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Der Kampf um dieses Monet-Bild erklärt die Bührle-Debatte

1998
1970
1945
Tagesanzeiger 27 December 2021
Christoph Helm

Wofür genau steht das Museum in der Kritik? Der Konflikt um das «Mohnblumenfeld» zwischen der Bührle-Stiftung und den Nachkommen eines jüdischen Kaufmanns zeigt es beispielhaft.

Claude Monets «Mohnblumenfeld bei Vétheuil» gehört zu den bekanntesten Bildern in der Sammlung der Stiftung Bührle, die jetzt im Neubau des Kunsthauses Zürich hängt. Mit seinen mit spitzem Pinsel gesetzten roten Tupfern im Vordergrund bekommt es einen beinahe ornamentalen Charakter. Es ist eines der vier Gemälde, die 2008 beim Raubüberfall auf das Privatmuseum der Bührle-Stiftung entwendet wurden. Acht Tage nach dem Diebstahl wurde es unversehrt sichergestellt.

Damals forderten die Nachkommen des ehemaligen Besitzers Max James Emden, eines reichen jüdischen Kaufhausbesitzers, von der Stiftung die Rückgabe des Werks. 2012 folgten Verhandlungen, in denen die Stiftung die Forderung zurückwies. Auch auf einen Vergleich liess sie sich nicht ein, wie der Kunsthändler Walter Feilchenfeldt der «SonntagsZeitung» sagte. Jetzt melden sich die Erben, wie die «Republik» erstmals berichtete, erneut und fordern die Restitution des Gemäldes.

Rechtlich verjährt

Solche Rückgabeforderungen sind rechtlich gesehen längst verjährt. Restitutionsbegehren stützen sich heute auf sogenanntes Soft Law wie die «Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden» von 1998 und die Theresienstädter Erklärung von 2009. Die Unterzeichnerstaaten, darunter die Schweiz, haben sich bereit erklärt, dass «faire und gerechte Lösungen» gefunden werden sollen.

Jede Beurteilung einer Restitutionsforderung soll demnach auf einer Provenienzrecherche basieren, welche die Umstände des Kaufes genau durchleuchtet. Zentrale Fragen: Wurde ein angemessener Kaufpreis bezahlt, konnte der Verkäufer über den Betrag frei verfügen, konnte er diesen Betrag ins Ausland transferieren, verkaufte er frei, unter Zwang oder aus finanzieller Not?

Olaf Ossmann, Anwalt der Emden-Erben

Emil Bührle kaufte 1941 das «Mohnblumenfeld bei Vétheuil» von Hans Erich Emden, der es von seinem am 26. Juni 1940 verstorbenen Vater Max James Emden geerbt hatte. Das Bild wurde von Hans Erich Emden für 30’000 Franken an den Kunsthändler Fritz Nathan verkauft, der es für 35’000 Franken an Emil Bührle vermittelte. 5000 Franken behielt der Händler als Honorar.

Wir fragten den Anwalt Olaf Ossmann aus Winterthur, der seit kurzem die Emden-Erben im Kampf um das «Mohnblumenfeld» vertritt, ob der Preis angemessen war. Er antwortete: «Die wiederholt geäusserte Auffassung, wonach Hans Erich Emden ‹frei› war, ob, wann und an wen er für welchen Preis verkaufen wollte, ist absurd, wenn man seine persönliche und finanzielle Situation zu diesem Zeitpunkt in Betracht zieht.»

Hans Erich Emdens Vater Max James Emden (1874–1940) war ein Kaufhausbetreiber aus Hamburg, der es zu Reichtum gebracht hatte. In den 20er-Jahren wurde Emden des Lebens in der norddeutschen Hafenstadt überdrüssig. «Es sind keine politischen Gründe, die Max Emden 1928 ausser Landes trieben – er floh ganz einfach vor der Engstirnigkeit der Menschen und dem Dreck der Städte», wie der deutsche Journalist Ulrich Brömmling in seiner 2020 erschienenen Biografie über Max Emden schreibt.

