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Das Ende des Gurlitt-Erbstreits - The end of the Gurlitt inheritance case

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Berner Zeitung 15 December 2016
Von Oliver Meier

Zwei Jahre dauerte der er­bitterte Streit um die Sammlung Gurlitt. Nun hat das Oberlandesgericht München zugunsten des Kunstmuseums Bern entschieden. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den spektakulären Fall.

Zweifel gab es bis zuletzt. «In ei­nem Prozess wie diesem gibt es keine abschliessende Sicherheit, was den Ausgang anbelangt», sagt Marcel Brülhart, Gurlitt-Delegierter des Kunstmuseums Bern. Nun ist klar: Das Testament von Cornelius Gurlitt ist gültig, das Museum rechtmässiger Erbe. Beim Museum zeigt man sich «erfreut und auch erleichtert», die letzten zweieinhalb Jahre seien «ausserordentlich herausfordernd» gewesen.

1. Hat das Seilziehen um das Gurlitt-Erbe nun ein Ende?
Das Verfahren um die Gültigkeit des Testaments ist rechtsgültig entschieden. Die Gegenpartei um Gurlitts Cousine Uta Werner hat keine Möglichkeit, das Urteil weiterzuziehen. Grundsätzlich kann sie noch einen Zivilrechtsprozess anstrengen. Ob sie das tun wird, konnte sie am Donnerstag noch nicht sagen. Klar ist: Ein Gang vor Zivilgericht wäre für die Gegenpartei teuer, und die Erfolgsaussichten wären gering. Denn das Ober­landesgericht hat bereits ein ­umfassendes Beweisverfahren durchgeführt. Und es wäre an der Gegenpartei, vor Gericht zu beweisen, dass sie recht hat.

2. Was macht das Kunstmuseum mit dem Gurlitt-Erbe?
Es beteiligt sich an der Erforschung der Werke und macht ­Teile der Sammlung in einer Ausstellung zugänglich. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung will das Museum keine eigene «Berner Forschungsstelle» aufbauen, vielmehr stellt es eine Forschergruppe von zwei bis vier Personen zusammen, die das Zentrum ­Kulturgutverluste in Deutschland unterstützen wird. Im Vordergrund stehen die 315 Werke, die in Gurlitts Salzburger Haus gefunden wurden. Wer die Forschergruppe leitet, gibt das Museum im Januar bekannt. Schon jetzt ist klar, dass es nicht der Berner Kunsthistoriker und Hodler-Experte Oskar Bätschmann sein wird, der 2015 zur Verwunderung vieler als designierter Leiter präsentiert worden war.

3. Wie viele Werke kommen ins Kunstmuseum?
Die genaue Zahl steht noch nicht fest. Aber bei einem Grossteil der 1259 Werke aus Gurlitts Münchner Wohnung sind die Abklärungen bezüglich ihrer Herkunft weit fortgeschritten. Sicher nach Bern kommen 231 Werke, die einst in deutschen Museen als «entartet» beschlagnahmt worden waren, dazu 278 Werke, die als «legitimer Familienbesitz» gelten – geschaffen von den Familienkünstlern Louis und Cornelia Gurlitt. 90 Prozent der Werke aus München und 69 Prozent aus Salzburg sind grafische Arbeiten. Die Werke aus Salzburg sind teils in einem sehr schlechten Zustand. Noch steht nicht fest, in welchem Umfang sie restauriert werden.

4. Welche Werke, die nun nach Bern kommen, ragen heraus?
Aus dem Grafikbereich kommen hervorragende farbige Papierarbeiten von Künstlern der ­Neuen Sachlichkeit nach Bern, etwa «Sappenkopf» von Otto Dix oder «Die Krankenschwester» von George Grosz. Ebenfalls ins Museum gelangt eine umfang­reiche Gruppe von hochwertigen Aquarellen und Gemälden aus dem Umkreis der Künstlergruppen Die Brücke und Der Blaue Reiter, etwa «Schweres Schweben» von Wassily Kandinsky. Ausserdem enthält die Sammlung umfangreiche Konvolute von Druckgrafik von Max Beckmann, Lovis Corinth, Otto Dix, Oskar Kokoschka und Emil Nolde. Unter den nicht abschliessend erforschten Werken be­finden sich Gemälde von grossem Wert und herausragender kunsthistorischer Bedeutung, darunter «Waterloobridge» von Monet und «Montaigne Sainte Victoire» von Cézanne sowie Werke von Gauguin und Renoir.

