Das Parlament folgte damit dem Antrag der Stadtregierung. Es beschloss die Rückgabe gegen eine symbolische Gebühr, um damit zum Ausdruck bringen, dass die Entgegennahme des Bildes von zwei Spendern seinerzeit in gutem Glauben erfolgt war. Der Wert des Gemäldes wird auf eine Million Franken geschätzt.
Das Gemälde wurde 1943 vom Vichy-Regime einer jüdischen Familie weggenommen. Seit 1986 war es im Kunstmuseum von La-Chaux-de-Fonds ausgestellt. Gespendet wurde es von einem einheimischen Ehepaar, Madelaine und Rene Junod.
Die Erbengemeinschaft Jaffe, die Erben der Besitzerin Anna Jaffe, reichte 2016 ein Schlichtungsbegehren beim Regionalgericht ein und verlangte die Rückgabe. Stadtvertreter und Erben trafen sich mehrere Male zu Verhandlungen.
Die symbolische Aufwandentschädigung ist ein Zeichen für den guten Glauben, den die Stadt und das Spenderehepaar hegten, als das Bild übergeben wurde. Die Junods wussten nicht, dass das Bild enteignet worden war. Die Gebühr ist auch eine Kompensation für Restaurierungs- und Konservierungskosten.