Vor seiner Abreise verkaufte er einen Grossteil seiner Beteiligungen an seinen Kaufhäusern und wanderte in die Schweiz aus. Auf den Brissago-Inseln bei Ascona, die er 1927 für rund 600’000 Franken erwarb, fand er die Idylle, die er suchte. Bald liess er sich auf der grösseren Insel eine prächtige Villa mit 30 Zimmern errichten, in der er seine Kunstsammlung aufhängte.

1934 liess sich Max Emden in Porto Ronco einbürgern. Von den Nationalsozialisten wurde er als Jude eingestuft, obwohl er schon als junger Mann zum Christentum konvertiert war. Seine Grundstücke, Kaufhäuser und Villen unter anderem in Hamburg, Berlin, Potsdam, Danzig, Stettin und Budapest wurden enteignet. Ende der 30er-Jahre war das Vermögen des Millionärs auf dem Lago Maggiore so geschrumpft, dass er nicht einmal mehr die laufenden Kosten seiner Villa und seine Bediensteten bezahlen zu konnte. Darum verkaufte er 1938 drei Bilder des venezianischen Künstlers Canaletto aus seiner Villa zum Preis von 60’000 Franken.

Der Streit um die Canalettos

Max Emden verkaufte im Jahr 1938 drei Gemälde des italienischen Künstlers Bernardo Bellotto, genannt Canaletto zu je 20’000 Franken über die jüdische Kunsthändlerin Anna Caspari an Karl Haberstock – dieser sollte als Hitlers Sonderbeauftragter für das geplante Führermuseum Linz Kunstwerke zusammentragen. Nach dem Krieg fanden US-Soldaten die Bilder. Von 1961 bis 2005 hing der «Zwingergraben in Dresden» in der Villa Hammerschmidt, dem Bonner Amtssitz des deutschen Bundespräsidenten.

Nach rund 15-jährigem Ringen einigten sich die Erben von Hans Erich Emden und die Bundesrepublik Deutschland, den Fall an die unabhängige Restitutionskommission Deutschlands, die Beratende Kommission, weiterzugeben. Diese entschied im Frühjahr 2019 zugunsten der Erbenfamilie und bestätigte, dass der Verkauf aufgrund einer «durch die nationalsozialistische Verfolgung unmittelbar ausgelöste wirtschaftliche Notlage Max Emdens und des damit verfolgungsbedingten Vermögensverlustes» erfolgt war. Die beiden Bilder wurden restituiert und 2020 bei einer Versteigerung von Sotheby’s London verkauft. Der «Zwingergraben» brachte 5,4 Millionen britische Pfund ein, der «Blick auf die Karlskirche in Wien» 30’000 Pfund.

«Marktplatz von Pirna», der dritte Canaletto, wurde schon 1960 dem Kunstmuseum von Houston in Texas geschenkt. Auch hier haben die Emden-Erben ein Restitutionsbegehren vorgelegt. Und auch hier hat die unabhängige Restitutionskommission der USA, die Monuments Men, auf Rückgabe plädiert. Das Museum selbst weigert sich allerdings beharrlich, dieses Bild zurückzugeben, das von Max Emden in der Schweiz verkauft wurde. Die Vertreter des Museums argumentieren, dass Emden weder durch die Nazis noch die Schweizer Regierung unter Druck gesetzt worden sei. (hm)

Im Unterschied zu den Canaletto-Werken wurde das «Mohnblumenfeld» nicht von Max Emden, sondern von dessen Sohn Hans Erich (1911–2001) verkauft. Am 1. Juni 1940 erfuhr Hans Erich, dass er wegen seiner jüdischen Vorfahren seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Er war nun staatenlos, beschaffte sich einen haitianischen Pass und entschloss sich, nach Chile zu reisen, weil seine Mutter aus dem südamerikanischen Land stammte.

