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Taskforce vor der Herz-OP - Taskforce before heart surgery

1998
1970
1945
Sueddeutsche Zeitung 12 August 2018
von Jörg Häntzschel

Steuerfreies Erbe, Besuche am Krankenbett, gemeinsame Sache mit der Staatsanwaltschaft: Parlamentarier in München und Berlin wollen den Fall Gurlitt neu aufrollen. Denn es ist kein Verbrechen, NS-Raubkunst zu besitzen.

Allen, die beim Namen Cornelius Gurlitt die Augen verdrehen, sei verziehen: Das ist völlig verständlich. Knapp fünf Jahre ist es her, dass die Welt die Geschichte eines angeblichen Raubkunst-Messies verschlang. Dann schrumpfte nicht nur der behauptete Milliardenwert seiner Sammlung zusammen, sondern auch der Anteil an Raubkunst: Mehr als ein, zwei Dutzend Werke dürften kaum darunter sein. Auf Gurlitts Tod folgten ein Streit um das Erbe und schließlich, im November, die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters in Auftrag gegebene Bonner Ausstellung "Bestandsaufnahme Gurlitt", die, statt aufzuklären, noch mehr Verwirrung stiftete. Dennoch: Seit Gurlitt müssen sich Museen, Kunsthandel und Kulturpolitik mit dem NS-Kunstraub auseinandersetzen.

Nun kehrt der Fall Gurlitt zurück. Nur diesmal nicht stellvertretend für ein unterbelichtetes Kapitel deutscher Geschichte, sondern als eigene Causa, als Skandal, wie manche sagen, der noch der Aufarbeitung harrt. Einer derjenigen, die Aufklärung fordern, ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing. Er ist Autor einer Anfrage seiner Fraktion, die den Merkwürdigkeiten rund um den Fall Gurlitt nachgeht. Ein anderer ist Peter Bauer, Abgeordneter der Freien Wähler im Bayerischen Landtag. Er hat gleich drei Anfragen an die bayerische Regierung gestellt, mit deren Antwort in Kürze gerechnet wird. Auch Isabell Zacharias von der SPD-Fraktion in diesem Landtag hat eine Anfrage gestellt, die im September behandelt werden soll.

Obwohl die Abgeordneten mit ihren weit über hundert Einzelfragen unterschiedlichsten Episoden der Gurlitt-Saga nachgehen, liegt den meisten derselbe Verdacht zugrunde: Dass bei der Behandlung des Falls von Behörden und Regierung immer wieder rechtsstaatliche Prinzipien verletzt wurden.

Es begann mit der Beschlagnahme von Gurlitts Kunstsammlung, für die noch immer keine plausible Begründung vorgelegt wurde. Und es setzte sich dann immer weiter fort. Gab es etwa, wie Ebbing vermutet, eine Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Kulturstaatsministerium? Und wenn ja, so fragt er, wie ist diese mit der Trennung von Exekutive und Judikative vereinbar?

Wurden im Namen der Moral rechtsstaatliche Prinzipien verletzt?

Treffen, dies ist der brisanteste Punkt, Hinweise zu, dass Ingeborg Berggreen-Merkel, die Leiterin der mit der Provenienzrecherche beauftragten "Taskforce", den kranken Gurlitt kurz vor seiner Herzoperation im Krankenhaus besucht hat, um ihn dazu zu bewegen, seine Sammlung einer öffentlichen Stiftung zu überlassen? Hat sie Druck ausgeübt? Und wem, das wollen auch die Freien Wähler wissen, unterstand die Taskforce? Worin bestand ihr Mandat?

Hat die Bundesregierung, so fragt die FDP weiter, nach Gurlitts Tod im Mai 2014 versucht, Einfluss auf das Erbscheinverfahren zu nehmen? Und wie ist zu erklären, dass Grütters im laufenden Verfahren ihre Präferenz kundtat: Sie hoffe, sagte sie damals, Gurlitts Erbe gehe an das Kunstmuseum Bern, nicht an dessen Familie.

Was alle drei Parteien ebenfalls beschäftigt, ist der Umstand, dass das von Gurlitt zum Alleinerben bestimmte Museum keine Erbschaftsteuer zahlen musste - die FDP spricht von bis zu 75 Millionen Euro, die dem deutschen Fiskus entgingen. Gibt es einen Zusammenhang zu der Änderung im Steuerrecht, die zur selben Zeit beschlossen wurde, als das Museum mit der Entscheidung rang, ob es die Erbschaft annehmen solle? Seit der Novelle sind gemeinnützige Organisationen im Ausland von der deutschen Erbschaftsteuer befreit.

Schließlich fragen Freie Wähler wie FDP, ob zumindest einzelne Werke aus Gurlitts Sammlung nicht unter das - von Grütters selbst initiierte - Kulturgutschutzgesetz fielen und deshalb nicht in die Schweiz hätten ausgeführt werden dürfen.

Dass jetzt ein neuer Blick auf den Fall geworfen wird, trifft sich gut. Am 14. September wird die Gurlitt-Ausstellung im Berliner Martin-Gropius-Bau eröffnet. Dann wird sich zeigen, ob auch dort wie zuvor in Bonn unterstellt wird, viele der 250 gezeigten Werke seien Raubkunst; auch nach diesen Zahlen fragen die Abgeordneten.

Natürlich, so Ebbing, unterstütze er die Rückgabe von Raubkunst, insbesondere aus Museen. Hier gehe es aber um Anderes: um Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung und Rechtsstaatsprinzip. Da es kein Gesetz gibt, das es verbietet, NS-Raubkunst zu besitzen, kann auch niemand dafür verfolgt werden. "Die Regierung sollte keine höhere oder andere Moral haben und durchsetzen, als in den bestehenden Gesetzen verankert ist", sagte Ebbing. "Sie muss die Gesetze ändern."

 

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