5. Wie hoch ist der Wert der Sammlung?
Entscheidend für den Wert der Sammlung ist, was bei der Erforschung der Meisterwerke aus Salzburg herauskommt. Sind die Werke unbedenklich, liegt der Wert der Sammlung wohl im dreistelligen Millionenbereich. Falls sie sich als Raubkunst herausstellen, ist er massiv tiefer. 2016 schätzte das Kunstmuseum den Wert des Gurlitt-Nachlasses – nach Abzug der raubkunstverdächtigen Bilder, aber inklusive Immobilien, Wertschriften und Gold, die auch zum Erbe gehören – auf 7,6 Millionen Franken. Die Bedeutung der Sammlung liegt vor allem in ihrer Geschichte.

6. Was geschieht mit den ungeklärten Werken?
Rund 1000 Werke der Sammlung Gurlitt werden derzeit noch auf ihre Herkunft untersucht. Bei bis zu 500 Werken muss man davon ausgehen, dass sich ihre Herkunft nicht einmal ansatzweise klären lässt. In solchen Fällen hat das Kunstmuseum bis 2020 Zeit, zu entscheiden, ob es das Werk dennoch übernehmen will. «Für uns ist es ganz zentral, dass alle Werke ‹ausgeforscht› werden und Rückgaben von Raubkunst unkompliziert und grosszügig er­folgen. Es geht nicht darum, möglichst viele Werke nach Bern zu holen», so Brülhart. Ob ein Werk als Raubkunst einzustufen ist, wird nach deutschen Standards entschieden – diese sind strenger als die schweizerischen. Und falls sich ein Werk als Raubkunst herausstellt, wenn es bereits in Bern ist? Muss das Museum dennoch mit teuren Rechtsstreitigkeiten rechnen? Brülhart winkt ab. Allfällige Rechtskosten werden von Deutschland übernommen.

7.Wann werden in Bern Bilder aus der Gurlitt-Sammlung ausgestellt?
Frühestens im Herbst 2017. Geplant sind parallele Ausstellungen in Bern und Bonn. «Die ­Berner Schau ist als ein Kapitel derselben Ausstellung zu ver­stehen», sagt Nina Zimmer, Direktorin von Kunstmuseum und Zentrum Paul Klee. Das gemeinsam entwickelte Konzept habe einen «zeitgeschichtlichen Fokus». Thematisiert wird der Umgang des NS-Regimes mit Kunst, die Beschlagnahmung «entarteter Kunst» in den Dreissigerjahren, aber auch, wie geraubte Werke später zurück in Museen und Privatsammlungen gelangten. Im Fokus stehen jüdische Sammler und Künstler, die Opfer des Kunstraubs und des Holocausts wurden. Die Berner Schau wird sich laut Zimmer vor allem mit der als «entartet» diffamierten Kunst beschäftigen. Vorgesehen ist, die Ausstellungsteile in einer zweiten Phase zwischen Bern und Bonn auszutauschen. Später sollen sie in anderen europäischen Ländern, aber auch in Israel, möglicherweise auch in den USA gezeigt werden.

8.Was bedeutet der Fall Gurlitt finanziell für das Kunstmuseum – und für die öffentliche Hand?
Das Verfahren hat auf beiden Seiten hohe Kosten verursacht. Zuletzt hat das Kunstmuseum 1,5 Millionen Franken ausgewiesen. Die faktische Zahl hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – es gibt undurchschaubare Deals mit den beteiligten Anwälten. Entscheidend ist, dass die Aufwände nun durch das Erbe gedeckt sind. Über wie viele Mittel das Museum nun für die Erforschung und die Ausstellung der Sammlung verfügt, ist noch unklar. Laut dem Kunstmuseum gibt es «verschiedene Spendenzusagen», nun laufen die Gespräche von neuem an. Das Museum geht «eher nicht» davon aus, dass es zusätzliche öffentliche Mittel braucht.

9.Welche Auswirkungen hat der Fall Gurlitt auf die Schweizer Museumslandschaft?
Der Druck auf die Schweizer Museen ist gestiegen – und dürfte weiter steigen. Durch seinen Umgang mit dem Sammlung Gurlitt will das Kunstmuseum Bern Standards setzen, sowohl was die Herkunftsforschung als auch was den Umgang mit Raubkunst betrifft. Marcel Brülhart fordert darüber hinaus eine unabhängige Instanz, welche die Forschungsergebnisse beurteilt.

10. Was ist mit der unter­-legenen Gegenpartei?
Die Partei um Gurlitts Cousine hielt am Donnerstag fest: «Wir bedauern aus zwei Gründen, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist und das wahre Ausmass der Verwirrung von Cornelius Gurlitt nicht erkannt hat: Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten. Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung.» Der unter­legenen Partei sind nicht zuletzt die Werke der Familienkünstler Louis und Cornelia Gurlitt ein Anliegen. Wie wird das Kunst­museum mit diesen Werken umgehen? Brülhart sagt: «Diesbezüglich werden wir das Gespräch mit der Familie suchen.»

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