Flucht nach Chile

Während die Bührle-Stiftung davon ausgeht, dass Hans Erich Emden sich in der Schweiz «wohlüberlegt an die Regelung der ihm zugefallenen Erbschaft» machte, schreibt der Anwalt der Emden-Erben: «Es mussten kurzfristig liquide Mittel aufgetrieben werden, um die laufenden Kosten zu decken, und gleichzeitig musste die Flucht nach Chile und ein Überleben dort gesichert werden.» Olaf Ossmann wirft der damaligen Schweiz vor: «1940 herrschte offenbar kein Interesse mehr an den Emdens, nachdem Max Emden bis 1940 bereits wesentliche Teile seines Vermögens durch die Verfolgung der Nazis in Deutschland verloren hatte. Konsularische Unterstützung hat er von der Schweiz, deren Staatsbürgerschaft er besass, ebenso wenig erhalten, wie sein Sohn Hans Erich auf Schutz durch die Schweiz hoffen konnte.»

Hans Erich Emden floh in Richtung Chile als Millionär. Dokumente aus amerikanischen Archiven, die wir einsehen konnten, zeigen, dass er 1944 über ein Vermögen von 1,8 Millionen Franken verfügte, was 420’000 Dollar entsprach. In der Schweiz hatte er Vermögenswerte in Höhe von 255’735 Dollar, dazu gehörten die Brissago-Inseln, deren Wert mit 150’000 Dollar beziffert wurden, und diverse Kunstwerke im Wert von 75’000 Dollar. Zudem besass Emden Bargeld in Höhe von 132’539 Dollar, das sich auf Banken in New York befand.

Ossmann erklärt, dass in Relation zum «ursprünglich vorhandenen Vermögen» und zu den «Verpflichtungen und Belastungen, die in der Hoffnung auf Vermeidung endgültiger Verluste bedient werden mussten», das Vermögen Hans Erich Emdens klein war. Mit seinem ererbten Vermögen hat Hans Erich Emden in Chile schliesslich ein Unternehmen mit dem Namen Pre-Unic gegründet, dessen alleiniger Besitzer er war.

Unabhängige Expertenkommission gefordert

Für die Bührle-Stiftung ist der Fall klar: Sie versieht Monets «Mohnblumenfeld» mit dem Prädikat «lückenlos geklärt, unproblematisch». Das Bild sei weder Raubkunst, die von den Nazis beschlagnahmt, noch sei es Fluchtkunst, die vor den Nazis in der Schweiz in Sicherheit gebracht wurde. Es könne auch nicht als «NS-Verfolgungs-bedingter Vermögensentzug» gelten, denn sei weder durch «Diebstahl, Nötigung und Entzug noch durch Zwangsverkauf und Verkauf in einer Zwangslage während der Zeit des Holocaust als seine unmittelbare Folge entzogen, beschlagnahmt und geraubt worden», wie das in der Theresienstädter Erklärung formuliert ist.

Laut Ossmann, der sich jüngst bei der Bührle-Stiftung als neuer Anwalt der Emdens vorgestellt hat, bleibt das Restitutionsbegehren bestehen: «Ich kann Ihnen versichern, dass die Ansprüche der Emden-Erben auf das ‹Mohnblumenfeld› keineswegs zurückgezogen werden. Faire und gerechte Lösungen sind das Ziel, die, wo immer möglich, mit einer Rückgabe einhergehen sollen.»

Und er fügt an, dass «ein grosser Schritt in Richtung eines angemessenen Umgangs in der Schweiz mit solchen Restitutionsbegehren eine unabhängige, paritätisch besetzte Kommission» wäre, «die Fälle wie die der Emdens nach international anerkannten Standards bespricht und Lösungen empfiehlt». Damit meint er eine unabhängige Expertenkommission, wie sie kürzlich der Bündner Nationalrat Jon Pult (SP) in einer parlamentarischen Motion gefordert hat.

 

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