das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste eines seiner ersten Forschungsprojekte auf diesem Gebiet der Aktion „Licht“ von 1962. Damals ließ die Stasi tausende über Jahre ungeöffnet gebliebene Schließfächer aufbrechen, um sich daraus an Schmuck, Porzellan, Uhren, Wertpapieren zu bereichern. Dass es sich um den Besitz einst verfolgter Juden handeln könnte, wurde ignoriert, die Kunst schnell im Westen versilbert.

http://www.tagesspiegel.de/kultur/kunstraub-in-der-ddr-der-staat-als-hehler/14878848.html
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