Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach einer Klage von BILD. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg die Staatsanwaltschaft noch zur Herausgabe der kompletten Liste an BILD verurteilt.
Dagegen hatten Gurlitts Anwälte und die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Zahlreiche Bilder aus der Sammlung Gurlitt stehen unter Raubkunst-Verdacht.
Dieter Graumann, der Vorsitzende des Zentralrates der Juden, zu BILD: „Diesen Beschluss kann ich nicht nachvollziehen. Wer eine faire und gerechte Lösung in diesem Fall anstrebt, muss für größtmögliche Transparenz sorgen.“ BILD-Anwalt Christoph Partsch: „Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen.“