München. Kunstrechtsexperten haben Kritik an der Bundesratsinitiative des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) geübt, die Verjährung bei in der NS-Zeit geraubter Kunst auszuschließen. „Das hilft den Betroffenen nicht weiter“, sagte die Rechtsanwältin Sabine Rudolph dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Rechtsanwalt Markus Stötzel, der mehrere Erbenfamilien vertritt, sagte: „In der Praxis wird die Gesetzesänderung keine Bedeutung haben.“
Die Kritik richtet sich gegen Bausbacks Absicht, eine Verjährung nur auszuschließen, wenn der Besitzer im Moment des Erwerbs bösgläubig gehandelt hat – also etwa gewusst hat, dass ein Kunstwerk geraubt worden war. Laut Rudolph ist es „lebensfremd“, Cornelius Gurlitt nachweisen zu wollen, dass „er bei Antritt seines Erbes gewusst habe, dass die meisten Bilder unrechtmäßig erworben worden waren“. Gurlitt hatte die Sammlung seines Vaters, des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, geerbt. Fast 600 Bilder stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.